Der Verein Mehr Demokratie ist ein weiterer Kläger gegen den ESM. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts entspricht nicht ganz den Erwartungen des Vereins, der sich für mehr Mitbestimmung der Bürger in der Politik einsetzt: „Wir haben uns eine deutlichere Kritik an den Verträgen erhofft“, sagt Roman Huber, geschäftsführender Vorstand des Vereins.
Mehr Demokratie e.V. hatte eine von 37.000 Menschen getragene Bürgerklage des Bündnisses „Europa braucht mehr Demokratie“ initiiert. Bisherige Urteile des Verfassungsgerichts hatten eine rote Linie angedeutet, ab der Souveränitätsübertragungen und Zentralisierungsschritte nicht mehr vom Grundgesetz gedeckt wären. „Nach dem heutigen Urteil ist diese Linie mit ESM und Fiskalvertrag noch nicht überschritten“, so Huber. „Wir kommen ihr aber immer näher. Diesen Verträgen werden weitere Maßnahmen wie eine Finanzverfassung und eine europäische Wirtschaftsregierung folgen.“
„Insofern sind die Bürgerklage und das heutige Urteil auch als Warnschuss für die Politik zu verstehen: Eine stabile EU lässt sich langfristig nicht ohne Parlamentsbeteiligung und ohne die Bürgerinnen und Bürger bauen“, heißt es vom Verein. Für alle künftigen Souveränitätsübertragungen auf die EU-Ebene, fordert Mehr Demokratie verpflichtende Volksabstimmungen. Dafür müsste der Artikel 23 des Grundgesetzes geändert werden.
Reaktionen anderer Kläger: Herta Däubler-Gmelin ist vom Bundesverfassungsgericht ebenfalls enttäuscht (mehr hier). Ein anderer Kläger, nämlich Peter Gauweiler freut sich hingegen über einen „riesigen Erfolg“ und eine „rechtliche Sensation“ (mehr hier).
Zur Reaktion der Bundeskanzlerin – hier.