Politik

Krankenkassen wollen wegen Niedrigzinsen Reserven anzapfen

Lesezeit: 2 min
05.06.2016 01:32
Die großen gesetzlichen Krankenkassen schlagen Alarm: Im Gesundheitsfonds finden sich Milliardenreserven, für die wegen der Niedrigzinspolitik der EZB Strafzahlungen fällig werden. Dagegen könnten die Kassen das Geld aus dem Fonds gut gebrauchen, um den Anstieg ihrer Zusatzbeiträge zu dämpfen.
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In den Gesundheitsfonds fließen Beitragseinnahmen und Zuschüsse vom Bund. Nach einem festgelegten Schlüssel wird das Geld an die Krankenkassen in monatlich gleichen Raten verteilt. Zwischenzeitlich wird der Fonds voll entleert und dann wieder aufgefüllt. Damit stets ausreichend Liquidität zur Verfügung steht, müssen hohe Summen kurzfristig auf Terminkonten geparkt werden. Dort wird das Geld allerdings negativ verzinst – mit anderen Worten: Es werden dafür Strafzinsen fällig. Der Hintergrund ist die Zins-Politik der EZB, die Banken und deren Kunden zwingen will, Geld zu investieren und nicht zu horten.

Nach Angaben des Bundesversicherungsamts (BVA) wurden deshalb allein 2015 etwa 1,8 Millionen Euro Negativzinsen fällig. In diesem Jahr könnten es deutlich mehr werden: Allein im Januar und Februar gingen der gesetzlichen Krankenversicherung wegen der negativen Einlagezinsen bereits 800.000 Euro verloren.

Die Krankenkassen halten den Liquiditätspuffer für viel zu hoch. Ende 2015 betrug die Reserve rund zehn Milliarden Euro. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Mindestrücklage von 25 Prozent einer Monatsausgabe. 2015 hätten deshalb eigentlich 4,13 Milliarden Euro gereicht – also sechs Milliarden Euro weniger.

Der Ersatzkassenverband vdek, der unter anderem die Marktführer Techniker Krankenkasse und Barmer GEK vertritt, fordert, die Liquiditätsreserve auf 35 Prozent einer Monatsausgabe zu reduzieren. Dadurch würden vier Milliarden Euro frei. Diese könnten von den Kassen nach den Vorstellungen des vdek genutzt werden, um die Zusatzbeiträge in Schach zu halten. Ohne eine gesetzliche Änderung geht das aber nicht. „Wir fordern, dass die Politik diese Maßnahme kurzfristig noch vor den Bundestagswahlen umsetzt“, sagt Verbandschefin Ulrike Elsner zu Reuters: „Damit würden weniger Beitragsgelder auf dem Kapitalmarkt verbrannt und der Druck auf die Zusatzbeitragssätze würde sich zumindest zeitweise reduzieren.“

Im Schnitt liegen die Zusatzbeiträge, die allein von den Arbeitnehmern zu zahlen sind, bei 1,1 Prozent. Bis 2019 werden sie nach Berechnungen des GKV-Spitzenverbands schrittweise auf bis zu 1,8 Prozent steigen.

Aus dem CDU-geführten Gesundheitsministerium kommen zu den Forderungen eher ablehnende Signale. Den Krankenkassen stehe es frei, ihre eigenen Finanz-Reserven von rund 14,5 Milliarden Euro zur Drosselung der Zusatzbeiträge einzusetzen und die Beitragszahler dadurch zu entlasten, sagt eine Sprecherin. Auch SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach will die Rücklage derzeit nicht antasten. „Ich halte die Liquiditätsreserve in der jetzigen Größenordnung für angemessen und sehe keinen akuten Handlungsbedarf“, sagt er zu Reuters. Die entnommenen Beiträge würden schnell aufgebraucht sein und dann erneute Forderungen aufkommen, die Reserve abzubauen, wodurch ein Teufelskreis entstehe. Die Rücklage sei zudem wichtig im Falle außergewöhnlicher Belastungen wie einer Epidemie.

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sieht zwar Probleme. Notwendig sei jedoch eine „dauerhafte Lösung, die auf festen Regeln basiert“, sagt Sprecherin Ann Marini. Ein „Einmaleffekt für 2017“ bringe nicht weiter, denn die Beitragssteigerungen drohten über das kommende Jahr hinaus.

Der Chef des AOK-Bundesverbands, Martin Litsch, fordert, der Bund oder die Bundesbank müssten den Sozialversicherungen zur Hilfe eilen und wenigstens einen Nullzins für die Fonds-Gelder garantieren. Um den Versicherten Verluste zu ersparen, sei ein „staatliches Auffangnetz“ sinnvoll: „Schließlich handelt es sich um eine solidarisch verfasste Pflichtversicherung, in die auch Steuermittel fließen.“ Nach Angaben aus Versicherungskreisen wird zumindest eine Rechtsänderung erwogen, um einen Teil des Geldes aus dem Gesundheitsfonds langfristig anlegen zu können.

Entgegenkommen zeigt die Regierung bisher nur bei den Reserven, die die Kassen für sich selbst angelegt haben. Den Teil, der für die betriebliche Altersvorsorge ihrer Mitarbeiter zurückgelegt wurde, sollen die Krankenkassen künftig zu zehn Prozent in Aktien anlegen dürfen, damit sie höhere Erträge erzielen können. So sieht es ein Gesetz des Arbeitsministeriums vor, über das der Bundestag noch entscheiden muss. Laut Bundesversicherungsamt verfügen die Kassen über Altersrückstellungen in Höhe von rund 4,7 Milliarden Euro.

Den Krankenkassen geht ein Aktienanteil von zehn Prozent bei den Altersrückstellungen allerdings nicht weit genug. So fordert der GKV-Spitzenverband einen Anteil von 20 Prozent. SPD-Gesundheitsexperte Lauterbach zeigt sich zu einer entsprechenden Änderung am Entwurf bereit. Das BVA allerdings argumentiert, der Grundsatz der Anlagesicherheit müsse gewahrt bleiben. Auch eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums betont, für den Gesetzgeber stehe im Vordergrund, die Risiken minimal zu halten und einen größtmöglichen Schutz der Gelder zu gewährleisten.


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