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Germanwings-Absturz: Staatsanwalt will Rolle der Lufthansa klären

Lesezeit: 1 min
12.06.2015 01:11
Der Copilot der abgestürzten Germanwings-Maschine, Andreas Lubitz, soll psychisch krank gewesen sein und Augenprobleme gehabt haben. Das meldete am Donnerstag die Staatsanwalt in Paris. Allerdings sind auch die Lufthansa und Germanwings im Visier der Ermittler. Auf sie könnte ein Prozess wegen fahrlässiger Tötung zukommen.
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Der Copilot der abgestürzten Germanwings-Maschine soll nach Angaben der französischen Staatsanwalts fluguntauglich gewesen sein. „Er war nicht mehr in der Lage, ein Flugzeug zu fliegen“, sagte Staatsanwalt Brice Robin am Donnerstag in Paris. Zuvor kam auch ein technischer Defekt als Absturzursache in Betracht.

Der 27-Jährige sei instabil und psychisch krank gewesen. Zudem habe er Augenprobleme gehabt: „Andreas Lubitz sah zu 30 Prozent dunkel und hatte Lichtblitze wie bei einer Netzhautablösung“. Das hätten die Ermittlungen bei Ärzten ergeben. Wegen der ärztlichen Schweigepflicht seien diese Informationen nicht weitergegeben worden.

Die Marseiller Staatsanwaltschaft will auch eine mögliche Verantwortung der Fluggesellschaft und der Konzernmutter Lufthansa klären. Er werde drei Untersuchungsrichter mit einem Verfahren gegen Unbekannt wegen fahrlässiger Tötung beauftragen, sagte Robin.

Es gebe aber bisher keinerlei Beweise, dass Germanwings oder Lufthansa Informationen über den aktuellen Gesundheitszustand Copiloten gehabt hätten. Auch eine Sprecherin der Lufthansa betonte, „uns liegen derzeit keine Kenntnisse über Ermittlungen der französischen Staatsanwaltschaft konkret gegen Germanwings oder Lufthansa vor“.

Robin kündigte an, er werde das Verfahren weiterführen. Für einen möglichen Prozess wäre damit ein Gericht in Marseille zuständig. Nach Angaben des Staatsanwaltes hat er seinen Kollegen in Düsseldorf angeboten, das Verfahren zu übernehmen, da der Copilot, die meisten Opfer sowie die Fluggesellschaften aus Deutschland stammen. Auf das Angebot sei die Staatsanwaltschaft in Düsseldorf aber nicht eingegangen.


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