Der eigentliche Plan der Bundesagentur für Arbeit war, schneller und wirtschaftlicher zu arbeiten. Zu dem Zweck sollten in der Arbeitslosenversicherung elektronische Akten eingeführt werden. Doch die Arbeitsagentur hat vor Vertragsabschluss mit einem externen Unternehmen die genauen Kapazitäten falsch berechnet.
Die Arbeitsagentur zahlt eine jährliche Digitalisierungspauschale von 8,6 Millionen Euro. Das sind – gemessen an den tatsächlich benötigten Dokumenten – jährlich 2,6 Millionen Euro zu viel. Im Vertrag wurde jedoch ausgeschlossen, die Pauschale an den Bedarf anzupassen. Der Fehler kann erst mit Vertragsverlängerung korrigiert werden, berichtet der Bundesrechnungshof in seinem Jahresbericht.
Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass die Arbeitsagentur gesetzlich verpflichtet ist, nur Leistungen zu zahlen, die sie benötigt, um ihre Aufgaben zu erfüllen. Durch die fehlende Kalkulation wurde dies nach Auffassung des Bundesrechnungshofs verabsäumt.