Mehr als 50 Beschwerden und Anträge auf Akteneinsicht sind am Kölner Landgericht eingegangen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Verdacht auf eidesstaatliche Falschaussage. Das juristische Echo auf die Abmahnungen für Nutzer der Porno-Seite Redtube (mehr hier) ist groß.
Jene Kammern, die die ursprünglichen Anträge der Abmahn-Anwälte durchgewunken haben, rudern ebenfalls zurück. So heißt es, „dass die Frage der urheberrechtlichen Einordnung des 'Streaming' juristisch umstritten ist und daher möglicherweise die Rechtsverletzung nicht offensichtlich im Sinne von § 101 Abs. 9 UrhG sein könnte.“ Außerdem hätten die Anwälte mit schwammig formulierten Aussagen ihre Anträge durchgebracht.
Über die Beschwerden wird erst ab Januar entschieden. Allerdings können unter www.nrwe.de zwei Entscheidungen bereits eingesehen werden (Aktenzeichen 228 O 173/13 und 214 O 190/13).