Österreich muss gegenüber der Bayerischen Landesbank gegebene Bürgschaften über gut 2,6 Milliarden Euro einlösen. Das entschied am Donnerstag das erstinstanzliche Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg. Die Bürgschaft war zwar eine staatliche Beihilfe, diese war aber zulässig und ist daher wirksam, so das EuG zur Begründung. (Az: T-427/12)
Die BayernLB hielt früher 67 Prozent der Anteile der österreichischen Finanzgruppe Hypo Group Alpe Adria (HGAA). Während der Finanzkrise waren beide auf staatliche Hilfen angewiesen. Die HGAA wurde im Dezember 2009 notverstaatlicht.
Dabei hielt die BayernLB Kreditlinien gegenüber der HGAA über gut 2,6 Milliarden Euro aufrecht, für die sich der österreichische Staat verbürgte. Die EU-Kommission hatte dies im Zuge eines Gesamtpakets von Hilfen für die BayernLB und die HGAA gebilligt.
Aus eigener Kraft konnte die HGAA das Geld der BayernLB nicht zurückzahlen. Aber auch Österreich wollte seine gegebenen Garantien nicht einlösen. Diese seien letztlich eine unzulässige staatliche Beihilfe gewesen.
Das EuG bestätigte nun zwar, dass es sich um eine Beihilfe handelt. Diese sei aber im Zuge der Umstrukturierung der BayernLB von der EU-Kommission genehmigt worden. Diese Genehmigung sei auch rechtmäßig gewesen. Daher seien auch die staatlichen Garantien Österreichs gegenüber der BayernLB wirksam, urteilten die Luxemburger Richter.
Laut österreichischen Finanzministerium ist die Entscheidung aber nicht mehr relevant, da es eine rechtliche Einigung gab: „Aufgrund des Vergleichs zwischen der Republik Österreich und dem Freistaat Bayern sowie der Bayerischen Landesbank, der mit der Umsetzungsvereinbarung vom 11. November 2015 besiegelt wurde, hat diese Entscheidung keine Relevanz für die aktuelle Situation“, zitiert der österreichische Kurier die Stellungnahme des Finanzministeriums.