Politik

EU-Parlament begrüßt Sonderstatus für Ost-Ukraine, fordert mehr Geld für Kiew

Lesezeit: 13 min
18.09.2014 17:27
Das EU-Parlament hat sich in einer Entschließung auf die Seite von Ukraines Präsident Petro Poroschenko geschlagen und den von Übergangspremier Arseni Jazenjuk abgelehnten Sonderstatus für die Ost-Ukraine als Maßnahme zur Deeskalation bezeichnet. Darüber hinaus forderen die Abgeordneten "ein umfassendes und ehrgeiziges Paket finanzieller Unterstützung und sonstiger Hilfe für die Ukraine". Die Erklärung ist von einem sehr feindseligen Ton gegenüber Russland geprägt und erwähnt die an der Seite der ukrainischen Neo-Nazi-Trupps mit keinem Wort.

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In einer Entschließung hat das EU-Parlament festgestellt (Hervorhebungen durch DWN):

Das EU-Parlament:

1. begrüßt die Unterzeichnung der Waffenruhe in Minsk und fordert alle Seiten auf, alle Anstrengungen für eine vollständige und redliche Umsetzung zu unternehmen, um dem Beginn eines wirklichen Friedensprozesses den Weg zu ebnen, der die von der OSZE überwachte ständige und tatsächliche Kontrolle der Grenze der Ukraine, den vollständigen und bedingungslosen Abzug der russischen Streitkräfte, der illegalen bewaffneten Gruppen sowie des militärischen Geräts und der Söldner aus dem international anerkannten Hoheitsgebiet der Ukraine und die Freilassung der Geiseln einschließt; bedauert, dass die Waffenruhe ständig und vor allem von russischen Streitkräften und Einheiten der Separatisten gebrochen und deren Truppenkonzentration fortgesetzt wird; betont nachdrücklich, dass dieser Konflikt politisch gelöst werden sollte;

2. fordert alle Seiten auf, die Waffenruhe einzuhalten und jede Handlung zu unterlassen, durch die diese Vereinbarung gefährdet werden könnte; erklärt sich jedoch zutiefst besorgt darüber, dass die Waffenruhe von den Streitkräften Russlands als Vorwand genutzt werden könnte, um sich neu zu formieren und ihre Offensive mit dem Ziel fortzusetzen, eine Landverbindung zur Krim und weiter nach Transnistrien zu schaffen;

3. verurteilt aufs Schärfste, dass die Russische Föderation einen nicht erklärten hybriden Krieg gegen die Ukraine führt und dabei reguläre russische Streitkräfte einsetzt und illegale bewaffnete Gruppen unterstützt; betont, dass diese Handlungen der russischen Führung nicht nur eine große Gefahr für die Einheit und Unabhängigkeit der Ukraine, sondern für ganz Europa darstellen; fordert Russland auf, unverzüglich sein gesamtes Militärgerät und seine Streitkräfte aus der Ukraine abzuziehen, den Zustrom von Kämpfern und Waffen in die Ostukraine zu unterbinden und die direkte oder indirekte Unterstützung der Kampfhandlungen der separatistischen Kräfte auf ukrainischem Boden einzustellen;

4. bekräftigt, dass es sich nach wie vor dafür einsetzt, dass die Ukraine ihre Unabhängigkeit, Souveränität und territoriale Integrität wahren kann, dass die Grenze der Ukraine unverletzlich ist und dass die Ukraine das Recht hat, sich für Europa zu entscheiden; bekräftigt, dass die internationale Gemeinschaft die rechtswidrige Annexion der Krim und von Sewastopol nicht anerkennen und die Versuche, im Donezbecken Scheinrepubliken zu errichten, zurückweisen wird; begrüßt den Beschluss der EU, Einfuhren von der Krim zu untersagen, sofern den Waren keine Herkunftsbescheinigung der Staatsorgane der Ukraine beigefügt ist; verurteilt außerdem, dass unter Zwang russische Pässe an ukrainische Staatsbürger auf der Krim ausgegeben werden, Ukrainer und Krimtataren verfolgt werden und die selbsternannten Führer auf der Krim Drohungen gegen Bürger der Krim ausgesprochen haben, die ihr Interesse bekundet haben, bei der anstehenden Parlamentswahl ihre Stimme abzugeben;

