Politik

Internationaler Strafgerichtshof will IS-Kämpfer aus Europa anklagen

Lesezeit: 5 min
27.11.2018 17:30
Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag plant, IS-Kämpfer aus Europa, die sich an Kriegsverbrechen in Syrien beteiligt haben, anzuklagen.
Internationaler Strafgerichtshof will IS-Kämpfer aus Europa anklagen

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Die Chefanklägerin beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag (ICC), Fatou Bensouda, hat am 27. November 2018 auf dem Berlin Foreign Policy Forum gesagt, dass der ICC keine territoriale Befugnis in Syrien und Jemen habe. Beide Staaten seien keine Vertragsstaaten des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs. Der ICC habe keine territoriale Zuständigkeit für Straftaten, die auf ihrem Boden begangen werden. Allerdings könne der ICC Staatsbürger der 124 Vertragsstaaten anklagen, die in Syrien oder im Jemen als „ausländische Kämpfer“ Kriegsverbrechen begangen haben.

Nach einem Bericht der New York Times sollen mittlerweile Tausende von IS-Kämpfern aus dem Osten Syriens geflohen sein. Einige sollen nach Süden und in den Westen des Landes geflohen sein. Andere wiederum sollen Menschenschmuggler dafür bezahlt haben, um in ihre Heimatländer in Europa zurückzukehren. Zum Februar 2018 sollen mehr als 1.500 von insgesamt 5.000 europäischen IS-Kämpfern in ihre Heimatländer zurückgekehrt sein. „Der Gedanke, dass diese ausländischen Kämpfer, die bereits seit über zwei Jahren an diesem Kampf beteiligt sind, Syrien ruhig verlassen und zu ihren Jobs als Ladenbesitzer in Paris, in Brüssel, in Kopenhagen zurückkehren werden, ist aberwitzig“, zitiert das Blatt Paul J. Selva, stellvertretender Generalstabschef der US-Armee.

Zehntausende ausländische Kämpfer

Das Soufan Center schätzte im Jahr 2017, dass bis zu 40.000 ausländische Kämpfer nach Syrien gezogen sind, um dort zu kämpfen. Die meisten sollen dem IS, Hayat Tahrir al-Scham (HTS) und Hurras Al Deen beigetreten sein. 8.717 sollen aus den ehemaligen Sowjetrepubliken, 7.054 aus dem Nahen Osten, 5.778 aus Europa, 5.356 aus Nordafrika, 1.568 aus Süd- und Südostasien, 845 vom Balkan und 444 aus Nordamerika stammen. Mitte Juni 2017 haben die türkischen Behörden andere Staaten dazu überredet, ihnen bei der Überwachung des zunehmenden Zustroms von Ausländern durch die Türkei nach Syrien zu helfen. Sie hatten die Namen von 53.781 Personen aus 146 Ländern aufgezeichnet, so das Soufan Center.

Nicht nur die europäischen Staaten, sondern auch der Iran ist ein Vertragsstaat des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs. Im Verlauf des Syrien-Konflikts sind zahlreiche iranische Milizen und Teile der Iranischen Revolutionsgarde nach Syrien gezogen, um dort zu kämpfen. Der Libanon und der Irak sind keine Vertragsparteien.

Die Heritage Foundation führt aus, dass Anklagen gegen IS-Führer wegen Kriegsverbrechen sehr unwahrscheinlich seien. Die RAND Corporation berichtet: „Die Dschihadisten Alexander Kotey und El Shafee Elsheikh werden beschuldigt, 27 Geiseln ermordet zu haben. Verständlicherweise möchten die Familien der Opfer diese Terroristen so schnell wie möglich vor Gericht sehen. Die Entscheidung, wo das Paar strafrechtlich verfolgt werden soll, wird jedoch durch eine Reihe von Faktoren erschwert, darunter, dass sie angeblich Verbrechen in den instabilen Staaten des Irak und Syriens begangen haben; die Nationalitäten ihrer Opfer, die aus den USA, Großbritannien und Frankreich stammten; und ihre eigenen britischen Hintergründe.“

Unklar bleibt, ob der ICC tatsächlich Verfahren gegen ausländische Kämpfer aus den ICC-Vertragsstaaten durchführen wird. Bisher wurden noch keine konkreten Maßnahmen ergriffen.

