Gemischtes

Uber und Airbnb: USA will „Sharing Economy“ regulieren

Lesezeit: 2 min
12.05.2015 12:12
Die US-Regulierungsbehörde will die Shareconomy-Plattformen Uber und Airbnb einer umfassenden Überprüfung unterziehen. Auch die EU will nun eine einheitliche Regulierung für die Dienste schaffen, ohne sie jedoch „abzuwürgen“. Lobbygruppen der alten und neuen Geschäftsmodelle versuchen gleichermaßen, die Gesetzgeber auf ihre Seite zu ziehen.
Uber und Airbnb: USA will „Sharing Economy“ regulieren

Mehr zum Thema:  
Benachrichtigung über neue Artikel:  

Der Fahrdienst Uber und die Zimmervermittlung Airbnb sind die Aushängeschilder der neuen Shareconomy oder auch Teilwirtschaft. So nenne sich die Geschäftsmodelle, die nicht auf dem Kaufen und Besitzen von Konsumgütern beruhen, sondern auf dem Teilen gegen Geld. In den USA werden die beiden Unternehmen nun  von den Regulierungsbehörden untersucht, weil diese Risiken im Umgang mit persönlichen Daten und Haftungsbestimmungen sehen.

Die amerikanische Federal Trade Commission FTC untersucht speziell diejenigen Online-Geschäftsmodelle, die auf dem so genannten Peer-to-Peer-Prinzip beruhen. Das bedeutet, dass die Geschäfte direkt zwischen den Nutzern abgewickelt werden und nicht über einen Zwischenhändler laufen. Die FTC-Sprecherin Marina Lao sagte der Financial Times, es gehe darum herauszufinden, wie man diese neuen Geschäftsmodelle regulieren kann, so dass die Konsumenten geschützt werden, ohne Innovationen zu verhindern.

Insbesondere Uber spürt den Widerstand der Regulierungsbehörden weltweit, in den USA ebenso wie in der EU, Indien oder China. Auch in Deutschland sind Fahrten über den Dienst Uberpop verboten, da hier private Fahrer ohne Taxilizenz gebucht werden können. Das Gericht entschied, dass es sich jedoch auch bei privaten Fahrern um einen kommerziellen Dienst handele, da der Fahrer anders als bei einer Mitfahrgelegenheit nur zum Zwecke des Geldverdienens ins Auto steigt. Ähnlich sieht es in Frankreich aus, in den Niederlanden drohten die Behörden Uber jüngst sogar mit der Konfiszierung der Fahrzeuge. Nun will Brüssel Uber beispringen und einheitliche Regeln schaffen, nach eigenen Angaben um zu verhindern, dass der neue Shareconomy-Markt abgewürgt wird.

Bei einem ähnlichen Beispiel, dem Crowd-Funding, haben deutsche Behörden jüngst eingegriffen, um die Investitionssumme für private Anleger auf 1000 Euro zu begrenzen. Man wolle so die Anleger vor spekulativen Investments schützen. Doch auch die Finanzindustrie hat ein Interesse daran, private Peer-to-Peer-Kreditgeschäfte im Netz möglichst klein zu halten und ihr Monopol auf Finanzprodukte zu bewahren.

Einerseits hat auch die amerikanische FTC bisher die Linie vertreten, solche Systeme seien gut für die Konkurrenz und sollten nicht gegenüber den etablierten Taxis benachteiligt werden.

Andererseits prüft die Behörde nun genau die Praktiken, die die zentrale Voraussetzung für solche Geschäftsmodelle darstellen: Das Sammeln von persönlichen Daten und der Gebrauch von Bewertungs-Systemen „Wir wollen schauen, inwieweit Sharing-Plattformen Teilnehmer überwachen können sollten, indem sie beispielsweise ihre Standortdaten sammeln. Und wenn sie das überwachen, wie können sie gleichzeitig die Privatsphäre der Nutzer schützen?“

Uber war wegen Missbrauch der Nutzerdaten 2014 in Verruf geraten, weil die Mitarbeiter die Fahrten der Nutzer live via GPS mitverfolgten. Der Fahrdienst sagte damals, der Zugang zu den Nutzerdaten sei den Mitarbeitern außer zu „rechtmäßigen Geschäftszwecken“ verboten. Solcher Daten-Missbrauch stellt eine Gefahr für die Nutzer dar. Auf das Sammeln der Daten und die Möglichkeit der GPS-Ortung kann Uber andererseits aus Sicherheitsgründen kaum verzichten.