5. betont, dass der OSZE eine entscheidende Aufgabe bei der Beilegung der Krise in der Ukraine zukommt, weil sie mit dem Umgang mit bewaffneten Konflikten und Krisen vertraut ist und ihr sowohl die Russische Föderation als auch die Ukraine angehören; fordert die Mitgliedstaaten, die Hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik und die Kommission auf, alle Anstrengungen zu unternehmen, um die OSZE-Sonderbeobachtungsmission in der Ukraine auszubauen und auszuweiten, was sowohl die Ausstattung mit erfahrenem Personal als auch Logistik und Ausrüstung anbelangt; betont, dass unverzüglich OSZE-Beobachter an allen gegenwärtig von den Separatisten kontrollierten Abschnitten der ukrainisch-russischen Grenze stationiert werden müssen;

6. hebt hervor, dass die Reform- und Assoziierungsagenda gleichzeitig mit der Fortsetzung der Bemühungen um die Wahrung der territorialen Integrität und der Einheit der Ukraine abgearbeitet werden muss; bekräftigt seine Auffassung, dass diese zwei Aufgaben untrennbar und synergetisch miteinander verwoben sind; betont, dass ein friedlicher Dialog geführt werden muss und eine Dezentralisierung erforderlich ist, bei der die Hoheit der Zentralregierung über das gesamte Staatsgebiet gesichert wird und so die Einheit der Ukraine gewahrt bleibt; hebt hervor, dass Vertrauen zwischen den einzelnen Gemeinschaften in der Gesellschaft aufgebaut werden muss, und ruft dazu auf, einen Prozess der dauerhaften Versöhnung einzuleiten; betont in diesem Zusammenhang, dass ein inklusiver landesweiter Dialog eingerichtet werden muss, bei dem Hassreden und aggressive Rhetorik vermieden werden, durch die sich der Konflikt weiter verschärfen könnte; hebt hervor, dass an einem solchen inklusiven Dialog Organisationen der Zivilgesellschaft und Bürger aus allen Gebieten und Minderheitengruppen des Landes teilhaben sollten;

7. begrüßt, dass das Assoziierungsabkommen und das vertiefte und umfassende Freihandelsabkommen von der Werchowna Rada und dem Europäischen Parlament zeitgleich ratifiziert worden sind; erachtet diesen Schritt als wichtig und als Beleg für das Engagement beider Seiten für die erfolgreiche Umsetzung der Abkommen; nimmt zur Kenntnis, dass die mögliche Verschiebung der provisorischen Umsetzung des vertieften und umfassenden Freihandelsabkommens zwischen der EU und der Ukraine bis zum 31. Dezember 2015 mit der Verlängerung der Geltungsdauer der einseitigen Handelsmaßnahmen einhergeht, was de facto zu einer asymmetrischen Anwendung des Abkommens führt; missbilligt die außergewöhnlichen Maßnahmen und das Ausmaß des von Russland ausgeübten Drucks; stellt fest, dass das Abkommen nicht geändert werden kann und nicht geändert werden wird und dass die Europäische Union diese Tatsache durch die Ratifizierung sehr deutlich gemacht hat; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Ratifizierung des Assoziierungsabkommens und des vertieften und umfassenden Freihandelsabkommens zwischen der EU und der Ukraine rasch vorzunehmen; nimmt zur Kenntnis, dass die Konsultationen zwischen der Ukraine, Russland und der EU über die Umsetzung des Assoziierungsabkommens und des vertieften und umfassenden Freihandelsabkommens mit der Ukraine fortgeführt werden und bekundet seine Hoffnung, dass so dazu beigetragen werden kann, etwaige Missverständnisse auszuräumen;

8. betont, dass die kommenden Monate bis zur Umsetzung des Assoziierungsabkommens und des vertieften und umfassenden Freihandelsabkommens genutzt werden sollten, um im Einklang mit der Assoziierungsagenda den notwendigen Wandel und die notwendige Modernisierung des politischen Systems der Ukraine sowie ihrer Wirtschaft und Gesellschaft anzugehen; begrüßt das von Präsident Poroschenko angekündigte Reformprogramm, das auch Gesetze gegen die Korruption, über die Dezentralisierung und über eine Amnestie enthält; fordert die Kommission und den EAD auf, dringend ein umfassendes und ehrgeiziges Paket finanzieller Unterstützung und sonstiger Hilfe für die Ukraine – insbesondere für die Bevölkerung in der Ostukraine – zu schnüren, um die Ausarbeitung einer politischen Lösung und die nationale Aussöhnung voranzubringen;

