Der Handelsstreit zwischen den USA und der Europäischen Union geht in die nächste Runde. Die USA dürfen nach einem Beschluss der Welthandelsorganisation WTO im Streit über Subventionen für Airbus EU-Importe im Wert von 7,5 Milliarden Euro mit Zöllen belegen. Dies erklärte das zuständige Streitschlichtungs-Gremium der WTO in Genf am Mittwoch. Die EU-Kommission warnte in einer ersten Reaktion, dass US-Zölle kurzsichtig und kontraproduktiv wären. Stattdessen sollten beide Seiten versuchen, eine faire Einigung zu finden, erklärte die Brüsseler Behörde. Sollten die USA Gegenmaßnahmen einleiten, würde die EU dies ihrerseits auch tun.
Die USA und Europa streiten vor der WTO seit 15 Jahren über milliardenschwere staatliche Hilfen für die Flugzeugbauer Airbus und Boeing, die die WTO jeweils für unzulässig erklärt hat. Die Regierung in Washington hatte daraufhin Zölle von bis zu 100 Prozent auf EU-Importe im Wert von 11,2 Milliarden Dollar beantragt. Die WTO reduzierte - wie in solchen Fällen üblich - das Volumen. Die EU hat vor der WTO im Gegenzug Strafzölle gegen die USA von rund zehn Milliarden Dollar gefordert. Eine Entscheidung des Tribunals darüber wird allerdings frühestens Anfang 2020 erwartet.
Wenn die USA sich für Zölle entscheiden sollte, werde die EU keine andere Möglichkeit haben, als das Gleiche zu tun, warnte EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström. Sie verwies darauf, dass die EU bereits im Juli konkrete Vorschläge zu Verhandlungen über eine Beilegung des Streit um Subventionen für Airbus und Boeing gemacht habe. Bislang hätten die Vereinigten Staaten darauf allerdings nicht reagiert. Bereits am Dienstag hatte Malmström nach einem EU-Ministerttreffen gesagt, dass sie mit der Einführung von US-Sonderzöllen bereits im Oktober rechne.
Sie könnten nach einer bei der WTO eingereichten Liste Produkte und Komponenten für die Luftfahrtindustrie, aber auch zahlreiche andere Waren wie etliche Käsesorten, Olivenöl, Orangen oder Meeresfrüchte treffen. Alles in allem wurde der US-Seite am Mittwoch die Erlaubnis für Vergeltungsmaßnahmen auf Wareneinfuhren im Wert von 7,5 Milliarden Dollar (derzeit rund 6,9 Mrd Euro) im Jahr erteilt.
Die EU hat im Fall Boeing vorsorglich Vergeltungsmaßnahmen auf Wareneinfuhren im Wert von rund 12 Milliarden Dollar (11 Mrd Euro) beantragt. Sie könnten Produkte wie Tomatenketchup, Handtaschen, Spielekonsolen und Hubschrauber betreffen.
Bereits im vergangenen Jahr hatten die USA aus Gründen der nationalen Sicherheit Sonderzölle auf Stahl- und Aluminiumimporte eingeführt. Die EU antwortete auch darauf mit Vergeltungszöllen.