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Rechnungshof: EU-Programm gegen Jugendarbeitslosigkeit versagt

Lesezeit: 1 min
26.03.2015 00:18
Der Europäische Rechnungshof zweifelt an den Kosten und der Wirksamkeit des milliardenschweren Jugend-Programms der EU. Es bestehe die Gefahr, dass die Jugend vermehrt als Billigarbeiter eingesetzt würden.
Rechnungshof: EU-Programm gegen Jugendarbeitslosigkeit versagt

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2013 hatte die EU eine Beschäftigungsgarantie für junge Menschen in Europa beschlossen. Doch eine Prüfung des Europäischen Rechnungshofes stellt nun die Wirksamkeit des Programms infrage. Etwa 16,7 Milliarden Euro für den Zeitraum von 2014 bis 2020 wurde von der EU für das Programm veranschlagt. Diese Berechnungen sind dem Rechnungshof zufolge möglicher Weise gar nicht ausreichend. Der Rechnungshof beruft sich dabei auf eine Aufstellung der Internationale Arbeitsorganisation (ILO), die die Kosten für die Umsetzung des Programms mit 21 Milliarden Euro beziffert – pro Jahr.

Die von der Kommission geschätzten Kosten setzen sich aus 12,7 Milliarden Euro aus dem EU-Haushalt und zusätzlichen Beiträgen der Mitgliedsstaaten zusammen. Angesichts der ILO-Berechnungen müsse aber eine genauere Kostenaufstellung unternommen werden, so der Rechnungshof. Zumal 9 der 28 Mitgliedsstaaten bisher keinerlei Informationen über ihre Maßnahmen und deren Kosten bereitgestellt hätten.

Fehlende Kontrollen und ungenaue Angaben, welche Stellen als entsprechend qualifiziert gelten, könnten zudem dazu führen, dass die Jugendlichen als Billigarbeitskräfte ausgenutzt würden. „Die Jugendgarantie ist nicht ins Leben gerufen worden, um kurzfristige  Jobs zu schaffen“, sagte auch die EU-Abgeordnete Elisabeth Morin-Chartier dem EUobserver.

Im Durchschnitt lag die Arbeitslosenrate bei Bürgern im Alter zwischen 15 und 24 Jahren bei 22 Prozent. In manchen Ländern wie etwa Griechenland und Spanien ist jeder zweite Jugendliche ohne Job. Die Beschäftigungsgarantie sieht vor, dass jeder junge Mensch innerhalb von vier Monaten nach Ende seiner Schulzeit oder bei Arbeitslosigkeit eine hochwertige Arbeitsstelle angeboten bekommen sollte oder wenigstens einen Ausbildungsplatz bzw. ein Praktikum.

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