9. stellt fest, dass die Werchowna Rada am 16. September 2014 Gesetze über den Sonderstatus einiger Rajone der Gebiete Donezk und Luhansk und über eine Amnestie angenommen hat, was ein wichtiger Beitrag zur Deeskalation im Rahmen der Umsetzung des Friedensplans des Präsidenten der Ukraine ist;

10. befürwortet die Restriktionsmaßnahmen, die infolge der fortdauernden Aggression Russlands von der EU im Sommer gegen Russland beschlossen wurden, und nimmt zur Kenntnis, dass sie am 12. September 2014 in Kraft gesetzt wurden; ist der Ansicht, dass die Sanktionen so gestaltet werden sollten, dass Unternehmen mit Verbindungen in den Kreml sie nicht umgehen können; fordert die EU auf, Formen der wirtschaftlichen Zusammenarbeit wie Kapitaltausch und Gemeinschaftsunternehmen genau zu überwachen;

11. betont, dass die restriktiven Maßnahmen der EU zurückgenommen, aber auch ausgeweitet werden können – je nachdem, wie sich die Lage in der Ukraine entwickelt;

12. fordert die Mitgliedstaaten und den EAD auf, eine Reihe von klaren Vorgaben zu machen, die erreicht werden müssen, um die Annahme neuer Restriktionsmaßnahmen gegen Russland abzuwenden oder zuvor beschlossene Maßnahmen rückgängig zu machen, ist der Ansicht, dass diese Vorgaben den vollständigen Abzug russischer Streitkräfte und Söldner aus dem Hoheitsgebiet der Ukraine, die Einstellung der Waffenlieferungen an die Terroristen, die vollständige Einhaltung der Waffenruhe durch Russland, die faktische internationale Überwachung und Überprüfung der Waffenruhe und die Wiederherstellung der Hoheitsgewalt der Ukraine über ihr gesamtes Staatsgebiet umfassen sollten; fordert den Rat und die Mitgliedstaaten auf, die Aufhebung von Sanktionen erst in Erwägung zu ziehen, nachdem diese Vorgaben erfüllt sind, und auch künftig bereit zu sein, weitere Sanktionen gegen Russland zu verhängen, wenn es Aktionen durchführt, mit denen die Waffenruhe untergraben wird oder die Spannungen in der Ukraine weiter angeheizt werden;

13. weist erneut darauf hin, dass die Restriktionsmaßnahmen der EU unmittelbar damit in Verbindung stehen, dass die Russische Föderation mit der unrechtmäßigen Annexion der Krim und der Destabilisierung der Ukraine gegen das Völkerrecht verstoßen hat, wohingegen die Handelsmaßnahmen der Russischen Föderation, beispielsweise gegen die Ukraine und andere Länder der Östlichen Partnerschaft, die vor kurzem Assoziierungsabkommen mit der EU abgeschlossen haben, nicht gerechtfertigt sind; fordert die EU auf, zu prüfen, ob Russland von der Zusammenarbeit im Bereich Kerntechnik und aus dem Swift-System ausgeschlossen werden soll;

14. fordert die Kommission auf, die Auswirkungen der sogenannten russischen Gegensanktionen aufmerksam zu beobachten und schnell wirkende Maßnahmen zu ergreifen, um die Erzeuger zu unterstützen, die von den russischen Handelsbeschränkungen betroffen sind; begrüßt die vom Rat „Landwirtschaft“ am 5. September 2014 beschlossenen Maßnahmen; fordert die Kommission dringend auf, zu sondieren, wie die EU in die Lage versetzt werden kann, künftig besser mit derartigen Krisen umzugehen, und alles daranzusetzen, dass die betroffenen Erzeuger in der EU in erheblichem Maße und zeitig unterstützt werden; bedauert die Aussetzung der Notfallmaßnahmen auf den Märkten für verderbliches Obst und Gemüse, verurteilt aber jeglichen Missbrauch im Zusammenhang mit den Unterstützungszahlungen; fordert die Kommission auf, so rasch wie möglich eine Neuregelung vorzulegen;

