Politik

Neue Heizkessel: Energie-Ausweis für Hausbesitzer wird Pflicht

Lesezeit: 2 min
30.04.2014 00:09
Die Energieeffienz eines Gebäudes soll für Käufer und Mieter in Zukunft auf einen Blick erkennbar sein. Mit in Kraft treten der neuen Energie-Einspar-Verordnung (EnEV) ab 1. Mai, müssen Immobilienbesitzer in ihrem Energieausweis zusätzliche Angaben etwa zur Dämmung oder Heizung des Hauses machen. Für einige kann die neue Regelung richtig teuer werden. Teils werden neue Anlagen fällig.
Neue Heizkessel: Energie-Ausweis für Hausbesitzer wird Pflicht

Mehr zum Thema:  
Benachrichtigung über neue Artikel:  

Die Bundesregierung will künftig die Effizienz von Eigenheimen erhöhen. Hierzu tritt am Donnerstag eine neue Energie-Einspar-Verordnung (EnEV) in Kraft. Heizung, Warmwasserbereitung und Wärmedämmung rücken verstärkt in den Fokus. Bei einem Verkauf oder einer Neuvermietung ist außerdem ein neuer Energieausweis Pflicht.

Häuslebauer müssen bei ihren Planungen den Themen Heizung und Warmwasserbereitung künftig mehr Aufmerksamkeit schenken. Ab 1. Januar 2016 verringert sich der maximale Energiebedarf gegenüber der Verordnung des Jahres 2009 um satte 25 Prozent. Auch die Wärmedämmung ihres neuen Hauses steht auf dem Prüfstand. Hier erhöhen sich die Anforderungen für die Außenwände um durchschnittlich 20 Prozent.

Jene, die bereits ein Haus haben, werden 2015 in die Pflicht genommen: Öl- oder Gasheizkessel, die vor dem 1. Januar 1985 eingebaut wurden, müssen bis dahin ausgetauscht werden. Anlagen, die nach diesem Stichtag eingebaut wurden, müssen stillgelegt werden, sobald sie 30 Jahre alt sind. Ausgenommen sind allerdings Brennwertkessel und Niedertemperaturkessel sowie Heizungen in Ein- und Zweifamilienhäusern. Das gilt aber nur, wenn der Eigentümer seit dem 1. Februar 2002 mindestens eine Wohnung selbst genutzt hat. Im Falle eines Eigentümerwechsels ist die Pflicht vom neuen Besitzer binnen zwei Jahren zu erfüllen.

Ab 1. Mai werden außerdem zusätzliche Angaben zu den energetischen Eigenschaften einer Immobilie obligatorisch, wenn diese in der Tageszeitung oder im Internet zum Verkauf angeboten werden soll. Auf einen Blick muss für den potentiellen Interessenten erkennbar sein, ob die Heizung mit Öl oder Gas betrieben wird. Angeben muss der Besitzer auch die Energieeffizienzklasse (von A+ bis H), die in den neuen Energieausweisen zu finden ist. Werden diese Vorgaben nicht beachtet, kann ein Bußgeld bis zu 15.000 Euro fällig werden.

Bislang war die Angabe der Energieeffizienzklasse in den alten Pässen freiwillig. Steht jetzt eine Neuvermietung oder gar ein Verkauf an, muss sich der Eigentümer rechtzeitig um die Ausstellung eines neuen Dokumentes beim jeweiligen Energieversorger oder Mess-Unternehmen bemühen. Darin findet sich dann der Energieverbrauch der vergangenen drei Jahre dokumentiert. Mehr Zeit einplanen sollten Hausbesitzer, deren Anwesen vor 1977 errichtet wurde und weniger als fünf Wohnung beherbergt. Hier wird ein so genannter Energiebedarfsausweis verlangt. Dieses detaillierte Energieprofil ist wesentlich aufwendiger und muss etwa durch einen Architekten, Ingenieur oder einen registrierten Energieberater erstellt werden.

Spätestens beim Besichtigungstermin müssen die Dokumente vorgelegt werden. Kommt ein Vertrag zwischen Interessent und Besitzer zustande, erhält Ersterer ebenfalls ein Exemplar.

