Deutschland

Gauweiler: Bundesbank muss Klarheit über Goldbestände schaffen

Lesezeit: 1 min
15.01.2013 16:07
Die Bundesbank will Stellung zu den Goldreserven und deren zukünftigen Lagerung beziehen. Angesichts der Rüge des Bundesrechnungshofes sei die Bundesbank auch gezwungen, endlich zu reagieren, fordert Peter Gauweiler. Sie sei immerhin gesetzlich dazu verpflichtet.
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Am Mittwoch hat die Bundesbank in Frankfurt bei einem Pressegespräch zum Thema „Goldreserven der Bundesbank“ eingeladen. In den vergangenen Monaten war sie des Öfteren in die Kritik geraten, nachdem der Bundesrechnungshofs die Zentralbank aufgefordert hatte, ihre Goldreserven in die Bilanz aufzunehmen und eine tatsächliche, regelmäßige Prüfung der Goldbestände vorzunehmen (hier). Ein Großteil der Bestände lagern in New York, Paris und London – eine Prüfung vor Ort hatte nie stattgefunden, bemängelte auch Peter Gauweiler (mehr hier).

Damals wurde auch bekannt, dass die Bundesbank plane, Teile ihrer Goldbestände aus dem Ausland zurückzuholen (hier).  Eine komplette Auflösung der Bestände in Paris ist nun geplant (mehr hier). Peter Gauweiler (CSU) begrüßt dementsprechend die morgige Pressekonferenz. Da bisher nicht feststellbar war, ob die Bundesbank tatsächlich aus der Rüge des Bundesrechnungshofs „ausreichende Konsequenzen“ gezogen hat, so Gauweiler, sollte sie den morgigen Tag nutzen, um „öffentlich Klarheit zu schaffen“, und den Bericht vom Bundesrechnungshof „ungeschwärzt veröffentlichen“.

Zudem fordert Peter Gauweiler in einer Pressemitteilung einen „Zeitplan für die Rückführung zumindest des größeren Teils der im Ausland gelagerten Goldreserven“. Solange sich die Reserven allerdings noch im Ausland befinden, „müssen bei der jährlichen Bestandsbewertung und –prüfung jedoch mindestens dieselben Maßstäbe gelten wie hinsichtlich der in Deutschland gelagerten“, fügte Gauweiler hinzu. „Auch dies sollte die Bundesbank morgen unmissverständlich klarstellen.“ Schließlich sei die Bundesbank zur Berücksichtigung der Hinweise des Bundesrechnungshofs gesetzlich verpflichtet. Würde sie dies nicht tun, „wäre eine Testierung ihrer Jahresbilanz durch die von ihr beauftragten Wirtschaftsprüfer nicht mehr möglich und zulässig“, warnte Gauweiler.

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