Politik

Bundesanwaltschaft: Haftbefehle gegen Söldner aus Syrien

Lesezeit: 6 min
09.08.2018 01:00
Die Bundesanwaltschaft hat in den vergangenen Wochen und Monaten zahlreiche Söldner festnehmen lassen, die im Syrien-Krieg aktiv gewesen sind. Ihnen werden Kriegsverbrechen zur Last gelegt.
Bundesanwaltschaft: Haftbefehle gegen Söldner aus Syrien

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Am 2. August 2018 ließ die Bundesanwaltschaft einen Söldner der Al-Nusra-Front festnehmen. Dem 36-Jährigen aus dem Landkreis Calw in Baden-Württemberg wird folgendes zur Last gelegt: “Hamad A. schloss sich spätestens im Februar 2013 in Syrien der ausländischen terroristischen Vereinigung ,Jabhat al-Nusra’ (JaN) an. Zunächst war er als Sprengstoffexperte mit der Herstellung von Sprengsätzen beschäftigt. Nach der Einnahme der Stadt Tabka/Syrien durch die JaN und andere Gruppierungen am 10. Februar 2013 wurde der Beschuldigte von der Organisation zum Leiter des Scharia-Gremiums in Tabka ernannt und bestimmte so die Polizei- und Justizaufgaben in der Region Tabka. Im Folgenden kämpfte Hamad A. auch auf Seiten der JaN gegen die Regierungstruppen des syrischen Machthabers Assad, wobei er ein Schnellfeuergewehr ,Kalaschnikow’ mit sich führte. Im November 2013 war er an der Eroberung des zweitgrößten Munitionsdepots des syrischen Regimes in der Nähe der Kleinstadt Mahin beteiligt.”

Am 26. Juli 2018 wurde der deutsche Staatsbürger Nils D. wegen Mitgliedschaft bei der Terror-Miliz IS, Mordes und Kriegsverbrechen angeklagt. Die Bundesanwaltschaft meldet in einer Mitteilung: “Der Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, in drei Fällen als Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung Islamischer Staat (IS) aus niedrigen Beweggründen grausam einen Menschen getötet (...) Der Angeschuldigte gehörte im Zeitraum von Juli bis November 2014 als Mitglied des ,IS’ einer sieben- bis achtköpfigen Gruppe von Personen an, die in einem Gefängnis des ,IS’ in Manbij/Syrien regelmäßig Gefangene folterten. Diese sollten zu einem Geständnis der ihnen vom ,IS’ vorgeworfenen Handlungen veranlasst werden. In mindestens drei Fällen kamen hierbei nach gemeinsamer Folter durch den Angeschuldigten und zwei weiterer ,IS’ Mitglieder Gefangene ums Leben.”

Am 26. Juli 2018 wurde die deutsche Staatsbürgerin Sabine Ulrike im Großraum Karlsruhe festgenommen. Sie soll Mitglied der Terror-Miliz IS gewesen sein. In einer Mitteilung meldet die Bundesanwaltschaft: “Sabine Ulrike Sch. verließ im Dezember 2013 die Bundesrepublik Deutschland, um sich der ausländischen terroristischen Vereinigung ,Islamischer Staat (IS)’ anzuschließen. Sie reiste über die Türkei nach Syrien und heiratete unmittelbar nach ihrer Ankunft einen ihr bis dahin unbekannten, höherrangigen ,IS’-Kämpfer. Die Beschuldigte lebte mit ihrem Ehemann und den beiden gemeinsamen Kindern nach islamischem Ritus. Ihre Familie wurde von der Terrororganisation monatlich mit 100 US-Dollar unterstützt. Die Aufgabe der Beschuldigten war es, ihren Ehemann zu versorgen und einzukaufen. Daneben unterhielt sie einen von der Terrororganisation überwachten Internetblog, in dem sie das Leben beim sogenannten Islamischen Staat anpries. Darin erklärte sie sich insbesondere auch dazu bereit, gegnerische Kämpfer mit Sprengstoffgürteln anzugreifen. Auch postete sie Bilder von Schusswaffen. Später warb sie über einen Messenger-Dienst für die Terrororganisation. Nachdem ihr Ehemann Anfang Dezember 2016 bei Kämpfen getötet worden war, sollte sie erneut verheiratet werden (...) Die Beschuldigte kehrte am 26. April 2018 in die Bundesrepublik Deutschland zurück.”

