Vor seinem Unfall sei Schumacher mit „angemessener Geschwindigkeit“ gefahren. Sein Tempo war den Verhältnissen angepasst. Das ergab die Auswertung der Helm-Kamera Schumachers, so die Staatsanwaltschaft in Albertville in einer Pressekonferenz.
Der Fels, auf den Schumacher gestürzt war, befand sich acht Meter neben der Piste. Diese sei gemäß den Bestimmungen markiert gewesen. Die Skier sollen fast neu gewesen sein und die Bindung im guten Zustand.
Über strafrechtliche Konsequenzen will Staatsanwalt Patrick Quincy nicht spekulieren, dafür sei es zu früh. Bisher konnten keine Versäumnisse festgestellt werden.