Die deutsche Bundesregierung hat der EZB im Laufe des Tages Rückendeckung gegeben. Nun ist es an EZB-Direktoriumsmitglied Asmussen, die Schritte der EZB und die zukünftigen Pläne dem Verfassungsgericht darzulegen. Asmussen verteidigte die bisherigen Maßnahmen und deutete ein paar entscheidende Aspekte hinsichtlich des neuen Anleihekauf-Programms an.
„Mein Ziel ist es darzulegen, dass unsere Maßnahmen notwendig waren, effektiv sind und innerhalb des EZB-Mandats liegen“, sagte Asmussen bei seinem Eingangs-Statement in Karlsruhe. Zum damaligen Zeitpunkt, als man sich nach dem ersten Anleihekauf-Programm (SMP) und den Tendern für den einen neuen unbegrenzten Anlauf von Anleihen entschied (OMT), gab es deutliche Anzeichen einer „erheblichen Kreditklemme und eines gravierenden Rückgangs der Wirtschaftsleistung, so Asmussen in Karlsruhe:
„Es drohte das Risiko einer beginnenden Deflationsspirale, ein Prozess stetig sinkender Preise. Damit wäre Preisstabilität im ganzen Euroraum nicht mehr gewährleistet gewesen. Wir haben im EZB-Rat intensiv diskutiert und beraten, was die Europäische Zentralbank unter solchen Bedingungen tun soll und muss, um ihren Aufgaben und Verantwortlichkeiten gerecht zu werden.“
In der Befragung durch die Karlsruher Richter sagte Asmussen, dass der Anleihekauf unter den OMT an Forderungen geknüpft sei. Sobald ein Land diese nicht erfülle, könnte das Land zu einem Austritt aus dem Euro gebracht werden. Allerdings erhöht sich unter dem OMT das Risiko für die EZB. Bisher genoss die EZB den Status eines bevorzugten Gläubigers und musste sich an einem Schuldenschnitt nicht beteiligen. Zwar erwarte er keinen Schuldenschnitt in einem Euroland, aber falls ein solcher käme, wäre die EZB beim OMT-Programm in der Pflicht, zitiert ihn der Guardian. Unter dem OMT wäre die EZB rechtlich nämlich genauso gestellt wie alle anderen Gläubiger. Die EZB würde pro forma gegen einen Schuldenschnitt stimmen, weil dies einer Staatsfinanzierung gleich käme, aber die EZB könnte überstimmt werden, und dann tatsächlich Schulden erlassen müssen. Dann würde die EZB Verluste schreiben. Diese Verluste müssen im Endeffekt die Zentralbanken der Mitgliedsländer tragen und das bedeutet im Umkehrschluss: der Steuerzahler.