Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) will Kunden gegen einen Zahlungsbeitrag zu der Einnahme ihrer Medikamente beraten. Die Patienten sollen ihre Medikation in einem Beratungsgespräch offenlegen. Auch Wiederholungsrezepte wollen die Apotheker ausstellen. Anhand einer Gebührentabelle sollen die Leistungen abgerechnet werden können.
Apotheken erhalten dadurch eine engere Beziehung zu ihren Patienten sowie mehr Einnahmen durch die Ausstellung von Wiederholungsrezepten und die Beratungsleistung.
Die Apothekerschaft will „mehr Verantwortung“ für die Arzneimitteltherapie übernehmen und die Versorgung ihrer Patienten durch „systematisches Medikationsmanagement“ weiter verbessern, heißt es in einer Mitteilung der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA).
„Konsequentes Medikationsmanagement braucht die Zusammenarbeit von Arzt und Apotheker, schließlich liegt die Therapiehoheit beim Arzt“, sagt Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA dazu. „Wir wollen diese Zusammenarbeit, und punktuell existiert sie auch heute schon. Was aber für eine bessere Patientenversorgung fehlt, ist eine systematische, flächendeckende und durch die pharmazeutischen und ärztlichen Berufsverbände verbindlich vereinbarte Kooperation auf der Basis klarer Regeln."
Dass die Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Apothekern funktionieren könne, zeigten Modellprojekte wie das ABDA-KBV-Modell oder die Arzneimittelinitiative Sachsen-Thüringen (ARMIN). Schmidt mahnte aber zugleich mehr Entschlossenheit an: „Die Zeit der Modellprojekte muss irgendwann zu Ende gehen. Wir müssen Nägel mit Köpfen machen. Wir als Apothekerschaft werden alles dafür tun, die Arzneimittelversorgung unserer Patienten zu verbessern.“
Als Grundlage für eine optimierte Arzneimittelversorgung hat die Bundesapothekerkammer die Leistungen, die hinter den Begriffen ‚Medikationsanalyse‘ und ‚Medikationsmanagement‘ stehen, erstmals definiert. An diesen Definitionen sollen zukünftig alle einschlägigen Initiativen gemessen werden. „Wir setzen damit ein deutliches Zeichen gegen die Trivialisierung und inflationäre Verwendung der Begriffe. In Zukunft soll jeder Patient, jeder Arzt und Apotheker, aber auch jede Krankenkasse wissen, was sich hinter einem entsprechend betitelten Leistungsangebot verbirgt. Das ist auch ein Stück Qualitätssicherung“, sagte Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer.
Gemäß der systematischen Definition in dem Grundsatzpapier der ABDA ist unter ‚Medikationsanalyse‘ eine strukturierte Analyse der aktuellen Gesamtmedikation eines Patienten zu verstehen. Sie hat die Erhöhung der Effektivität der Arzneimitteltherapie und die Minimierung von Arzneimittelrisiken zum Ziel. Von ‚Medikationsmanagement‘ soll zukünftig nur dann die Rede sein, wenn sich an die ‚Medikationsanalyse‘ eine kontinuierliche Betreuung durch ein interdisziplinäres Team anschließt. Dadurch sollen eine fortlaufende und dauerhafte Verbesserung der Arzneimitteltherapie sowie eine Reduzierung von Arzneimittelrisiken erreicht werden.
Friedemann Schmidt sagte dem Ärzteblatt: „Patienten sollen lernen, sich an eine Apotheke zu binden, wie sie sich bereits an ihre Haus- und Fachärzte binden, indem sie ein besonderes Vertrauensverhältnis zu einer Apotheke aufbauen.“
Als Anbieter einer entsprechenden Dienstleistung finden sich neben Apothekern Ärzte, Krankenschwestern und multidisziplinäre Teams. Orte, an denen die Dienstleistung angeboten und zum Teil auch durchgeführt werden, sind neben Apotheken Arztpraxen, Alten- und Pflegeheime, Krankenhäuser sowie beim Patienten zu Hause. Insbesondere von den vorhandenen Informationen hängt ab, welche arzneimittelbezogenen Probleme mit der angebotenen Dienstleistung adressiert werden können.