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EZB-Verhandlung: Schäuble zweifelt an Zuständigkeit des Verfassungsgerichts

Lesezeit: 1 min
11.06.2013 15:55
Vor dem Verfassungsgericht hat Finanzminister Schäuble die Zuständigkeit Karlsruhe bezüglich der EZB-Maßnahmen infrage gestellt. Außerdem gab er an, dass Draghis Zentralbank ihr Mandat keineswegs überschritten habe. Die Märkte sind indes unsicher über den Ausgang der Verhandlung. Der Dax und der Euro Stoxx 50 gaben deutlich nach.
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Bei der Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat Finanzminister Schäuble zu den Anleihekäufen der EZB Stellung bezogen. Er sieht dabei keine Überziehung des Mandats und steht hinter der Geldpolitik Draghis.

„Die Regierung sieht keine Anzeichen, dass die von der EZB unternommenen Maßnahmen bisher das Mandat überschritten hätten“, so Schäuble in Karlsruhe. Aus der Unabhängigkeit, die von der EZB als Zentralbank eingefordert werde, ergebe sich eben auch ein „weiter Handlungsspielraum“, den das Gericht akzeptieren müsse. Schäuble zufolge müsse Karlsruhe auch vorsichtig sein, wenn es darum gehe, Entscheidungen bezüglich der EZB-Politik zu treffen, so die FT.

Er könne nicht erkennen, dass ein „deutsches Gericht unmittelbar über Handlungen der EZB entscheiden kann, dann könnten ja Gerichte aus unterschiedlichen Staaten unterschiedlich über Handlungen der EZB urteilen", zitiert das Handelsblatt Schäuble. EZB-Direktoriumsmitglied Asmussen, der im Gegensatz zu Draghi in Karlsruhe die EZB vertritt, hatte bereits im Vorfeld der Verhandlung das Bundesverfassungsgericht vor einem Eingriff in die Autonomie der EZB gewarnt (hier).

Schäuble nahm aber auch Stellung zu dem angekündigten Anleihekaufprogramm OMT, das angeblich nur bei Staaten Anwendung finden soll, wenn diese einem Bailout-Programm unterstehen. Das war bei den vorherigen Anleihekäufen nicht der Fall. Selbst Italien erhielt durch die Maßnahmen der EZB nämlich ein heimliches Bailout (mehr hier). Wolfgang Schäuble zufolge müsse das OMT-Programm aber erst durch einen Rechtsakt konkretisiert werden. Erst dann werde auch entschieden werden können, ob das geplante OMT dem Mandat der EZB entspreche. Bisher wurde dieser rechtliche Rahmen aber noch nicht gezeigt und Asmussen zufolge sei es auch nicht geplant gewesen, diesen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die EZB habe nicht die Notwendigkeit gesehen, diesen zu veröffentlichen, so Asmussen.

Die Anspannung über den Fortgang der Verhandlungen in Karlsruhe ist auch an den Märkten zu spüren. Der Dax steht derzeit bei einem Minus von 1,55 Prozent und auch der FTSE 100 (-1,53%) und der Euro Stoxx 50 (-1,97%) sind gefallen.

Doch nicht nur für die EZB könnte eine entsprechende Entscheidung in Karlsruhe Probleme bedeuten. Vor allem die Bundesbank gerät dadurch unter Druck. Die Bundesbank untersteht nämlich den Weisungen des Bundesverfassungsgerichts und der EZB (mehr hier).

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