Am 19. Juli 2018 wurde der 22-jährige syrische Staatsbürger Esmail A. A. in Sachsen festgenommen. Er soll für die Terror-Miliz IS um Unterstützer geworben haben. Die Bundesanwaltschaft meldet in einer Mitteilung: “Der Beschuldigte bezeichnete sich selbst als ,Medientätiger’ und stellte in dieser Funktion seit September 2017 zahlreiche Propagandaveröffentlichungen der ausländischen terroristischen Vereinigung ,Islamischer Staat’ (IS) sowie eigene Äußerungen mit Bezug zum IS in öffentlich zugängliche Chatgruppen des Messengerdienstes WhatsApp ein, die er teilweise selbst als Administrator betrieb und von ihm als ,Nachrichtenagentur’ bezeichnet worden waren. Zwei Veröffentlichungen enthielten konkrete Handlungsanweisungen, wie eine Beteiligung am IS erfolgen sollte. Darüber hinaus machte der Beschuldigte umfangreiche Bild- und Videodateien, die Propagandamaterial des IS mit grausamen Folter- und Hinrichtungsszenen von Gefangenen des IS sowie Kennzeichen der Vereinigung IS enthielten, über öffentlich zugängliche WhatsApp-Gruppen einer Vielzahl von Personen zugänglich.”

Am 2. Juli 2018 wurde die deutsche Staatsbürgerin Jennifer W. aus Vechta festgenommen. Die Bundesanwaltschaft führt aus: “Jennifer W. verließ Ende August 2014 die Bundesrepublik Deutschland, um sich der ausländischen terroristischen Vereinigung ,Islamischer Staat (IS)’ anzuschließen. Über die Türkei und Syrien reiste sie im September 2014 in den Irak ein und gliederte sich unmittelbar danach in die Entscheidungs- und Befehlsstruktur des ,IS’ ein. Fortan patrouillierte die Beschuldigte für die ,Sittenpolizei’ des ,IS’ abends in den Parks der irakischen Städte Falludscha und Mossul. Ihre Aufgabe war es darauf zu achten, dass Frauen die von der Terrororganisation aufgestellten Verhaltens- und Bekleidungsvorschriften einhalten. Als monatliche Entlohung erhielt Jennifer W. hierfür vom ,IS’ zwischen 70 und 100 US-Dollar. Ende Januar 2016 suchte die Beschuldigte die Deutsche Botschaft in Ankara auf und beantragte dort neue Ausweispapiere. Beim Verlassen des Botschaftsgebäudes wurde sie von Angehörigen türkischer Sicherheitsbehörden festgenommen. Wenige Tage später wurde sie in die Bundesrepublik Deutschland abgeschoben. Seither hat es sich die Beschuldigte zum Ziel gesetzt, in das Herrschaftsgebiet des ,IS’ zurückzukehren.”

Am 21. Juni ließ die Bundesanwaltschaft den 28-jährigen Syrer Mohamad C. festnehmen. Er soll in Syrien Kriegsverbrechen gegen Unterstützer der syrischen Regierung begangen haben. “Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, im syrischen Bürgerkrieg in der Provinz Idlib/Nordsyrien gemeinsam mit anderen zwei Personen nach dem humanitären Völkerrecht zu schützende Personen grausam und unmenschlich behandelt zu haben”, so die Bundesanwaltschaft in einer Mitteilung.

Am 12. Juni 2018 ließ die Bundesanwaltschaft den irakischen Staatsbürger Arqam A. festnehmen. Der 18-Jährige soll im Irak für den IS gekämpft haben. Aus einer Mitteilung der Bundesanwaltschaft geht hervor: “Arqam A. schloss sich im Oktober 2014 in Mossul/Irak dem sogenannten Islamischen Staat an. Zunächst absolvierte er über einen Zeitraum von ungefähr vier Wochen eine militärische Ausbildung. In der Folgezeit versah er bei dem ,IS’ Wachdienste und bereitete Kampfstellungen vor. Im Sommer 2015 nahm der Beschuldigte an Kämpfen um die irakische Stadt Baidschi teil. Schließlich kehrte der Beschuldigte im Oktober 2015 dem ,IS’ den Rücken und verließ den Irak. Im Februar 2016 reiste er in das Bundesgebiet ein.”

Die Bundesanwaltschaft hatte zuvor von Januar bis Juni 2018 folgende Anklagen und Haftbefehle eingeleitet:

18.01. 2018: Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung „Taliban“ unter anderem wegen der Begehung eines Kriegsverbrechens erhoben (vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts München).

19.01.2018: Haftbefehl gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung „Junud al-Sham“ erlassen (beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs).

26.01.2018: Haftbefehl gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung „Boko Haram“ (beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs).

01.02.2018: Anklage gegen drei mutmaßliche Mitglieder der ausländischen terroristischen Vereinigung Jabhat al-Nusra erhoben (vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Celle).

