Deutschland

Notprogramm: Kunden müssen Versicherer mit 2 Milliarden Euro retten

Lesezeit: 1 min
11.03.2014 00:09
Die niedrigen Zinsen machen Lebensversicherern zu schaffen. Die Versicherer machen Verluste durch die vor Jahren festgeschriebenen Garantiezinsen bei Lebensversicherungen. Jetzt springt der Staat ein: Ein neues Gesetz soll die Ausschüttung der Bewertungsreserven an die Versicherten abschaffen. Dadurch entgehen ihnen bis 2015 insgesamt 2 Milliarden Euro.
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Die Bundesregierung will Versicherte für die finanziell schlecht dastehenden Versicherer in die Verantwortung ziehen. Sie sollen auf die Auszahlung der Bewertungsreserven verzichten. Ein entsprechendes Gesetz ist bereits auf dem Weg und soll Medienberichten zufolge in den nächsten Wochen stehen. Versicherte, deren Verträge in diesem Jahr auslaufen oder die diese Verträge kündigen müssten danach auf insgesamt zwei Milliarden Euro verzichten.

Die Versicherer machen unter anderem mit Lebensversicherungen ein Verlustgeschäft, da sie ihren Kunden über Jahre hinweg hohe Zinsen garantiert haben, die im derzeitigen Niedrigzinsumfeld mit neuen Produkten nicht zu erwirtschaften sind.

Der SZ zufolge wird zudem eine Senkung des Garantiezinses von 1,75 auf 1,25 Prozent ab 2015 erwogen. „Das Bundesfinanzministerium strebt eine langfristige und umfassende Stabilisierung der Lebensversicherungen an“, sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, Michael Meister. Ziel sei ein „fairer Ausgleich“ zwischen allen Beteiligten, also den Versicherten und den Aktionären.

Nach Angaben aus der schwarz-roten Koalition ist nicht nur im Gespräch, die Beteiligung ausscheidender Versicherungskunden an den sogenannten Bewertungsreserven neu zu regeln. Im Gespräch sei etwa auch eine Begrenzung von Vermittlungsprovisionen.

Die Bundesbank war in ihrem Finanzstabilitätsbericht 2013 zu dem Ergebnis gekommen, dass das Niedrigzinsumfeld die Lebensversicherer schwächt, da Neuanlagen geringere Renditen abwerfen. Ein erster Versuch der früheren Bundesregierung, die Versicherer daher bei der vorgeschriebenen hälftigen Ausschüttung ihrer Bewertungsreserven zu entlasten, war am Widerstand des von der SPD dominierten Bundesrates gescheitert.

Bewertungsreserven sind Kursgewinne der Kapitalanlagen, an denen die Versicherten beteiligt werden müssen. Bisher werden Kunden bei Kündigung oder regulärem Ablauf ihrer Police zur Hälfte an den Bewertungsreserven beteiligt. Im Fokus stehen die vorübergehenden stillen Reserven auf festverzinsliche Anlagen. Diese müssen nach geltendem Recht zum Teil an die Kunden ausgeschüttet werden.

Hoch verzinsliche Wertpapiere, die die Versicherer vor Jahren erworben haben, sind aufgrund der generell niedrigen Zinsen für die Versicherungsgesellschaften enorm wertvoll geworden. Um die Garantiezinsen gewährleisten und die Bewertungsreserven auszahlen zu können, müssen Versicherer immer mehr dieser wertvollen Finanzprodukte verkaufen.

Wenn das von der Regierung geplante Gesetz verabschiedet wird, tragen die Versicherten den Schaden, deren Verträge weiterlaufen. Denn sie müssen mit weniger Rendite und einer sinkenden Beteiligung an den Bewertungsreserven rechnen.

Damit entlässt der Staat die Versicherungsgesellschaften aus der Verantwortung und mischt sich zum Nachteil der Versicherten in dessen Angelegenheiten ein.


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