15. fordert die Kommission auf, die Entwicklung auf den Landwirtschafts-, Lebensmittel-, Fischerei- und Aquakulturmärkten genau zu beobachten, den Rat und das Europäische Parlament von allen Änderungen in Kenntnis zu setzen und die Auswirkungen der getroffenen Maßnahmen zu prüfen, um möglicherweise die Liste der Erzeugnisse, die für diese Maßnahmen in Frage kommen, zu erweitern und die Mittel in Höhe von bisher 125 Millionen EUR aufzustocken; fordert die Kommission nachdrücklich auf, sich nicht auf Marktmaßnahmen zu beschränken, sondern auch mittelfristige Maßnahmen zu treffen, mit denen die Präsenz der EU auf Drittlandmärkten ausgebaut wird (beispielsweise durch Werbemaßnahmen);

16. ist der Ansicht, dass die Möglichkeit geprüft werden sollte, auch auf andere EU-Mittel als die Landwirtschaftsfonds zurückzugreifen, da es sich in erster Linie um eine politische Krise handelt, die nicht durch Marktversagen oder widrige Witterungsverhältnisse entstanden ist;

17. betont, dass die mittel- und langfristige Stabilität und Entwicklung von Politik und Wirtschaft in Russland vom Aufbau einer echten Demokratie abhängt, und hebt hervor, dass die künftige Entwicklung der Beziehungen zwischen der EU und Russland davon abhängt, ob Russland sich um die Stärkung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit und die Achtung der Grundrechte in Russland bemüht;

18. stellt mit Zufriedenheit fest, dass Geiseln freigelassen wurden, die sich in der Gewalt der illegalen bewaffneten Gruppen in der Ostukraine befanden; fordert die Freilassung ukrainischer Gefangener, die in der Russischen Föderation inhaftiert sind; weist insbesondere auf den Fall von Nadeschda Sawtschenko hin, einer ukrainischen Freiwilligen, die von den Separatisten im Juni 2014 gefangen genommen und anschließend nach Russland verbracht wurde und dort immer noch inhaftiert ist; weist außerdem auf die Fälle der Filmemacher und Journalisten Oleh Senzow, Olexij Tschornyj, Hennadij Afanassjew und Olexander Koltschenko hin, die auf der Krim inhaftiert sind;

19. begrüßt, dass die NATO den prioritären Charakter der gemeinsamen Sicherheit und die Verpflichtungen gemäß Artikel 5 des Washingtoner Vertrags bekräftigt hat; begrüßt die auf dem Gipfeltreffen der NATO in Newport gefassten Beschlüsse, die Sicherheit der östlichen Verbündeten zu stärken, unter anderem durch den Aufbau eines gemeinsamen besonders schnell einsetzbaren Gefechtsverbands, die dauerhafte abwechselnde militärische Präsenz der NATO und den Aufbau einer Logistikinfrastruktur, und würdigt die Bemühungen, die darauf gerichtet sind, die Ukraine in die Lage zu versetzen, selbst für ihre Sicherheit zu sorgen; nimmt zur Kenntnis, dass die Verbündeten der NATO die Ukraine auf bilateraler Ebene mit den notwendigen Waffen sowie der erforderlichen Technologie und dem benötigten Know-how in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung versorgen können; betont jedoch nachdrücklich, dass es für die Krise in der Ukraine keine militärische Lösung gibt;

20. erachtet es als sehr wichtig, dass unabhängige, rasche und vollständige Untersuchungen durchgeführt werden, um die Ursachen des Abschusses des Flugzeugs der Malaysia Airlines mit der Flugnummer MH17 zu ermitteln, stellt fest, dass diese Aufgabe dem niederländischen Untersuchungsrat für Sicherheit (Onderzoeksraad voor Veiligheid, OVV) übertragen wurde, und betont, dass die Verantwortlichen für den Absturz zur Rechenschaft gezogen werden müssen; stellt fest, dass der OVV am 9. September 2014 seinen vorläufigen Untersuchungsbericht über die einschlägigen Ermittlungen veröffentlicht hat; betont, dass auf der Grundlage der bisherigen vorläufigen Erkenntnisse keine Hinweise auf technisches Versagen oder einen Fehler des Piloten oder der Besatzung vorliegen und dass die Schäden des vorderen Rumpfteils auf einen Einschlag von zahlreichen Objekten mit hoher Geschwindigkeit von außen hindeuten; missbilligt, dass die Aufständischen den Ermittlern immer noch keinen ungehinderten Zugang zur Absturzstelle gewähren, und fordert alle Seiten auf, dafür zu sorgen, dass die Ermittler sofort Zugang zur Absturzstelle erhalten;

