Deutschland

Mildes Urteil gegen VW: Sozialdienst statt Strafe

Lesezeit: 1 min
06.06.2014 14:19
In der Sponsoring-Affäre beim VW-eigenen Fußballclub VfL Wolfsburg hat das Landgericht Stuttgart das Verfahren eingestellt. Die Beschuldigten müssen Geldauflagen zahlen und teils Sozialdienste in gemeinnützigen Einrichtungen leisten.
Mildes Urteil gegen VW: Sozialdienst statt Strafe

In der Sponsoring-Affäre beim VW-eigenen Fußball-Bundesligaclub VfL Wolfsburg kommen die Verantwortlichen um einen langwierigen Prozess herum. Das Stuttgarter Landgericht bestätigte am Freitag, dass das Korruptionsverfahren gegen eine Geldauflage vorläufig eingestellt worden sei. Details der Einigung nannte eine Sprecherin nicht.

Nach Angaben aus Justizkreisen müssen die fünf Beschuldigten zwischen 20.000 Euro und mehr als 100.000 Euro bezahlen und teils Sozialdienste in gemeinnützigen Einrichtungen leisten. Sobald die Auflagen erfüllt sind, kann das Landgericht die Akten schließen. Dann erst soll auch der Wolfsburger Volkswagen-Konzern eine Geldbuße von zwei Millionen Euro zahlen. Weder VW noch die Staatsanwaltschaft wollten sich äußern.

Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Fall vor zwei Jahren Anklage erhoben. Die Manager des Wolfsburger Autobauers sollen 2010 Aufträge im Volumen von 345 Millionen Euro an die Deutsche Telekom davon abhängig gemacht haben, dass die Bonner im Gegenzug ihren Sponsoring-Vertrag mit dem VW-Werksverein verlängerten. Der Vertrag wäre 16 Millionen Euro schwer gewesen. Er wurde aber nie abgeschlossen, da die Telekom das Sponsoring nicht fortsetzen wollte. Die Beschuldigten hatten die Vorwürfe stets zurückgewiesen.

Die Süddeutsche Zeitung berichtete in ihrer Freitagausgabe, das Landgericht sei zu dem Ergebnis gekommen, keiner der Beschuldigten habe sich selbst bereichern wollen. Die Vorteile aus dem Geschäft wären unmittelbar VW zugutegekommen, zitierte die Zeitung aus Unterlagen von Verfahrensbeteiligten.

Das sei einer der Gründe dafür, dass das Verfahren mangels öffentlichen Interesses an einer Strafverfolgung eingestellt werden könne. Die Richter hätten gerügt, VW wie die Telekom-Tochter T-Systems hätten nicht genügend Vorkehrungen gegen eine Verknüpfung von Fußball-Sponsoring mit anderen Geschäften getroffen.

Mit der Einstellung des Verfahrens kommen zwei Führungskräfte aus dem VW-Einkauf und zwei Ex-Manager sowie ein früherer Berater von T-Systems um einen öffentlichen Prozess herum. Sie waren wegen Bestechlichkeit beziehungsweise Bestechung angeklagt.

Aufgeflogen war der Fall durch interne Prüfungen bei der Telekom, die die Erkenntnisse Ende 2010 an die Ermittlungsbehörde weitergab. Daraufhin wurden bundesweit mehrere Wohnungen und Geschäftsräume durchsucht. Volkswagen ist Haupteigner des VfL Wolfsburg.

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