Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan hat im Rechtsstreit um den Fall Böhmermann einen Rückschlag erlitten. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln wies am Dienstag eine Beschwerde Erdogans gegen Äußerungen von Axel-Springer-Chef Mathias Döpfner zurück, wie Reuters berichtet. Dieser hat sich mit dem Satiriker Jan Böhmermann solidarisiert, der wiederum im ZDF ein Schmähgedicht über Erdogan vorgetragen hatte. „Gegen diesen Beschluss ist kein Rechtsmittel gegeben“, betonte das OLG. Erdogan könne höchstens noch Verfassungsbeschwerde einlegen. Eine Anwältin Erdogans ließ das weitere Vorgehen offen. „Theoretisch wäre jetzt denkbar, eine Hauptsacheklage anzustrengen. Ob der Mandant das möchte, müssen wir abwarten“, sagte Anja Wilkat zu Reuters.
Die Richter vom OLG bestätigten damit die Einschätzung der Vorinstanz und bewerteten Döpfners Worte als vom Grundgesetz „geschützte zulässige Meinungsäußerung“. Erdogans Anwältin betonte hierzu: „Wir sehen das anders.“ Anfang Mai hatte das Landgericht Köln bereits einen Antrag des türkischen Präsidenten auf einstweilige Verfügung gegen den Springer-Chef abgelehnt.
Böhmermann hat Erdogan in Vulgärsprache beleidigt, um nach eigenen Worten die Grenzen dessen aufzuzeigen, was in Deutschland als Satire erlaubt ist und was nicht. Die türkische Regierung forderte daraufhin ein Strafverfahren gegen Böhmermann nach Paragraf 103, der die Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter unter Strafe stellt. Jüngst erzielte Erdogan einen Teilerfolg vor dem Hamburger Landgericht. Die Richter erließen auf Antrag des türkischen Präsidenten eine einstweilige Verfügung gegen den Satiriker und untersagten ihm die Wiederholung großer Teile seines Gedichts.
Der Springer-Chef stärkte in einem offenen Brief Böhmermann den Rücken und wollte damit die Kunst- und Satirefreiheit verteidigen. „Ich finde Ihr Gedicht gelungen. Ich habe laut gelacht“, schrieb Döpfner im April. Der Medienmanager fügte hinzu, er wolle sich Böhmermanns „Formulierungen und Schmähungen inhaltlich voll und ganz anschließen und sie mir in jeder juristischen Form zu eigen machen“. Dieses Zu-Eigen-Machen einer fremden Äußerung kann nach Angaben des OLG zwar im Presserecht zu einer „erhöhten Verantwortlichkeit führen“. Dies sei in Döpfners Fall aber nicht gegeben. Die Richter bemängelten auch nicht, dass der Manager in seinem offenen Brief das Wort „Ziegenficker“ benutzte. Denn damit habe Döpfner nur auf eine Passage des Gedichts „Bezug genommen“, nicht aber Erdogan bezeichnet.
Zuletzt hatte Döpfner bekräftigt: „Selbstverständlich bereue ich nichts. Ich stehe zu jedem Wort und jedem Komma, das ich in meinem Brief an Herrn Böhmermann geschrieben habe.“ Springer lehnte einen Kommentar zum Beschluss des OLG ab.