Deutschland

Bundesregierung will Streikrecht in Deutschland einschränken

Lesezeit: 1 min
27.08.2014 00:09
Die Bundesregierung plant die Wiedereinführung der Tarifeinheit. Diese besagt, dass es nur noch einen Tarifvertrag pro Betrieb geben darf. Doch die Einführung der Tarifeinheit würde auch automatisch zur Einschränkung des Streikrechts führen. Das widerspricht dem deutschen Grundgesetz.
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Die Piloten der Lufthansa planen einen Streik. Doch das könnte vorerst der letzte Arbeitskampf der Piloten-Vereinigung Cockpit werden. Denn die Bundesregierung plant die Wiedereinführung der Tarifeinheit. Arbeitsministerin Andrea Nahles will noch im aktuellen Jahr einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorlegen.

Danach soll in einem Unternehmen mit mehreren Gewerkschaften lediglich der Tarifvertrag der Gewerkschaft mit der höchsten Mitgliederzahl gelten. Alle anderen Mitglieder kleinerer Gewerkschaften müssen dem Tarifvertrag der größten Gewerkschaft Folge leisten. Es wird dann nur einen Tarifvertrag pro Unternehmen geben.

Der Vorstoß der Regierung ist rechtlich umstritten und widerspricht offenbar dem deutschen Grundgesetz. Denn die kleineren Gewerkschaften würden mit der Tarifeinheit das Streikrecht verlieren.

Doch Streikrecht und die Koalitionsfreiheit sind im Grundgesetz verankert (Artikel 9 Absatz 3 GG) und jeder legale Streik muss von einer Gewerkschaft getragen werden. Im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) ist es aufgrund der hohen Mitgliederzahl schwieriger einen Arbeitskampf durchzusetzen als innerhalb der kleineren Gewerkschaften. Die Bundesregierung würde somit das Streik-Risiko minimieren.

Unter dem „Deckmantel der Tarifeinheit verstecke sich ein „fundamentaler Angriff auf Streikrecht und Verfassung“, meldet der Vorsitzende der LINKEN, Bernd Riexinger, in einer Mitteilung.

Die kleineren Gewerkschaften drohen damit, vor das Bundesverfassungs-Gericht zu ziehen, wenn es zur Wiedereinführung der Tarifeinheit kommt. Zu den potentiellen Klägern gehören unter anderem die Ärzte-Gewerkschaft Marburger Bund, die Unabhängigen Flugbegleiter-Organisation (UFO), die Vereinigung Cockpit und die Gewerkschaft der Lokomotivführer.

Die Tarifeinheit wurde 2010 vom Bundesarbeitsgericht abgeschafft. Dem Urteil zufolge gebe es keinen übergeordneten Grundsatz, dass für verschiedene Arbeitsverhältnisse derselben Art in einem Betrieb nur einheitliche Tarifregelungen zur Anwendung kommen könnten.


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