Politik

Kompetenz-Chaos: Europäische Bankenaufsicht ist ein Rohrkrepierer

Lesezeit: 3 min
13.12.2012 15:41
Die neue Bankenaufsicht der EU ist ein klassisches Beispiel für Überregulierung: Zentralistisch am Schreibtisch von Brüsseler Technokraten entworfen und mehrmals durch den Fleischwolf der faulen Kompromisse gedreht, ist das Konzept teuer, unbrauchbar und intransparent. Banken werden nun noch lieber in Offshore-Märkte ausweichen, wo es gar keine Regeln und keine Kontrolle gibt.
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Der erste Schritt in Richtung Bankenunion ist nach dem Treffen der Eurogruppe gemacht. Doch es ist eher ein fauler Kompromiss, der die Komplexität des EU-Kartenhauses noch verstärkt. Wie bereits lang erwägt, wird die neue europäische Aufsichtsbehörde tatsächlich bei der EZB angesiedelt. Inwiefern die EZB dafür aber auch entsprechend mehr Personal erhält, ist noch nicht geklärt (1.000 neue Stellen fordert die Zentralbank – hier). Klar ist, ohne zusätzliche Stellen wäre eine solche Super-Bankenaufsicht gar nicht durchführbar.

Doch das ist bei Weitem nicht der einzige fragwürdige Aspekt. Grundsätzlich einigten sich die Finanzminister darauf, dass ein Lenkungsausschuss die Arbeit in der neuen Behörde lenken soll. Gleichzeitig untersteht dieser jedoch wieder dem EZB-Rat, so dass die EZB in jedem Falle das letzte Wort haben wird. Eine wirkliche Trennung zwischen Geldpolitik der EZB und Bankenaufsicht kann so jedenfalls nicht garantiert werden. Außerdem wurde die deutsche Forderung, nicht alle 6.200 europäischen Banken unter die eine Aufsicht zu stellen, de facto nicht umgesetzt. Zunächst einmal sollen nur die Banken, die einen Vermögenswert von mehr als 30 Milliarden Euro aufweisen oder deren Vermögenswert einem Fünftel der Wirtschaftsleistung ihres Landes entspricht, der neuen europäischen Aufsicht unterstehen. Treffen beide Merkmale auf keine einzige Bank in einem spezifischen Mitgliedsland zu, dann werden die drei größten Banken des jeweiligen Mitgliedsstaates der Aufsicht unterstellt. Drei verschiedene Kriterien also, die entscheiden, wer sich der neuen Aufsichtsbehörde unterordnen muss.

Grundsätzlich würden damit die deutschen Sparkassen zunächst zwar verschont bleiben. Doch die Sache hat einen Haken. Obwohl beispielsweise im Falle der deutschen Sparkassen bei der deutschen Aufsichtsbehörde die Überwachung liegen würde, kann die EZB eingreifen, wenn sie ein Problem feststellen sollte. Für den Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) , Georg Fahrenschon, ein „schwieriger Kompromiss“. „Hier drohen Kompetenzstreitigkeiten zwischen der EZB und den nationalen Aufsehern“, kritisiert Fahrenschon auf Nachfrage der Deutschen Wirtschafts Nachrichten. Daher bräuchte es klare Abgrenzungskriterien. Fraglich ist auch die Haltbarkeit der angesetzten 30 Milliarden Euro Vermögenswerte als Untergrenze für Banken, die der neuen Aufsicht unterstellt werden sollen. Immerhin gibt es für diese festgesetzte Grenze keinen verbindlichen Grund, so dass eine Herabsetzung zu späterer Zeit nicht auszuschließen ist. Für Fahrenschon liegt die Problematik bei den 30 Milliarden Euro zudem auch darin, dass bereits etliche Regionalbanken in Europa diesen Wert bereits erreichen. Und bei diesen Instituten sei die EZB zu weit weg von den „regionalen Märkten und dem  jeweiligen Geschäftsmodell“, so Fahrenschon. 70 Milliarden Euro Vermögenswerte als Untergrenze wären sinnvoll – immerhin würde dieser Wert bereits bei Basel III als Abgrenzungskriterium verwendet.

Der FT zufolge verwies EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier auch darauf, dass im Rahmen der bestehenden Vorschriften – Einstimmigkeit vorausgesetzt – schon jetzt eine direkte Rekapitalisierung von Banken erfolgen könnte. Und zwar noch bevor die EZB frühestens 2014 im vollem Umfang eine Super-Aufsichtsbehörde vorzeigen kann. Lediglich eine zusätzliche Klausel müsste eingefügt werden, die es der EZB erlaubt, einen Kreditnehmer zu beaufsichtigen, der einen Antrag auf Hilfe vom neuen ESM gestellt hat. Damit könnte bei Einstimmigkeit eine Notfall-Kapitalspritze gezahlt werden.

Viele Aspekte der neuen Super-Behörde sind jedoch noch gänzlich offen geblieben. So ist beispielsweise noch immer nicht klar, wer später die Kosten für die eigens zur Abwicklung von europäischen Banken aufgebaute Agentur tragen soll. Ein entsprechender Fonds, wie der deutsche SoFFin, könnte die Kosten schultern, jedoch wehren sich einige Kernländer wie Deutschland dagegen, später in den Fonds einzuzahlen, um damit beispielsweise spanische Banken abzuwickeln (mehr hier). Letztlich geschieht aber genau so etwas indirekt bereits über den EFSF und den ESM.

Die neue europäische Bankenaufsicht schafft lediglich eine weitere Ebene in der EU, die die Komplexität des ganzen Apparates mitnichten vereinfacht oder überschaubarer macht. Vor allem, wenn Großbritannien, Schweden und Tschechien ihre Finanzinstitute nicht der Aufsicht unterstellen wollen – immerhin ist Großbritannien der größte europäische Finanzmarkt. Vielmehr gelang es den drei Ländern sogar noch, für sich selbst Vetorechte zu sichern. Damit wollten sie erreichen, auch künftig bei der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) nicht überstimmt werden zu können. Denn neben der neuen Bankenaufsicht wird die EBA weiterhin bestehen bleiben und Regeln für europäische Aufsichtsstandards erlassen. Großbritannien, Schweden und Tschechien haben nun erreicht, dass neue Regularien der EBA einerseits einer einfachen Mehrheit der Länder, die der europäischen Bankenaufsicht unterstehen, und jener außerhalb dieser bedürfen. Und zusätzlich auch eine qualifizierte Mehrheit aller EU-Mitglieder diese Regularien akzeptieren muss.

Die sich durch die neue Bankenaufsicht steigernde Undurchsichtigkeit führt letztlich zu einer Überregulierung, vor allem in Verbindung mit Basel III, der EBA, der EZB, den Rettungsschirmen und den nationalen Aufsichtsbehörden. Eine Überregulierung also, die es Finanzinstituten noch leichter machen wird, sich guten Gewissens in ruhigere Gefilde zu begeben. Cayman’s Island oder Singapur dürften dann ganz oben auf der Liste stehen.

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