Ein Düsseldorfer Richter hat entschieden, dass Mieter in ihrer Toilette grundsätzlich im Stehen urinieren dürfen. Im konkreten Fall wollte ein Hausbesitzer seinen Mieter an den Kosten beteiligen, die dessen Stehpinkeln verursachte: Die dabei entstandenen Spritzer hätten den Marmorboden seiner Wohnung ruiniert. Der Mieter klagte dagegen und bekam nun Recht: Stehpinkeln gehöre zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Wohnung.
Ein Experte hatte bei der Untersuchung des Bodens die Urinspritzer als Ursache für die Abstumpfung des Steinbodens benannt. Daraufhin verweigerte der Vermieter dem Mieter beim Auszug die Auszahlung seiner vollen Mietkaution in Höhe von 3000 Euro. Er wollte 1900 Euro für die anstehende Reparatur einbehalten, berichtet die Rheinische Post.
Der Mieter hatte dagegen geklagt und nun vom Amtsgericht Recht bekommen. Der Vermieter hätte im Vorfeld explizit auf die Gefahr durch das Stehpinkeln für den empfindlichen Boden hinweisen müssen. Zur Begründung schrieb das Gericht: „Trotz der in diesem Zusammenhang zunehmenden Domestizierung des Mannes ist das Urinieren im Stehen durchaus noch weit verbreitet. Jemand, der diesen früher herrschenden Brauch noch ausübt, muss zwar regelmäßig mit bisweilen erheblichen Auseinandersetzungen mit - insbesondere weiblichen - Mitbewohnern, nicht aber mit einer Verätzung des im Badezimmer oder Gäste-WC verlegten Marmorbodens rechnen.“