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Behörden-Fehler: Bürger zahlen zu viel Steuern

Lesezeit: 1 min
13.02.2014 15:17
Das Bundeszentralamt für Steuern hat in tausenden Fällen steuerliche Identifikationsnummern doppelt vergeben. Bürger müssen sich Nummern miteinander teilen und zahlen dadurch deutlich zu viel Steuern. Denn durch den scheinbaren doppelten Verdienst rutschen sie in höhere Steuerklassen.
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Mehr als 160.000 Deutsche erhielten entweder zwei steuerliche Identifikationsnummer (IdNr) oder mussten sich ihre IdNr mit jemandem teilen. Eigentlich sollte die Identifikationsnummer eindeutig und unverwechselbar sein.

Die 2007 eingeführte IdNr ist eine dauerhafte Identifikationsnummer für in Deutschland gemeldete Bürger. Für natürliche Personen soll sie die bisherige Steuernummer und die eTIN ersetzen. Die neue IdNr besteht aus zehn zufällig gebildeten Ziffern und einer Prüfziffer. Sie wird erst zwanzig Jahre nach dem Tod gelöscht.

Doch dem Bundeszentralamt für Steuern ist offenbar ein Fehler unterlaufen, berichtet die Süddeutsche. Die Behörde vergab insgesamt 164.451 Identifikationsnummern doppelt. Entweder erhielt ein und derselbe Steuerzahler gleich zwei Nummern oder zwei verschiedene Steuerzahler erhielten dieselbe Nummer.

Der Bundesregierung sei bekannt, dass in manchen Fällen eine Person zwei Identifikationsnummern erhalten hat, so der Parlamentarische Staatssekretär im Finanzministerium, Michael Meister. Dies könne geschehen, weil bei der Rückkehr nach einem Auslandsaufenthalt von den Meldebehörden häufig eine neue IdNr angefordert werde.

Das Bundeszentralamt für Steuern gehe den Fällen nach, so Meister. Stand Anfang Dezember des vergangenen Jahres seien bereits 106.029 Fälle erledigt.

Doch es gibt auch Klagen darüber, dass zwei Personen dieselbe Nummer bekommen haben. Dabei handelt es sich um etwa 1.300 Fälle, so das Zentralamt. Diese seien durch manuelle Eingabefehler zu erklären. So erhielten etwa zwei Steuerzahler dieselbe IdNr, die am gleichen Tag geboren wurden und einen ähnlichen Namen haben.

Wegen des Fehlers der Behörde wurde einer der beiden Steuerzahler in die Steuerklasse VI eingestuft. Seine Firma dachte aufgrund der doppelt vergebenen IdNr, dass der Arbeitnehmer ein zweites Arbeitsverhältnis hat. Der Steuerzahler musste daher deutlich höhere Steuern zahlen. Erst auf Nachfrage des Steuerzahlers erkannte die Behörde ihren Fehler.


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