Ohne ein System mit Nutzer-Informationen und Kontaktdaten im Hintergrund würde wohl kaum jemand Fremde bei sich ins Auto einsteigen lassen - oder wie bei Airbnb bei sich wohnen lassen. Zur Qualitätskontrolle sind diese  Plattformen zudem auf die Bewertungen der Nutzer angewiesen. Auch hier gilt: Erst Nutzerdaten schaffen in der Anonymität des Internets genug Vertrauen, um mit Fremden Geschäfte zu machen: So prüft die private Zimmervermittlung Airbnb in einem mehrstufigen Verfahren die Identität der Gastgeber, erfragt Kopien von Ausweis oder Führerschein ebenso wie eine Verbindung zum jeweiligen Facebook-Profil. Auch hier besteht die Gefahr des Datenmissbrauchs - andererseits bietet Airbnb so für den Schadensfall auch eine „Garantie“ über eine Million Dollar an. Jüngst wurden zudem Nutzer ausgeschlossen, weil sie unerlaubt Sex-Parties in den Gastwohnungen veranstaltet haben sollen.

Eine weitere Frage sei laut Behörde die nach der gesetzlichen Haftung bei Unfällen. Die Antwort darauf, ob Fahrtenanbieter wie Uber bei einem Unfall mitverantwortlich gemacht werden können sei unklar, da die Peer-to-Peer-Plattformen keine direkten Dienstleister, sondern lediglich Vermittler seien.

Die FTC jedenfalls wolle unvoreingenommen in die Prüfung gehen. „Wir haben keine Vorurteile darüber ob die Teilwirtschaft gut oder schlecht ist.“ Allerdings dürfte die massive Lobbyarbeit auf beiden Seiten zumindest den Anstoß für die Untersuchung geliefert haben:  Anlass dafür seien die Versuche der Taxi-Unternehmen, den Einstieg von Uber in ihren Markt zu blockieren.

 


Mehr zum Thema:  

Anzeige
DWN
Panorama
Panorama Halbzeit Urlaub bei ROBINSON

Wie wäre es mit einem grandiosen Urlaub im Juni? Zur Halbzeit des Jahres einfach mal durchatmen und an einem Ort sein, wo dich ein...

DWN
Finanzen
Finanzen Feiertagszuschlag: Was Unternehmer an den Mai-Feiertagen beachten sollten
25.04.2024

Feiertagszuschläge sind ein bedeutendes Thema für Unternehmen und Arbeitnehmer gleichermaßen. Wir werfen einen genauen Blick auf die...

DWN
Finanzen
Finanzen Teurer Anlegerfehler: Wie der Blick in den Rückspiegel fehlgeht
25.04.2024

Anleger orientieren sich an den Renditen der vergangenen drei bis zehn Jahre, um Aktien oder Fonds auszuwählen. Doch laut Finanzexperten...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Kommunikation im Wandel – Was es für Unternehmen in Zukunft bedeutet
25.04.2024

In einer Ära schneller Veränderungen wird die Analyse von Trends in der Unternehmenskommunikation immer entscheidender. Die Akademische...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Lieferdienste in Deutschland: Bei Flink, Wolt und anderen Lieferando-Konkurrenten geht es um alles oder nichts
25.04.2024

Getir, Lieferando, Wolt, UberEats - es fällt schwer, in deutschen Großstädten beim Angebot der Essenskuriere den Überblick zu...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Familienunternehmer in Sorge: Land verliert an Wettbewerbsfähigkeit
25.04.2024

In einer Umfrage kritisieren zahlreiche Familienunternehmer die Politik aufgrund von übermäßiger Bürokratie und Regulierung. Besonders...

DWN
Finanzen
Finanzen So wählt Warren Buffett seine Investments aus
25.04.2024

Warren Buffett, auch als „Orakel von Omaha“ bekannt, ist eine Ikone der Investment-Welt. Doch worauf basiert seine Investmentstrategie,...

DWN
Technologie
Technologie KI-Chips trotz Exportbeschränkungen: China sichert sich US-Technologie durch die Hintertür
25.04.2024

Trotz der US-Exportbeschränkungen für Hochleistungsprozessoren scheint China einen Weg gefunden zu haben, sich dennoch mit den neuesten...

DWN
Weltwirtschaft
Weltwirtschaft Russlands Kriegswirtschaft: Putin geht das Geld nicht aus
25.04.2024

Russlands Wirtschaft wächst weiterhin, ist aber stark von der der Kriegsproduktion abhängig. Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius...