Die thermische Sanierung von Wohnhäusern könnte Mieter künftig noch stärker belasten: „Nach geltendem Recht droht die Gefahr, dass energetisch modernisierte Häuser oder Wohnungen für eine Vielzahl von Mietern unbezahlbar werden. Hier besteht Handlungsbedarf, hier unternimmt die Bundesregierung bisher aber nichts“, sagt der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten.
Nun hat der Bundesrat eine Änderung des Mietrechts gekippt, die die Belastung für Mieter noch verschlimmert hätte. Er lehnte den Vorschlag für eine Novelle des Mietrechts durch die Regierung ab. Das Mietminderungsrecht soll verhindern, dass Mieter sich ihre Wohnungen nach einer Sanierung nicht mehr leisten können. Um die Sanierung voranzutreiben, plante die Bundesregierung allerdings, die thermische Sanierung nicht mehr als Mietminderungsgrund einzustufen.
Denn die thermische Sanierung von Gebäuden kommt nur schleppend voran. Der Austausch von veralteten Fenstern und die zusätzliche Isolierung von Häusern ist aber ein wichtiger Teil der Energiewende. Mit der Novelle des Mietrechts wollte die Regierung neue Anreize für die Sanierung schaffen.
Der Bundesrat will hingegen am Mietminderungsrecht, der Härtefallregelung und dem bestehenden Kündigungsschutz festhalten, um die Mieter vor zusätzlichen Belastungen aufgrund der Modernisierung von Häusern zu schützen.
Nun kann die Regierung auf die Kritik durch den Bundesrat reagieren und den Vorschlag verändern. Im September soll die Novellierung des Mietrechts im Bundestag beschlossen werden.