Politik

Verfassungsschutz: Pegida ist kein Beobachtungs-Ziel

Lesezeit: 1 min
15.01.2015 00:19
Das Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen meldet, dass die NPD und weitere Rechtsextremisten die Pegida-Demonstrationen als Werbeplattform nutzen. Doch ihr Einfluss habe keine Auswirkungen auf Verlauf und Inhalt der Proteste. Pegida sei kein nachrichtendienstliches Beobachtungs-Objekt.
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Rechtsextremisten haben ein großes Interesse an Pegida. Sie nutzen die Proteste als Werbe-Plattform für ihre Organisationen und Parteien.

Ein Sprecher des Landesamts für Verfassungsschutz Sachsen sagte den Deutschen Wirtschafts Nachrichten:

„Aufgrund von Mobilisierungsaufrufen von Rechtsextremisten ist von einem gesteigerten Interesse der Rechtsextremisten auszugehen. Hierfür gibt es insbesondere zwei Gründe: Pegida hat ihnen ein Thema ,weggenommen‘ für das sie bislang einen Alleinvertretungsanspruch reklamierten (Zuzug von Asylantragstellern und Bürgerkriegsflüchtlingen und ihre Unterbringung in Deutschland). Und: Rechtsextremisten dürften die große Zahl von Demonstrationsteilnehmer auch als eine Gelegenheit betrachten, für die eigenen, originären extremistischen Zielsetzungen zu werben.“

Doch einen organisatorischen Einfluss von NPD und Rechtsextremisten auf die Pegida-Demonstrationen gebe es derzeit nicht. Der Sprecher wörtlich:

„Ein bestimmender Einfluss auf Inhalt und Verlauf der Demonstrationen durch Rechtsextremisten ist allerdings nicht festzustellen. Dem LfV Sachsen liegen Erkenntnisse vor, wonach Mitglieder der NPD in der Vergangenheit an den Pegida-Veranstaltungen teilgenommen haben. Internetverlautbarungen zufolge nahm z.B. der NPD-Bundesvorsitzende Frank Franz am 22. Dezember 2014 an der Veranstaltung in Dresden teil. Eine quantitative Einschätzung der NPD-Teilnehmerschaft ist nicht möglich, jedoch dürfte ihr Anteil im Verhältnis zur Gesamtteilnehmerzahl marginal sein.“

Zudem werde Pegida nicht vom Verfassungsschutz beobachtet:

„Pegida ist kein nachrichtendienstliches Beobachtungsobjekt des sächsischen Verfassungsschutzes. Zwar werden Demonstrationsparolen wie ‚Volksverräter‘ und ‚Lügenpresse‘ auch von Rechtsextremisten genutzt. Dies allein kann aufgrund der gesetzlichen Vorgaben des sächsischen Verfassungsschutzgesetzes und der sich auch im Versammlungsgeschehen äußernden grundgesetzlich garantierten Meinungsäußerungsfreiheit noch keinen Grund für eine Beobachtung darstellen.“


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