Deutschland

Kunden abgezockt: Billigstrom-Anbieter Flexstrom ist pleite

Lesezeit: 1 min
13.04.2013 02:38
Der Billigstrom-Anbieter Flexstrom ist pleite. Teuer bezahlen werden nun jene, die dem windigen Geschäftsmodell aufgesessen sind: Die Kunden von Flextrom mussten nämlich mit Vorkasse zahlen. Ihre Einzahlungen können sie nun vergessen.
Kunden abgezockt: Billigstrom-Anbieter Flexstrom ist pleite

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Der Billigstrom-Anbieter Flexstrom hat am Freitag Insolvenz angemeldet. Betroffen sind 500.000 Kunden von Flexstrom und den Tochtergesellschaften OptimalGrün und Löwenzahn Energie. Das Geschäft werde von einem Investor übernommen, zitiert der DLF aus einem Schreiben des Unternehmens.

Als Ursache für die Insolvenz gibt das Unternehmen einerseits die „schlechte Zahlungsmoral zahlreicher Stromkunden“ und andererseits „weiterhin bestehende Oligopolstrukturen im deutschen Versorgungsmarkt“ an. Die Kunden stünden bei Flexstrom mit 100 Millionen Euro in der Kreide.

Die Zahlungsmoral habe sich nach der „fehlerhaften und schädigenden Berichterstattung“ über das Unternehmen verschlechtert, schreibt Flexstrom. Es war behauptet worden, das Unternehmen stecke in finanziellen Schwierigkeiten.

Holger Krawinkel, Energieexperte des Verbraucherzentrale Bundesverbandes, sieht das ganz anders: „Das sind alles Ausreden, letztlich war das Geschäftsmodell einfach nicht tragfähig“, zitiert ihn der DLF. Die Insolvenz sei der Auftakt für weitere Marktbereinigungen. „Das ist völlig normal in einem Wettbewerbsmarkt“, sagt Krawinkel.

Flexstroms Geschäftsmodell beruhte darauf, dass die Kunden ihren Strom per Vorkasse bezahlen. Die Kunden zahlten im Voraus und bekamen dafür Im Gegenzug sehr günstige Preise. Dies ließ den Anbieter für viele Kunden attraktiv erscheinen.

Im Grunde hat Flexstrom eine Art Schneeball-System praktiziert: Auch dieses funktioniert nur, wenn es immer weiter wächst.

Am Ende zahlen dann die Anleger - oder, wie bei Felxstrom, die Kunden, die dem windigen Geschäftsmodell aufgesessen sind.

Denn das vorgeschossene Geld dürfte nun weg sein, sagt Bernd Roschinzik, Jurist bei der Verbraucherzentrale Berlin. Wer noch Geld erwarte, der solle per Einschreiben und unter Fristsetzung die Zahlung fordern. „Es ist allerdings zu erwarten, dass keine Zahlung erfolgt“, zitiert der DLF den Verbraucherschützer. Die Statistik zeige, dass in 95 Prozent solcher Fälle, das Geld verloren sei.

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