Seit einigen Tagen liegen in der amerikanischen Botschaft in Berlin die Dokumente zum geplanten EU-Freihandelsabkommen TTIP zur Einsicht auf. Doch die Abgeordneten des Deutschen Bundestages dürfen sich, die AFP berichtet, nicht darüber informieren, worüber sie am Ende im Namen der deutschen Bürger abstimmen müssen. Das gehe aus einem Schreiben des Bundeswirtschaftsministeriums an den Bundestags-Wirtschaftsausschuss hervor.
Euractiv berichtet:
„Zutritt haben demnach nur Regierungsmitglieder, die auf einer offiziell von der Regierung übermittelten Liste aufgeführt sind. Die US-Botschaft habe angegeben, ein Zugang für Abgeordnete nationaler Parlamente sei derzeit nicht vorgesehen, heißt es in dem Schreiben.“
Die Dokumente waren zuvor in einem Leseraum in Brüssel für EU-Vertreter ausgelegt worden.
Nach Angaben der Bundesregierung sei der Leseraum nur ein „erster Schritt“. Man habe bei den Amerikanern angeregt, eine „sichere Datenbank“ zu erreichten, die die Dokumente enthält. Doch ob diese kommt, ist genauso ungewiss wie die Frage, ob die Abgeordneten dann Zugriff auf diese Datenbank erhalten. Im Schreiben der Regierung an die Amerikaner hält sich die Bundesregierung ziemlich bedeckt und sagt, dass eine solche Datenbank „gegebenenfalls auch für den Deutschen Bundestag zugänglich gemacht werden“ könnte.
Die EU will ihre eigenen Textvorschläge im Internet veröffentlichen. Doch wirklich wichtig sind die US-Vorschläge, wenn die Abgeordneten eine Möglichkeit erhalten sollen, rechtzeitig in den Verhandlungsprozess einzugreifen.
Die Möglichkeiten der nationalen Parlamente sind jedoch rechtlich begrenzt: Freihandel ist seit 2009 EU-Kompetenz. Der Bundestag hat kaum Möglichkeiten, ein Abkommen zu verhindern. Das Procedere ist auf strenge Geheimhaltung ausgelegt, um die Verhandlungen zu einem Ergebnis führen zu können.