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Kontrolle der Bürger: In Bayern künftig Alkohol-Verbot von 22 bis 6 Uhr

Lesezeit: 2 min
22.02.2013 01:35
Bayern bereitet ein Gesetz vor, welches den Konsum von Alkohol auf öffentlichen Plätzen in der Nacht verbietet. Der Grund: Im Jahr 2011 ist die Gewalt gegen Polizisten um 10 Prozent gestiegen. Die meisten Täter waren alkoholisiert. Die Polizei möchte mit dieser Regelung vor allem sich selbst schützen. Auch in Sachsen-Anhalt wurde eben ein Gesetz beschlossen, das die Befugnisse der Polizei bei Verkehrskontrollen deutlich erweitert.
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Bayern will amerikanische Verhältnisse, zumindest was den öffentlichen Konsum von Alkohol betrifft. Dieser soll zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens auf öffentlichen Plätzen verboten werden.

Innenstaatssekretär Gerhard Eck sagte bei einer Podiumsdiskussion in Friedberg, dass er einen entsprechenden Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht habe. Die Gemeinden werden demnach ein solches Verbot verfügen können.

Die Bayern sind besorgt um die zunehmende Gewalt gegen Polizisten: Jeder dritte bayrische Polizist ist nach Angaben von Eck im Jahr 2011 von Gewalt betroffen gewesen. Insgesamt hätten über 14.000 Beamte Erlebnisse mit „physischer und psychischer Gewalt“ gehabt. Was Eck unter psychischer Gewalt versteht ist unklar. Auch Rettungs-Kräfte würden häufig attackiert, sagte Eck. „Wegschubsen, Anspucken und Beleidigungen“ gehörten mittlerweile zum Alltag.

65 Prozent der Täter bei Gewalt gegen Polizeibeamte unter Alkoholeinfluss. Dieser Trend setze sich auch bei der allgemeinen Gewaltkriminalität fort.

Eck erhofft sich nun, dass ein staatliches Verbot von Alkohol-Konsum dieses Problem lösen wird. In den USA hat man durch ähnlich rigide Maßnahmen die Aggression von der Straße in die Privat-Wohnungen exportiert. Die rigiden Maßnahmen der US-Behörden gegen die Bürger waren nur ein Vorwand, um die Bürger besser unter Kontrolle zu halten. Der Einschüchterungs-Aspekt steht bei allen Maßnahmen im Vordergrund.

Auch in Sachsen-Anhalt wurde am Mittwoch im Landtag ein Gesetz beschlossen, das in die selbe Richtung zielt: Autofahrer dürfen künftig bei Verkehrskontrollen gefilmt werden. Mit den Videoaufnahmen sollen die Polizisten besser vor möglichen Attacken geschützt werden. Die Regelung ist Teil des neuen Polizeigesetzes. Das Gesetz weitet die Befugnisse der Polizei deutlich aus. Neben den Videoaufnahmen können künftig Zwangs-Bluttest bei Personen vorgenommen werden, die im Verdacht stehen, Polizisten oder Rettungssanitäter mit einer gefährlichen Krankheit angesteckt zu haben.

Bezeichnenderweise sagte Eck: „Wir müssen die schützen, die uns tagtäglich schützen und helfen“. Die „Gesundheit der Polizisten und Rettungskräfte“ habe für ihn „höchste Priorität“. Die von Bayern angestoßene Strafverschärfung beim Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte auf bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe sei ein wichtiges Signal, dass die Polizei keinen Spaß versteht, wenn es um „psychische und physische“ Gewalt gegen sie geht.

Die Polizeibehörden arbeiten daher daran, dass auch die sozialen Medien intensiv für ihre Arbeit genutzt werden. Beim Europäischen Polizeikongress in Berlin war die neue Methode „Fahndung über Facebook“ ein zentrales Thema. Es zeigte sich, dass die Behörden längst dazu übergegangen sind, genaue Bewegungsprofile von unbescholtenen Bürgern und vermeintlichen „Querulanten“ zu erstellen. Helmut Picko vom LKA Nordrhein-Westfalen, Leiter des 100 Personen umfassenden „Kompetenzzentrums Cybercrime“, berichtete über Facebook-Fahndungen, nach denen mit Haftbefehl gesuchte Täter nach einer „Open Source Research“ binnen zwei Stunden festgenommen werden konnten.

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