Deutschland

Gericht verbietet Telekom die Internet-Drossel bei Flatrate

Lesezeit: 1 min
30.10.2013 17:00
Pläne der Deutschen Telekom, das Internet ihrer Flaterate-Kunden zu drosseln, sind vom Landgericht Köln kassiert worden. Die Drosselung würde eine „unangemessene Benachteiligung“ der Kunden darstellen. Grund zum Jubel ist das Urteil nicht: Die Telekom muss einfach nur den Namen Flatrate abschaffen. Dann kann sie weiter drosseln.
Gericht verbietet Telekom die Internet-Drossel bei Flatrate

Mehr zum Thema:  
Benachrichtigung über neue Artikel:  

Am Mittwoch hat das Landgericht Köln Vertragsklauseln der Deutschen Telekom für unzulässig erklärt, wonach das Surftempo bei Internet-Flatrates gedrosselt wird.

Pläne der Telekom sehen vor, dass Festnetz-Kunden mit einer Internet-Flatrate ausgebremst werden, wenn sie zu viel surfen. Die Nutzung des kostenpflichtigen Internet-Fernsehens (IPTV) der Telekom soll von der Bremse ausgenommen werden, berichtet die Verbraucherzentrale NRW.

Laut den geplanten Vertragsbedingungen (Call-&-Surf) soll die Verbindung von bis zu 50 Megabit auf 2 Megabit pro Sekunde gedrosselt werden, sobald ein bestimmtes monatliches Datenvolumen überschritten wird (z.B. 75 Gigabyte). Ein ruckelfreies Anschauen von HD-Filmen in Echtzeit wäre dann nicht mehr möglich. Deutliche Einbußen der Qualität drohten auch beim Musikhören oder beim Internet-Telefonieren.

Die Verbraucherzentrale NRW, die die Klage gegen die Telekom eingereicht hatte, argumentiert, dass die Drosselung eine „unangemessene Benachteiligung“ der Kunden sei. Diese sollten über die gesamte Laufzeit mit dem versprochenen Tempo surfen können. Das Landgericht Köln gab der Verbraucherzentrale NRW nun Recht und erklärte die entsprechenden Klauseln für unzulässig.

Flatrate-Tarife mit einer maximalen Geschwindigkeit unter 50 Megabit pro Sekunde sollten nach den Plänen der Telekom sogar auf 384 Kilobit pro Sekunde gebremst werden. Hier hat die Telekom aber bereits anerkannt, dass diese extreme Drosselung um bis zu 99 Prozent unzulässig ist.

Sollte die Entscheidung des Gerichts rechtskräftig werden, müsste die Telekom die Passagen aus den betroffenen Flatrate-Verträgen streichen. Für eine Surf-Bremse bestünde im Fall einer Flatrate dann keine wirksame Rechtsgrundlage mehr.

Allerdings ist ein anderer Fall viel wahrscheinlicher: Die Telekom wird einfach nicht mehr von der Flatrate sprechen. Denn im Kern hat das Gericht der Telekom nur verboten, einen Dienst, den die Telekom Flatrate nennt, zu drosseln.

Also dürfte die Telekom, die zunächst einmal Rechtsmittel einlegen wird, in Zukunft vermutlich von SurfStandard und Surf+ (oder so ähnlich) sprechen.

Und weiter drosseln.

Inhalt wird nicht angezeigt, da Sie keine externen Cookies akzeptiert haben. Ändern..


Mehr zum Thema:  

DWN
Politik
Politik Verfassungsgericht stärken: Mehrheit der Parteien auf dem Weg zur Einigung?
28.03.2024

Das Verfassungsgericht soll gestärkt werden - gegen etwaige knappe Mehrheiten im Bundestag in aller Zukunft. Eine Einigung zeichnet sich...

DWN
Weltwirtschaft
Weltwirtschaft Deutschlands maue Wirtschaftslage verhärtet sich
28.03.2024

Das DIW-Konjunkturbarometer enttäuscht und signalisiert dauerhafte wirtschaftliche Stagnation. Unterdessen blieb der erhoffte...

DWN
Politik
Politik Corona-Aufarbeitung: Lauterbach will RKI-Protokolle weitgehend entschwärzen
28.03.2024

Gesundheitsminister Karl Lauterbach hat angekündigt, dass einige der geschwärzten Stellen in den Corona-Protokollen des RKI aus der...

DWN
Weltwirtschaft
Weltwirtschaft Brückeneinsturz in Baltimore trifft Importgeschäft der deutschen Autobauer
28.03.2024

Baltimore ist eine wichtige Drehscheibe für die deutschen Autobauer. Der Brückeneinsturz in einem der wichtigsten Häfen der...

DWN
Weltwirtschaft
Weltwirtschaft „Made in Germany“ ist wieder gefragt - deutsche Exporte steigen deutlich
28.03.2024

Der Außenhandel in Deutschland hat wider Erwarten zu Jahresbeginn deutlich Fahrt aufgenommen. Insgesamt verließen Waren im Wert von 135,6...

DWN
Finanzen
Finanzen Der Ukraine-Krieg macht's möglich: Euro-Bonds durch die Hintertür
28.03.2024

Die EU-Kommission versucht, mehr Macht an sich zu ziehen. Das Mittel der Wahl hierfür könnten gemeinsame Anleihen, sogenannte Euro-Bonds,...

DWN
Weltwirtschaft
Weltwirtschaft Osterfreude und EM-Fieber: Hoffnungsschimmer für Einzelhandel
28.03.2024

Das Ostergeschäft verspricht eine Wende für den deutschen Einzelhandel - nach einem düsteren Februar. Wird die Frühlingshoffnung die...

DWN
Immobilien
Immobilien Immobilienkrise für Banken noch nicht überwunden
28.03.2024

Die deutschen (Pfandbrief-)Banken sind stark im Gewerbeimmobilien-Geschäft engagiert. Das macht sie anfällig für Preisrückgänge in dem...