Finanzen

Bundestag: Spekulations-Geschäfte mit Bitcoins sind steuerpflichtig

Lesezeit: 1 min
29.06.2013 03:04
Spekulations-Gewinne aus dem Bitcoin-Handel müssen versteuert werden, wenn weniger als ein Jahr zwischen Kauf und Verkauf liegt. Damit will die Bundesregierung verhindern, dass die Bitcoins zu einem alternativen Zocker-Markt werden.
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Der Verkauf von Bitcoins ist nach einem Jahr Haltefrist steuerfrei, sagte der Bundestag. Generell mache es steuerlich keinen Unterschied, ob Transaktionen in Euro oder mit Bitcoin getätigt werden.

In Bitcoin erhaltene Einkünfte etwa aus gewerblicher Tätigkeit fielen normal unter die Einkommensteuer, zitiert heise online eine Stellungnahme des Bundestages. Das gleiche gelte für den Kauf und Verkauf von Bitcoins.

Als private Veräußerungsgeschäfte sind Spekulationen mit Bitcoin steuerpflichtig nach dem persönlichen Einkommenssteuersatz. Sie sind jedoch von der Steuer ausgenommen, wenn eine Frist von mindestens einem Jahr zwischen Kauf und Veräußerung liegt. Zudem bleiben die Gewinne steuerfrei, wenn der erzielte Jahresgewinn weniger als 600 Euro beträft. Damit werden Bitcoins ähnlich wie eine direkte Anlage in physisches Gold behandelt.

Wer also schon etwas länger bei Bitcoin dabei ist, der muss seine massiven Spekulationsgewinne von 1.000 Prozent und mehr nicht versteuern.

Die entsprechende parlamentarische Anfrage an den Bundestag geht auf den Abgeordneten Frank Schäffler (FDP) zurück. „Unabhängig von allen offensichtlichen Fragen der Durchsetzung eines möglichen Steueranspruchs gilt also, dass jedenfalls keine Abgeltungssteuer anfällt“, sagte Schäffler. Die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent wird auf Erträge aus Geldanlagen wie Aktien und Anleihen fällig, zuzüglich Kirchensteuer und Solidarzuschlag.

Die US-Behörden sind seit dem Bitcoin-Boom Anfang April aggressiv gegen die Alternativ-Währung vorgegangen. So beschlagnahmten sie im Mai zwei Konten der Online-Börse Mt.Gox (hier). Und diese Woche drohten sie einem Bitcoin-Verein, der angeblich illegale Geldgeschäfte gemacht haben soll (hier).

Der Bundestag hingegen gibt sich bisher sehr gelassen. Ihm scheint die Alternativwährung keine großen Sorgen zu bereiten. Das Bundeszentralamt für Steuern sei vor kurzem beauftragt worden, die Landesfinanzbehörden „bei der Umsatzbesteuerung des elektronischen Handels zu unterstützen, indem es das elektronische Dienstleistungsangebot beobachtet“.


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