Bundesanwaltschaft geht gegen IS vor

Allerdings geht die deutsche Bundesanwaltschaft gegen IS-Veteranen, die sich im Inland aufhalten vor. In den vergangenen Monaten erfolgten eine Reihe von Festnahmen wegen IS-Mitgliedschaft und/oder der Begehung von Kriegsverbrechen. Dabei ist es unerheblich, aus welchen Ländern die Betroffenen stammen.

Am 16. November 2018 hat die Bundesanwaltschaft einen syrischen Staatsbürger in Kassel festnehmen lassen. Die Bundesanwaltschaft wörtlich: „Mohamed A. G. schloss sich im August 2013 in Syrien der ausländischen terroristischen Vereinigung ‚Islamischer Staat (IS)‘ als Kämpfer an. Bis Mitte 2015 nahm er auf Seiten dieser Terrororganisation an mehreren Gefechten teil. Zudem befehligte er unter anderem eine Einheit von Kämpfern, die Wach- und Schutzdienste verrichtete.“

Am 15. November 2018 hat die Bundesanwaltschaft in Bochum eine deutsche Staatsbürgerin festnehmen lassen. Die Bundesanwaltschaft führt aus: „Derya Ö. schloss sich im Februar 2014 in Syrien der ausländischen terroristischen Vereinigung ‚Islamischer Staat (IS)‘ an. Dort heiratete sie nach islamischem Ritus einen Kämpfer der Terrororganisation. Zu diesem stand sie bereits vor ihrer Ausreise aus Deutschland über das Internet in Kontakt. In der Folgezeit lebte Derya Ö. mit ihrem Ehemann in Syrien und im Irak. Sie führte den gemeinsamen Haushalt und betreute das gemeinsame Kind. Die Familie erhielt von der Terrororganisation monatliche Unterstützungsleistungen.

Während einer kurzzeitigen Trennung von ihrem Ehemann heiratete die Beschuldigte nach islamischem Ritus ein höherrangiges IS-Mitglied. Von diesem wurde sie allerdings drei Wochen später wieder geschieden. Anschließend kehrte sie zu ihrem früheren Ehemann zurück. Von ihm ließ sie sich an Schusswaffen ausbilden. Zudem besaß sie während ihrer Zeit beim ‚IS‘ einen für ein Selbstmordattentat geeigneten Sprengstoffgürtel. Einen Sprengstoffgürtel bot sie auch über einen Messengerdienst zum Verkauf an.“

Weitere Festnahmen erfolgten am 17. Oktober 2018, am 21. September 2018, am 23. August 2018 und am 14. August 2018.

Weitere Festnahmen wegen IS-Mitgliedschaft oder Kriegsverbrechen:

Am 26. Juli 2018 wurde der deutsche Staatsbürger Nils D. wegen Mitgliedschaft bei der Terror-Miliz IS, Mordes und Kriegsverbrechen angeklagt. Die Bundesanwaltschaft meldet in einer Mitteilung: „Der Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, in drei Fällen als Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung Islamischer Staat (IS) aus niedrigen Beweggründen grausam einen Menschen getötet zu haben (...) Der Angeschuldigte gehörte im Zeitraum von Juli bis November 2014 als Mitglied des ,IS’ einer sieben- bis achtköpfigen Gruppe von Personen an, die in einem Gefängnis des ,IS’ in Manbij/Syrien regelmäßig Gefangene folterten. Diese sollten zu einem Geständnis der ihnen vom ,IS’ vorgeworfenen Handlungen veranlasst werden. In mindestens drei Fällen kamen hierbei nach gemeinsamer Folter durch den Angeschuldigten und zwei weiterer ,IS’ Mitglieder Gefangene ums Leben.”

Am 26. Juli 2018 wurde die deutsche Staatsbürgerin Sabine Ulrike im Großraum Karlsruhe festgenommen. Sie soll Mitglied der Terror-Miliz IS gewesen sein. In einer Mitteilung meldet die Bundesanwaltschaft: „Sabine Ulrike Sch. verließ im Dezember 2013 die Bundesrepublik Deutschland, um sich der ausländischen terroristischen Vereinigung ,Islamischer Staat (IS)’ anzuschließen. Sie reiste über die Türkei nach Syrien und heiratete unmittelbar nach ihrer Ankunft einen ihr bis dahin unbekannten, höherrangigen ,IS’-Kämpfer. Die Beschuldigte lebte mit ihrem Ehemann und den beiden gemeinsamen Kindern nach islamischem Ritus. Ihre Familie wurde von der Terrororganisation monatlich mit 100 US-Dollar unterstützt. Die Aufgabe der Beschuldigten war es, ihren Ehemann zu versorgen und einzukaufen. Daneben unterhielt sie einen von der Terrororganisation überwachten Internetblog, in dem sie das Leben beim sogenannten Islamischen Staat anpries. Darin erklärte sie sich insbesondere auch dazu bereit, gegnerische Kämpfer mit Sprengstoffgürteln anzugreifen. Auch postete sie Bilder von Schusswaffen. Später warb sie über einen Messenger-Dienst für die Terrororganisation. Nachdem ihr Ehemann Anfang Dezember 2016 bei Kämpfen getötet worden war, sollte sie erneut verheiratet werden (...) Die Beschuldigte kehrte am 26. April 2018 in die Bundesrepublik Deutschland zurück.”