21. vertritt nachdrücklich die Auffassung, dass die einzig praktikable Reaktion der EU auf die Bedrohung durch Russland darin besteht, Einigkeit zu zeigen und geschlossen aufzutreten; ist der Ansicht, dass die EU ihre Beziehungen zu Russland überdenken, das Konzept der strategischen Partnerschaft mit Russland aufgeben und einen neuen, einheitlichen Ansatz gegenüber Russland ausarbeiten muss;

22. erklärt sich zutiefst besorgt über die katastrophale humanitäre Lage in der Ostukraine, insbesondere mit Blick auf den kommenden Winter; weist darauf hin, dass die Bevölkerung in den von dem Konflikt in Mitleidenschaft gezogenen Gebieten, die Binnenvertriebenen und die Flüchtlinge dringend humanitäre Hilfe und Unterstützung benötigen; bekräftigt die vor kurzem von der Weltgesundheitsorganisation vorgetragene Warnung, dass in der Ostukraine ein Gesundheitsnotstand droht, da die Krankenhäuser nicht vollständig funktionsfähig sind und Medikamente und Impfstoffe knapp werden; begrüßt, dass die Kommission unlängst beschlossen hat, der Ukraine humanitäre Hilfe und Entwicklungshilfe in Höhe von 22 Millionen EUR bereitzustellen; fordert weitere Dringlichkeitsmaßnahmen, die eindeutig als Maßnahmen der EU gekennzeichnet sind und vollständig von der EU überwacht werden, beispielsweise die Entsendung eines Konvois mit humanitärer Hilfe, um dazu beizutragen, die am stärksten betroffenen Menschen zu unterstützen; weist erneut darauf hin, dass die Bereitstellung humanitärer Hilfe in der Ostukraine in vollem Einklang mit dem humanitären Völkerrecht und den Grundsätzen der Humanität, Neutralität, Unparteilichkeit und Unabhängigkeit sowie in enger Abstimmung mit der Regierung der Ukraine, den Vereinten Nationen und dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) erfolgen muss; bekundet den Gruppen ukrainischer Bürger, die im Zusammenhang mit der humanitären Hilfe in der Ostukraine gigantische Arbeit leisten, seinen tiefen Respekt, insbesondere was die Evakuierung von Kindern, die Gesundheitsfürsorge und die Versorgung mit Lebensmitteln anbelangt;

23. fordert die Kommission nachdrücklich auf, mit den Vorbereitungen für das dritte ehrgeizige Paket der Makrofinanzhilfe für die Ukraine zu beginnen und eine Führungsrolle bei der Organisation der Geberkonferenz für die Ukraine zu übernehmen, die vor Ende 2014 stattfinden soll und an der internationale Organisationen, internationale Finanzinstitutionen und die Zivilgesellschaft teilnehmen sollen; erachtet es als wichtig, dass die internationale Gemeinschaft zusagt, die Stabilisierungs- und Reformmaßnahmen in Wirtschaft und Politik in der Ukraine zu unterstützen;

24. würdigt, dass sich die Staatsorgane der Ukraine ununterbrochen darum bemühen, das Recht auf Bildung zu sichern und insbesondere dafür zu sorgen, dass alle Kinder so rasch wie möglich in die von dem Konflikt in Mitleidenschaft gezogenen Schulen zurückkehren können; hält es für sehr wichtig, allen Kindern, die Gewaltakte unmittelbar miterlebt haben, eine psychosoziale Begleitung zu gewähren;

25. verurteilt aufs Schärfste die rechtswidrige Verschleppung eines Mitarbeiters der estnischen Spionageabwehr von estnischem Hoheitsgebiet nach Russland und fordert die Staatsorgane Russlands auf, Eston Kohver unverzüglich freizulassen und ihn unversehrt nach Estland zurückkehren zu lassen;

26. hält es für sehr wichtig, die Abhängigkeit der EU von Russland und von anderen autoritären Regimen zu verringern; fordert darüber hinaus den Europäischen Rat auf, auf seiner Tagung im Oktober 2014 für den kommenden Winter einen ehrgeizigen und umfassenden Notfallplan zu beschließen, in den auch Nachbarländer wie die Ukraine einbezogen werden;

