In Mannheim hat das Sozialgericht entschieden, dass für die Berechnungen einer Hartz IV Wohnung keine abstrakten Durchschnittswerte gebildet werden dürfen. Das Gericht legte weiters fest, dass es unzumutbar sei, eine Wohnung in einem Umkreis von mehr als 20km suchen zu müssen.
Wie das Gericht diese erstaunlichen Werte begründet – hier.