Die Novellierung der Energieeinsparverordnung wurde von der Bundesregierung im Oktober 2013 beschlossen. Hintergrund ist das Kyoto-Protokoll von 1997. Bis 2050 will die Bundesregierung einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand erreichen. Aufgrund ihrer vielen Ausnahmen wurde die neue Verordnung vom Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) aber scharf kritisiert:

„80 Prozent der Deutschen heizen mit veralteter Technik. Dennoch erfasst die EnEV 2014 nur wenige dieser überholten Heizungen. (...) Der neue Stichtag zum verpflichtenden Heizungstausch erfasst gerade einmal 13 Prozent dieser Energieschleudern. (...) Rund 11 Millionen alte Niedertemperaturheizungen fallen nicht unter die Austauschpflicht, entsprechen aber auch nicht dem Stand der Technik. (...) die EnEV 2014 bleibt wirkungslos und ist nicht geeignet, endlich die Energiewende im Wärmesektor voranzutreiben.“

Der BEE merkt außerdem an, dass ein Austausch der Heizkessel deutlich früher erfolgen muss. Bereits nach 15 bis 20 Jahren würden Heizungen in der Regel als nicht mehr auf dem Stand der Technik gelten. Statt die Energiewende im Wärmesektor endlich einzuleiten, würden die Deutschen also weiterhin große Teile ihres Einkommens verheizen. Heizkosten würden heute mit durchschnittlich mehr als 1000 Euro im Jahr rund ein Drittel der Energiekosten eines Durchschnittshaushalts ausmachen.Überholte Heiztechnik treibt die Verbraucher in eine Kostenspirale. In den vergangenen 15 Jahren haben sich für die Haushaltskunden die Erdgaspreise verdoppelt und die Heizölpreise vervierfacht. Die EnEV könnte mit wirksamen Anreizen für den Heizungstausch Verbraucher erheblich entlasten, so Dr. Hermann Falk, Geschäftsführer des BEE.

Gestemmt werden müssten die Kosten überdies nicht allein: Eine Heizungsmodernisierung wird mit Zuschüssen gefördert, so der BEE. Für den Einbau eines neuen Heizkessels plus Solaranlage gebe es über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mindestens 2000 Euro dazu. Zusätzlich helfe die staatliche Förderbank KfW bei der Finanzierung mit bis zu 50 000 Euro zu attraktiven Kreditkonditionen.

Hier die komplette EnEV mit einer zeitlichen Übersicht.


Mehr zum Thema:  

Anzeige
DWN
Panorama
Panorama Halbzeit Urlaub bei ROBINSON

Wie wäre es mit einem grandiosen Urlaub im Juni? Zur Halbzeit des Jahres einfach mal durchatmen und an einem Ort sein, wo dich ein...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Tesla-Turbo: Elon Musk beschleunigt Pläne für günstige Modelle - doch ein Produkt wird viel wichtiger
24.04.2024

Tesla macht Tempo: Elon Musk verspricht, die günstigeren Modelle schneller als erwartet zu realisieren. Damit reagiert der Tesla-Chef auf...

DWN
Finanzen
Finanzen Die Vor- und Nachteile von Krediten: Was Anleger wissen müssen
24.04.2024

Kredite können eine wertvolle finanzielle Unterstützung bieten, bringen jedoch auch Risiken mit sich. Was sind die Vor- und Nachteile und...

DWN
Politik
Politik Europaparlament billigt neue EU-Schuldenregeln nach langwierigen Debatten
23.04.2024

Monatelang wurde über Europas neue Regen für Haushaltsdefizite und Staatsschulden diskutiert. Die EU-Abgeordneten sprechen sich nun für...

DWN
Immobilien
Immobilien Bauministerin: Innenstädte brauchen vielfältigere Angebote
23.04.2024

Klara Geywitz wirbt für mehr Vielfalt in den deutschen Innenstädten, um damit stabilere Immobilienmärkte zu unterstützen. Ein Mix von...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Palantir: Wie Vorurteile die sinnvolle Anwendung von Polizei-Software behindern
23.04.2024

Palantir Technologies ist ein Software-Anbieter aus den USA, der entweder Gruseln und Unbehagen auslöst oder Begeisterung unter seinen...

DWN
Unternehmen
Unternehmen 20 Jahre EU-Osterweiterung: Wie osteuropäische Arbeitskräfte Deutschland unterstützen
23.04.2024

Zwei Jahrzehnte nach der EU-Osterweiterung haben osteuropäische Arbeitskräfte wesentlich dazu beigetragen, Engpässe im deutschen...

DWN
Finanzen
Finanzen Der DWN-Marktreport: Spannung und Entspannung – Geopolitik sorgt für Bewegung bei Aktien und Rohstoffen
23.04.2024

Die hochexplosive Lage im Nahen Osten sorgte für reichlich Volatilität an den internationalen Finanz- und Rohstoffmärkten. Nun scheint...

DWN
Finanzen
Finanzen Staatsverschuldung auf Rekordhoch: Steuerzahlerbund schlägt Alarm!
23.04.2024

Der Bund Deutscher Steuerzahler warnt: Ohne Kehrtwende droht der fiskalische Abgrund, trotzdem schöpft die Bundesregierung das...