Am Freitag entscheiden Bundestag und Bundesrat über den Fiskalpakt und den ESM – eine zwei Drittel Mehrheit wird benötigt. Allerdings liegen bereits jetzt Klagen gegen beide Gesetze beim Bundesverfassungsgericht vor. Auch der FDP Abgeordnete Frank Schäffler schließt einen Gang vor das Karlsruher Gericht nicht aus. „Ich erwäge eine Verteidigung meiner Rechte, bin mir da aber noch nicht schlüssig“, sagte er den Deutschen Wirtschaftsnachrichten. Die Bundesregierung „hat den Bundestag nicht umfassend informiert. Gerichte sind dafür da, das Vorgehen der Bundesregierung auf seine Rechtmäßigkeit zu prüfen.“
„Wir haben die Bundesregierung angewiesen, uns frühestmöglich, umfassend und fortlaufend über den Gang der Verhandlungen zu unterrichten“, ergänzt Frank Schäffler. Nun sei das Verhandlungsergebnis zur Ausgestaltung des ESM völlig anders, als der Bundestag es der Regierung vorgegeben hatte. „Bis heute wissen wir nicht, warum dies so ist.“ So „haben wir der Regierung den expliziten Auftrag gegeben, keine Schuldenaufkaufprogramme zu erlauben“, aber nach dem Gesetzesentwurf dürfe der ESM nun „kaufen, was er will.“ Darüber hinaus war geplant, dass Beschlüsse des ESM einstimmig sein sollten, „nun können sie mit teilweise einfacher Mehrheit getroffen werden.“ Auch sollte ein Insolvenzverfahren für Staaten dabei sein, „das fehlt ebenso wie die private Gläubigerbeteiligung in allen Phasen“, argumentiert Frank Schäffler.
Mit Blick auf die Tage vor der Abstimmung zum Fiskalpakt und ESM ist sich der FDP-Abgeordnete sicher, „diese Woche wird es heiß hergehen.“ Der Widerstand werde sich finden, die Gespräche laufen bereits. Sollte sich im Bundestag und im Bundesrat tatsächlich, wie im Vorfeld von der Bundeskanzlerin fixiert, eine Zwei-Drittel Mehrheit finden, fehle neben dem Entscheid des Bundesverfassungsgerichtes auch eine Unterschrift Joachim Gaucks. Auf die Frage, welche Konsequenzen eine Nicht-Unterzeichnung des Bundespräsidenten hätte, antwortet Frank Schäffler: „Dann tritt der ESM nicht in Kraft. Die Sozialisierung der europäischen Schulden kann dann erst mal weiter nur über die EFSF betrieben werden.“ Das zeichne sich bei Spanien auch schon ab. „EFSF-Hilfen für Zypern wären meiner Ansicht nach allerdings rechtswidrig und daher nicht möglich."