Politik

Geheimbericht: US-Drohnen töteten 94 Kinder in Pakistan

Lesezeit: 1 min
24.07.2013 00:21
Einem geleakten Bericht der pakistanischen Regierung zufolge starben bei US-amerikanischen Drohnen-Angriffen innerhalb von drei Jahren 94 Kinder. Schon vor der Ausweitung der Angriffe unter Friedensnobelpreisträger Obama kamen hunderte Zivilisten ums Leben.
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Zwischen Januar 2006 und Oktober 2009 starben in Pakistan 94 Kinder bei Drohnen-Angriffen der US-Regierung. Insgesamt kamen 746 Menschen ums Leben, davon mindestens 147 Zivilisten.

Das geht aus einem ursprünglich unter Verschluss gehaltenen Bericht der pakistanischen Regierung hervor. Das Papier mit dem Titel „Details of Attacks by NATO Forces/Predators in FATA“ wurde vom Bureau of Investigative Journalism veröffentlicht.

Die darin enthaltenen Opferzahlen basieren auf offiziellen Statistiken der regionalen Verwaltungsbehörden. Von den insgesamt 746 durch Drohnen-Angriffe getöteten Personen werden 147 als Zivilisten geführt. Schockierend ist vor allem, dass sich unter ihnen 94 Kinder befunden haben sollen.

Der im Bericht berücksichtigte Zeitraum fällt großteils unter die Präsidenten-Amtszeit von George W. Bush. Unter seinem Nachfolger Barack Obama wurden Umfang und Häufigkeit des US-amerikanischen Drohnenprogramms weiter ausgebaut. Allein im Jahr 2010 fielen den 122 durchgeführten Angriffen dabei weitere 849 Menschen zum Opfer.

Alles in allem starben im Drohnenkrieg der amerikanischen Geheimdienste in Pakistan seit 2004 zwischen 2.566 und 3.570 Menschen, so die Angaben des Bureau of Investigative Journalism. 411 bis 890 von ihnen waren Zivilisten.

Auch gegenüber den eigenen Bürgern ist die US-Regierung nicht zimperlich. Anfang Februar gelangte ein entsprechendes Memo an die Öffentlichkeit, das den rechtlichen Rahmen für den Drohneneinsatzes gegen US-Bürger vorgibt. Dem Dokument zufolge muss die US-Regierung ein dreistufiges Verfahren durchlaufen, damit sie einen Bürger ohne Gerichtsverfahren legal töten darf, berichtet Isikoff.

Der Verdächtige US-Bürger müsse erstens eine akute Bedrohung darstellen, und zweitens müsse zunächst eine Gefangennahme geprüft werden. Wenn die Gefangennahme des Verdächtigen ohne „übertriebenes Risiko“ für die US-Einsatzkräfte möglich sei, dann müsse sie der Tötung vorgezogen werden. Allerdings befindet die Regierung selbst darüber, was im konkreten Fall ein „übertriebenes Risiko“ ist. Drittens müsse beim Drohneneinsatz das Kriegsrecht eingehalten werden. Unter diesen drei Bedingungen sei die Tötung von US-Bürgern durch die eigene Regierung legal, so das Memo (mehr hier).


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