27. weist auf die aktuellen glaubwürdigen Berichte über Menschenrechtsverletzungen in den Konfliktgebieten hin, die hauptsächlich von russischen Streitkräften und den Separatisten begangen wurden; unterstützt die Forderung an die Regierung der Ukraine, ein zentrales und regelmäßig aktualisiertes Verzeichnis zur Erfassung mutmaßlicher Entführungen einzurichten sowie sorgfältig und unparteiisch allen Vorwürfen wegen missbräuchlicher Gewaltanwendung, Misshandlungen oder Folterungen nachzugehen;

28. begrüßt, dass die Kommission den vierten Fortschrittsbericht über die Umsetzung des Maßnahmenplans zur Visaliberalisierung durch die Ukraine angenommen und der Rat beschlossen hat, die zweite Phase einzuleiten; fordert nachdrücklich die rasche Aufhebung der Visumpflicht zwischen der EU und der Ukraine als konkrete Antwort auf die auf Europa gerichteten Hoffnungen der Demonstranten auf dem Majdan; fordert nochmals, dass in der Zwischenzeit umgehend zeitlich begrenzte, einfache und preiswerte Verfahren für die Ausstellung von Visa eingeführt werden;

29. fordert die Fortsetzung der seit Juni 2014 ausgesetzten trilateralen Gespräche über Erdgaslieferungen an die Ukraine, um deren Wiederaufnahme herbeizuführen; bekräftigt, dass durch Schubumkehr in den Röhren dafür gesorgt werden muss, dass Erdgas aus benachbarten EU-Mitgliedstaaten an die Ukraine geliefert wird;

30. fordert die EU auf, Erdgasspeicher, Verbindungsleitungen und die Schubumkehr in Erdgasfernleitungen als strategische Mittel zu betrachten und daher den Anteil von Geschäftspartnern aus Drittländern in diesen äußerst wichtigen Sektoren zu regulieren; fordert die Mitgliedstaaten darüber hinaus auf, auf geplante Abkommen mit Russland in der Energiewirtschaft zu verzichten, auch auf die Erdgasfernleitung „South Stream“;

31. betont, dass im Einklang mit den Zielen der Energiegemeinschaft die Energieversorgungssicherheit, die Energieunabhängigkeit und die Widerstandsfähigkeit der EU gegenüber Druck von außen grundlegend verbessert werden müssen, indem die Energiewirtschaft gestärkt wird, die Energieinfrastruktur in den Nachbarländern der EU ausgebaut wird und Verbindungsleitungen zwischen diesen Ländern und zwischen ihnen und der EU gebaut werden, und hebt hervor, dass diese Vorhaben von gemeinsamem Interesse so rasch wie nur möglich verwirklicht werden müssen, damit ein voll funktionsfähiger freier Erdgasmarkt in Europa geschaffen wird;

32. begrüßt die Entscheidung der französischen Regierung, die Lieferung von Mistral-Hubschrauberträgern zu stoppen, und fordert alle Mitgliedstaaten auf, einen ähnlichen Ansatz bei Ausfuhren zu verfolgen, die nicht von den Sanktionsbeschlüssen der EU erfasst sind, insbesondere in Bezug auf Waffen und sowohl für zivile als auch militärische Zwecke nutzbare Güter; weist erneut darauf hin, dass dieser Vertrag unter den aktuellen Umständen im Widerspruch zu dem Verhaltenskodex der EU zu Waffenausfuhren und dem Gemeinsamen Standpunkt von 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern stünde; fordert die Mitgliedstaaten der EU auf, das Waffenhandelsembargo und das Ausfuhrverbot für sowohl für zivile als auch militärische Zwecke nutzbare Güter uneingeschränkt einzuhalten;

