Neun von zehn Online-Shoppern wollen aufgrund des neuen Widerrufsrechts bewusster einkaufen. Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie am 13. Juni 2014 wird auch das Widerrufsrecht im Online-Handel neu geregelt: Fortan soll der Verbraucher die Rücksendekosten tragen.
Eine gemeinsame Umfrage von deals.com und guenstiger.de ergab jedoch, dass das derzeitige Rückgaberecht bei deutschen Online-Kunden außerordentlich beliebt ist: Rund drei Viertel haben online bestellte Ware schon einmal wieder zurückgeschickt (76 Prozent der Frauen und 70 Prozent der Männer). Bei den unter 30-Jährigen haben sogar fast vier von fünf schon einmal Online-Bestellungen retourniert. 23 Prozent der jungen E-Shopper schicken bestellte Mode-Artikel sogar in den meisten Fällen oder immer zurück. Für rund die Hälfte der Deutschen macht die Möglichkeit zum kostenlosen Rückversand Online-Shopping überhaupt erst attraktiv (54 Prozent).
Der „Ankleidekabine“ Wohnzimmer droht das Aus. Für viele E-Shopper ist es zum festen Bestandteil des Online-Einkaufserlebnisses geworden, die eigenen vier Wände zum An- und Ausprobieren von Waren zu benutzen: So bestellt jede dritte Frau (35 Prozent) und jeder dritte unter 30-Jährige regelmäßig bewusst verschiedene Ausführungen eines Produkts, um sich zu Hause in Ruhe zu entscheiden und den Rest zurückzuschicken. Doch genau dieser Shopping-Trend ist durch die Neuregelung des Verbraucherrechts gefährdet.
Insgesamt senden Frauen Waren vorrangig zurück, wenn sie nicht passten oder ihnen nicht gefallen. Männer retournieren Bestellungen eher, wenn sie beschädigt sind oder nicht der versprochenen Qualität entsprechen.
Artikel aus der Modebranche und der Textilindustrie werden besonders häufig umgetauscht oder zurückgegeben: Neun von zehn derjenigen Kunden, die schon einmal vom Rückgaberecht Gebrauch gemacht haben, schickten Bekleidungsartikel zurück.
Mit der Reform des Verbraucherrechts blickt der Online-Handel unter Umständen stürmischen Zeiten entgegen: Neun von zehn Deutschen wollen ihr Online-Shoppingverhalten ändern, sollten sie immer für den Rückversand aufkommen müssen (88 Prozent).
„Händler sollten auch nach der Reform des Widerrufsrechts auf die Kundenwünsche eingehen – oder müssen ansonsten anderweitige Sparmöglichkeiten anbieten, um Kunden langfristig zu binden“, so Tobias Conrad, General Manager bei deals.com.
Von der Neuregelung könnte vor allem der stationäre Handel profitieren: Fast jede zweite Frau plant – sollte sie für die Rücksendekosten aufkommen müssen – häufiger direkt im Ladengeschäft einzukaufen (47 Prozent, 42 Prozent insgesamt). Jeder fünfte deutsche E-Shopper würde die Artikel zudem verstärkt vor der Online-Bestellung im Laden an- oder ausprobieren und begutachten (20 Prozent).