Am 19. Juli 2018 wurde der 22-jährige syrische Staatsbürger Esmail A. A. in Sachsen festgenommen. Er soll für die Terror-Miliz IS um Unterstützer geworben haben. Die Bundesanwaltschaft meldet in einer Mitteilung: „Der Beschuldigte bezeichnete sich selbst als ,Medientätiger’ und stellte in dieser Funktion seit September 2017 zahlreiche Propagandaveröffentlichungen der ausländischen terroristischen Vereinigung ,Islamischer Staat’ (IS) sowie eigene Äußerungen mit Bezug zum IS in öffentlich zugängliche Chatgruppen des Messengerdienstes WhatsApp ein, die er teilweise selbst als Administrator betrieb und von ihm als ,Nachrichtenagentur’ bezeichnet worden waren. Zwei Veröffentlichungen enthielten konkrete Handlungsanweisungen, wie eine Beteiligung am IS erfolgen sollte. Darüber hinaus machte der Beschuldigte umfangreiche Bild- und Videodateien, die Propagandamaterial des IS mit grausamen Folter- und Hinrichtungsszenen von Gefangenen des IS sowie Kennzeichen der Vereinigung IS enthielten, über öffentlich zugängliche WhatsApp-Gruppen einer Vielzahl von Personen zugänglich.”

Am 2. Juli 2018 wurde die deutsche Staatsbürgerin Jennifer W. aus Vechta festgenommen. Die Bundesanwaltschaft führt aus: „Jennifer W. verließ Ende August 2014 die Bundesrepublik Deutschland, um sich der ausländischen terroristischen Vereinigung ,Islamischer Staat (IS)’ anzuschließen. Über die Türkei und Syrien reiste sie im September 2014 in den Irak ein und gliederte sich unmittelbar danach in die Entscheidungs- und Befehlsstruktur des ,IS’ ein. Fortan patrouillierte die Beschuldigte für die ,Sittenpolizei’ des ,IS’ abends in den Parks der irakischen Städte Falludscha und Mossul. Ihre Aufgabe war es darauf zu achten, dass Frauen die von der Terrororganisation aufgestellten Verhaltens- und Bekleidungsvorschriften einhalten. Als monatliche Entlohnung erhielt Jennifer W. hierfür vom ,IS’ zwischen 70 und 100 US-Dollar. Ende Januar 2016 suchte die Beschuldigte die Deutsche Botschaft in Ankara auf und beantragte dort neue Ausweispapiere. Beim Verlassen des Botschaftsgebäudes wurde sie von Angehörigen türkischer Sicherheitsbehörden festgenommen. Wenige Tage später wurde sie in die Bundesrepublik Deutschland abgeschoben. Seither hat es sich die Beschuldigte zum Ziel gesetzt, in das Herrschaftsgebiet des ,IS’ zurückzukehren.”

Am 12. Juni 2018 ließ die Bundesanwaltschaft den irakischen Staatsbürger Arqam A. festnehmen. Der 18-Jährige soll im Irak für den IS gekämpft haben. Aus einer Mitteilung der Bundesanwaltschaft geht hervor: „Arqam A. schloss sich im Oktober 2014 in Mossul/Irak dem sogenannten Islamischen Staat an. Zunächst absolvierte er über einen Zeitraum von ungefähr vier Wochen eine militärische Ausbildung. In der Folgezeit versah er bei dem ,IS’ Wachdienste und bereitete Kampfstellungen vor. Im Sommer 2015 nahm der Beschuldigte an Kämpfen um die irakische Stadt Baidschi teil. Schließlich kehrte der Beschuldigte im Oktober 2015 dem ,IS’ den Rücken und verließ den Irak. Im Februar 2016 reiste er in das Bundesgebiet ein.”

 

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