Die Bundesländer wollen Raser bei illegalen Autorennen wesentlich härter bestrafen. Sie plädieren für bis zu zehn Jahre Haft, sollte es bei solchen Rennen - wie so oft - Schwerverletzte oder gar Tote geben. Kommunen können auf Durchgangsstraßen vor Kitas, Schulen, Pflegeheimen oder Krankenhäusern bald leichter Tempo-30-Zonen einrichten. Im deutschen Sexualstrafrecht gilt künftig konsequent: «Nein heißt Nein». Wesentliche Beschlüsse des Bundesrats vom Freitag:
- Bei illegalen Autorennen droht künftig bis zu zwei Jahren Haft, anstatt wie bisher nur ein Bußgeld von maximal 400 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot. Einen entsprechenden Gesetzentwurf will der Bundesrat im Bundestag einbringen. Wie Nordrhein-Westfalens Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) erläuterte, können zudem Teilnehmer solcher Rennen, die Unbeteiligte in Gefahr bringen, bis zu fünf Jahre in Haft kommen. Sollte es Schwerverletzte oder gar Tote geben, drohen Freiheitsstrafen von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
- Vor Schulen, Kitas oder Seniorenheimen soll auf Durchgangsstraßen leichter Tempo 30 vorgeschrieben werden können - wie jetzt schon auf Nebenstraßen. Bisher muss aufwendig nachgewiesen werden, dass es sich um einen Unfallschwerpunkt handelt. Kinder bis acht Jahre dürfen künftig von einer mindestens 16 Jahre alten Aufsichtsperson auf dem Rad begleitet werden, wenn sie auf Gehwegen fahren. Zudem wird klargestellt, dass Autofahrer auf Autobahnen und großen Bundesstraßen bei mindestens zwei Streifen in eine Richtung für Polizei und Rettungskräfte «zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen» eine Gasse frei halten müssen.
- Nach dem verschärften Sexualstrafrecht macht sich künftig schon die Person strafbar, die sich über den «erkennbaren Willen» des Opfers hinwegsetzt. Dann drohen bis zu fünf Jahre Haft. Neu ist auch ein Straftatbestand der sexuellen Belästigung. Er verbietet, einen Menschen zu begrapschen. Unter Strafe gestellt werden außerdem Taten aus einer Gruppe heraus wie bei den Übergriffen auf Frauen in der Silvesternacht in Köln.
- Die Bundesregierung soll ein Verbot der Vollverschleierung in Gerichtsverfahren prüfen. In einer Entschließung «Freies Gesicht im rechtsstaatlichen Gerichtsverfahren» heißt es zur Begründung, Verfahren erforderten, dass die Beteiligten sich vor Gericht zu erkennen gäben und auch ihr Gesicht zeigten. Bayern unterstrich, wenn Richter einer Zeugin nicht ins Gesicht sehen könnten, sei es auch nicht möglich, deren Aussagen umfassend zu würdigen.
- Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen starteten einen neuen Vorstoß für ein Einwanderungsgesetz. Sie riefen die Bundesregierung auf, einen Entwurf vorzulegen. Ziel ist, den Zuzug von Fachkräften attraktiver zu gestalten. Der Antrag wurde an die Ausschüsse verwiesen. Schon 2015 hatten SPD-geführte Länder einen ähnlichen Vorstoß unternommen, der jedoch versandete. Die SPD im Bund wirbt seit langem für ein Einwanderungsgesetz. Die Union ist bei dem Thema uneins.
- Deutschland kann das Klimaschutzübereinkommen von Paris ratifizieren. Einen Tag nach dem Bundestag billigte auch der Bundesrat das Gesetz. Nun muss noch der Bundespräsident unterzeichnen.
- Prostituierte sollen besser geschützt werden. Ein entsprechendes Gesetz sieht unter anderem eine Anmeldepflicht vor. Freier haben Kondompflicht. Bordellbetreiber erhielten klarere Regeln, um vor Ausbeutung und Gewalt zu schützen, hieß es. Das Gesetz tritt zum 1. Juli 2017 in Kraft.
- Eine neue Arbeitsstättenverordnung sieht unter anderem vor, dass Arbeitsplätze und sonstige große Sozialräume Sichtverbindung nach außen haben müssen - also angemessen große Fenster. In Flughäfen, Bahnhöfen, Sportstadien oder Einkaufszentren sei dies nicht zwingend. Wirbel hatte es um abschließbare Kleiderschränke gegeben. Nun soll eine (nicht abschließbare) Kleiderablage zur Verfügung stehen, sofern keine Umkleideräume vorhanden sind.
- Menschen mit Behinderung soll bessere Teilhabe am öffentlichen Leben ermöglicht werden. Vor allem die etwa 700 000 Personen, die auf Assistenzleistungen angewiesen sind, dürfen deutlich mehr vom eigenen Vermögen und Einkommen behalten. Die Länder haben allerdings eine ganze Reihe Änderungswünsche am Entwurf der Bundesregierung.
- Der Bundesrat möchte Computer und IT-Systeme besser vor Hackerangriffen schützen. Der unerlaubte Zugriff auf fremde Computer, Smartphones, Navigationssysteme, Fernseher oder internetfähige Kühlschränke soll künftig mit Freiheitsentzug von bis zu zehn Jahren geahndet werden. Der Bundesrat will einen entsprechenden Gesetzentwurf im Bundestag einbringen.