33. begrüßt den Beschluss, in der Ukraine am 26. Oktober 2014 eine vorgezogene Parlamentswahl durchzuführen, und verlangt von der Regierung, für einen freien und fairen Wahlgang zu sorgen; fordert die Ukraine auf, für Transparenz bei der Parteien- und Wahlkampffinanzierung zu sorgen und allen Anmerkungen in den Erkenntnissen und Schlussfolgerungen der Beobachtungsmission des BDIMR der OSZE zu der vor kurzem durchgeführten Präsidentschaftswahl nachzugehen; fordert alle derzeit in der Werchowna Rada vertretenen Parteien zur Teilnahme an der Wahl und alle Beteiligten dazu auf, das Wahlergebnis uneingeschränkt zu respektieren; verleiht seiner Hoffnung Ausdruck, dass eine deutliche Mehrheit für die Umsetzung der kommenden großen Herausforderungen und der anstehenden notwendigen Reformen zustande kommt; fordert die Aufständischen in der Ostukraine dringend auf, die Wahl nicht zu behindern und den Einwohnern des Donezbeckens das Grundrecht zu gewähren, ihre Vertreter in freier Wahl zu bestimmen; sagt zu, Wahlbeobachter zur Überwachung der Parlamentswahl zu entsenden, und fordert eine schlagkräftige internationale Wahlbeobachtungsmission für die Überwachung dieser entscheidenden Wahl, die unter nach wie vor schwierigen Umständen stattfinden wird;

34. hebt hervor, dass Russland noch weniger Gründe als je zuvor dafür hat, das Assoziierungsabkommen zwischen der EU und der Ukraine zu kritisieren oder mit unbegründeten Handelsbeschränkungen und militärischer Aggression auf dieses Abkommen zu reagieren; erklärt sich besorgt darüber, dass diese neue Entwicklung einen Anreiz für Russland darstellt, seine Politik der Einschüchterung gegenüber der Ukraine auszuweiten und sie in ihre Einflusssphäre zu ziehen; stellt mit Besorgnis fest, dass hier die Gefahr unerwünschter Auswirkungen auf Georgien und die Republik Moldau gegeben ist;

35. missbilligt, dass die russische Führung die Östliche Partnerschaft der EU als Gefahr für die politischen und wirtschaftlichen Interessen Russlands betrachtet; betont, dass Russland im Gegenteil von verstärktem Handel und verstärkter Wirtschaftsaktivität profitieren würde und gleichzeitig die Sicherheit Russlands durch eine stabile und berechenbare Nachbarschaft verbessert wird; bedauert, dass Russland auf die Handelspolitik zurückgreift, um die Region zu destabilisieren – durch die Einführung diverser Einfuhrverbote für Erzeugnisse aus der Ukraine und der Republik Moldau, vor kurzem auch durch die Aufkündigung der GUS-Freihandelsabkommen mit der Ukraine, Georgien und der Republik Moldau und infolgedessen durch die Wiedereinführung der Meistbegünstigungszollsätze für Erzeugnisse aus diesen Ländern;

36. bekräftigt in diesem Zusammenhang seine Auffassung, dass mit dem Assoziierungsabkommen noch nicht die letzte mögliche Ausbaustufe in den Beziehungen zwischen der EU und der Ukraine erreicht ist; weist außerdem darauf hin, dass die Ukraine – wie jeder andere europäische Staat – gemäß Artikel 49 EUV eine europäische Perspektive hat und die Mitgliedschaft in der Europäischen Union beantragen kann, sofern sie sich an die Grundsätze der Demokratie hält, die Grundfreiheiten, die Menschen- und die Minderheitenrechte achtet und die Rechtsstaatlichkeit gewährleistet;

37. betont, dass von Partnerschaft und Zusammenarbeit geprägte Beziehungen mit Russland wiederhergestellt werden sollten, wenn Russland unter Beweis stellt, dass es das Völkerrecht achtet, aktiv und unzweideutig zu einer friedlichen Lösung der Krise in der Ukraine beiträgt sowie die territoriale Integrität, Unabhängigkeit und Souveränität der Ukraine, anderer Staaten der östlichen Partnerschaft und seiner Nachbarstaaten uneingeschränkt respektiert; fordert die neue Hohe Vertreterin / Vizepräsidentin der Kommission auf, den Dialog zwischen der Ukraine und Russland und zwischen der EU und Russland aktiv zu befördern und sich ebenso aktiv für die friedliche Beilegung von Konflikten einzusetzen; ist zudem der Auffassung, dass die Kommission die Modalitäten für eine Zusammenarbeit der EU mit der Eurasischen Wirtschaftsunion sondieren sollte;

38. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Regierungen der Mitgliedstaaten sowie dem Präsidenten, der Regierung und dem Parlament der Ukraine, dem Europarat, der OSZE und dem Präsidenten, der Regierung und dem Parlament der Russischen Föderation zu übermitteln.

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