Nach Luxemburg, den Niederlanden und Irland werden nun auch die Steuerregelungen Belgiens einer Prüfung durch die EU-Kommission unterzogen. Man habe ein „eingehendes Prüfverfahren zu einer belgischen Steuervorschrift eingeleitet“, teilte die EU-Kommission am Dienstag mit. Die belgische Steuerregelung zu Gewinnüberschüssen „scheint bestimmten multinationalen Unternehmen erhebliche Steuervorteile zu verschaffen, während diese nicht für Unternehmen gelten, die nur im Inland tätig sind“, äußerte sich EU-Kommissarin Margrethe Vestager zu dem Verfahren. „Sollten sich unsere Bedenken bestätigen, würde es sich bei dieser Regelung um eine ernsthafte Wettbewerbsverzerrung handeln, die einer begrenzten Anzahl multinationaler Unternehmen zugutekommt.“ Um sicherzustellen, dass die Steuerlast fair auf alle Unternehmen verteilt sei, seien weitere Nachforschungen erforderlich, so Vestager weiter.
Zudem habe man nach Prüfung der früheren Verwaltungspraxis festgestellt, dass diese Steuervorentscheide oftmals Unternehmen gewährt wurden, die einen wesentlichen Teil ihrer Tätigkeiten nach Belgien verlagert oder dort umfangreiche Investitionen getätigt haben.
Die Kommission habe Bedenken, dass „die nach dem Steuervorentscheid zulässigen Gewinnüberschüsse, d. h. Steuerminderungen, die ein Unternehmen z. B. für gruppeninterne Synergien oder Größenvorteile geltend machen kann, die tatsächlichen Vorteile der Zugehörigkeit zu einer multinationalen Gruppe erheblich überbewerten“, heißt es in der Mitteilung der Kommission. So würden diese Steuerminderungen aufgrund von Gewinnüberschüssen mehr als 50 Prozent der vom Steuervorentscheid abgedeckten Gewinne ausmachen und können mitunter bis zu 90 Prozent erreichen.
Das Prüfverfahren gegen Belgien kommt nur wenige Tage vor der Abstimmung über einen möglichen Untersuchungsausschuss hinsichtlich der Affäre um Kommissionspräsident Juncker und die belgischen Steuerregelungen. Kommt ein solcher Ausschuss zustande, werde es aber auch hier nicht nur um Luxemburg gehen. Andere Länder sind ebenfalls im Fokus.