28.02.2018: Festnahme eines mutmaßlichen Unterstützers der ausländischen terroristischen Vereinigung „Jabhat al-Nusra“ (beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs).

16.02.2018: Haftbefehl gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung „Al-Shabab“ (beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs).

28.02.2018: Festnahme eines mutmaßlichen Unterstützers der ausländischen terroristischen Vereinigung „Jabhat al-Nusra“ (beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs).

08.03.2018: Haftbefehl gegen Deday A. wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat erwirkt (beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs).

15.03.2018: Anklage wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (vor dem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg).

20.03.2018: Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung „Lashkar-e-Taiba“ (vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf).

22.03.2018: Festnahme eines mutmaßlichen Unterstützers der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs).

29.03.2018: Haftbefehl gegen mutmaßlichen Unterstützer der ausländischen terroristischen Vereinigung „Jabhat al-Nusra“ außer Vollzug gesetzt (beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs).

25.04.2018: Haftbefehl wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung „Boko Haram“ sowie der Begehung von Kriegsverbrechen aufgehoben (beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs).

26.04.2018: Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds der ausländischen terroristischen Vereinigung „Taliban“  (beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs).

03.05.2018: Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs).

14.05.2018: Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung „Al-Shabab“ erhoben ( vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main).

25.05.2018: Anklage wegen Mitgliedschaft in verschiedenen ausländischen terroristischen Vereinigungen erhoben (vor dem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg).

07.06.2018: Vier mutmaßliche Mitglieder der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ festgenommen  (beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs).

Im Jahr 2017 leitete die Bundesanwaltschaft Anklagen und Haftbefehle gegen 32 Personen im Zusammenhang mit dem “Islamischen Staat” und der Söldner-Truppe „Jabhat al-Nusra“ ein. Den Verdächtigen wurde nicht nur die Mitgliedschaft in diesen Organisationen, sondern auch teilweise Kriegsverbrechen (in Syrien und im Irak) und Mord vorgeworfen. Weiterhin wurden zehn Personen festgenommen oder angeklagt, denen eine Mitgliedschaft bei den “Taliban” vorgeworfen wird.

Im Jahr 2016 leitete die Bundesanwaltschaft Anklagen und Haftbefehle gegen 32 Personen im Zusammenhang mit dem “Islamischen Staat”, der Söldner-Truppen „Jabhat al-Nusra“, “Junud al-Sham”“Ahrar al-Scham” und der “Freien Syrischen Armee” ein. Den Verdächtigen wurde nicht nur die Mitgliedschaft in diesen Organisationen, sondern auch teilweise Kriegsverbrechen (in Syrien und im Irak) und Mord vorgeworfen. Der Fall des extremistischen Predigers Sven Lau gehört ebenfalls in diese Kategorie. Als Begründung meldet die Bundesanwaltschaft: “Er ist hinreichend verdächtig, 2013 von Deutschland aus als verlängerter Arm der in Syrien aktiven Terrororganisation ,Jaish al-muhajirin wa-l-ansar’ (übersetzt: Armee der Auswanderer und Helfer, kurz: JAMWA) agiert zu haben.”

Weiterhin wurden drei Personen festgenommen oder angeklagt, denen eine Mitgliedschaft bei den “Taliban” vorgeworfen wird.

Im Jahr 2015 leitete die Bundesanwaltschaft Anklagen und Haftbefehle gegen 35 Personen im Zusammenhang mit dem “Islamischen Staat”, “Junud al-Sham”, Ahrar al-Sham” und der Söldner-Truppe „Jabhat al-Nusra“ ein. Den Verdächtigen wurde nicht nur die Mitgliedschaft in diesen Organisationen, sondern auch teilweise Kriegsverbrechen (in Syrien und im Irak) und Mord vorgeworfen.

Im Jahr 2015 leitete die Bundesanwaltschaft Anklagen und Haftbefehle gegen 22 Personen im Zusammenhang mit dem “Islamischen Staat”, “Junud al-Sham” und der Söldner-Truppe „Jabhat al-Nusra“ ein. Den Verdächtigen wird Mitgliedschaft in diesen Organisationen, die in Syrien und im Irak aktiv sind, vorgeworfen.

Im Jahr 2013 hat die Bundesanwaltschaft keine Haftbefehle gegen Mitglieder von extremistischen Organisationen, die in Syrien und im Irak aktiv sind, erlassen. Stattdessen wurden Anklagen gegen drei Personen eingeleitet, die angeblich für den syrischen Geheimdienst aktiv gewesen sein sollen.


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