Politik

Protest gegen Euro-Rettung: Gauweiler legt Bundestagsmandat und CSU-Amt nieder

Lesezeit: 3 min
31.03.2015 11:31
Der CSU-Politiker Peter Gauweiler legt sein Bundestags-Mandat nieder und tritt als Partei-Vize zurück. Auslöser dieser Entscheidung sind innerparteiliche Streitigkeiten um die Euro-Rettung. Die CSU-Spitze wirft ihm Verstoß gegen die CSU-Parteidisziplin vor. Entgegen der Forderung von CSU-Chef Horst Seehofer hatte Gauweiler zuvor im Bundestag gegen die Verlängerung des griechischen Kredit-Pakets gestimmt.
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Der stellvertretende CSU-Vorsitzende und Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler teilte am Dienstag mit:

„Als ich in das CSU-Präsidium berufen wurde, war meine politische Position in Europafragen völlig klar. Ich habe sie durch mehrere Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht und in vielen öffentlichen Äußerungen zum Ausdruck gebracht. Wer Peter Gauweiler zum stellvertretenden CSU-Vorsitzenden wählte, wusste genau, welche Positionen in Sachen Euro und Rettungspolitik damit gewählt wurden. Von mir ist öffentlich verlangt worden, dass ich - weil CSU-Vize - im Bundestag so abstimme, dass ich mich für das Gegenteil dessen entscheide, was ich seit Jahren vor dem Bundesverfassungsgericht und vor meinen Wählern vertrete und was ich als geltenden Inhalt der CSU-Programme verstehe. Dies ist mit meinem Verständnis der Aufgaben eines Abgeordneten unvereinbar.

Um das, was ich soeben etwas abstrakt gesagt habe, an einigen Beispielen zu erläutern:

- Die CSU sagt in ihren Programmen, es dürfe keine Vergemeinschaftung von Staatsschulden, keine „Eurobonds“, geben. Jetzt führt die EZB mit ihrem neuen Staatsanleihenankaufprogramm de facto Eurobonds ein – eine direkte Vergemeinschaftung von Staatsschulden in Höhe von 20% des Ankaufsvolumens, eine indirekte, verschleierte Vergemeinschaftung in Höhe der restlichen 80%.

-„Die Finanzierung von Krisenstaaten über die Notenpresse lehnen wir ab“ (Europaplan der CSU vom 10. Mai 2014). Genau das macht die EZB aber jetzt, zum einen mit dem Staatsanleihenankaufprogramm, zum anderen mit den ELA-Krediten an griechische Banken.

- „Einen stabilen Euro kann es dauerhaft nur geben, wenn alle Länder eine konsequente Haushaltsdisziplin einhalten“ (Bayernplan der CSU vom 19. Juli 2013). Die EZB aber nimmt mit ihrer Politik, die Zinsen für Staatsanleihen auf Null Prozent zu drücken, den Eurostaaten jeden Anreiz zur Haushaltsdisziplin.

- Und jetzt zu Griechenland, unserem aktuellen Streitpunkt: „Krisenstaaten dürfen auch künftig nur Hilfen bekommen, wenn sie im Gegenzug Reformen durchführen und ihre Verschuldung bekämpfen. Wenn ein Staat den Auflagen nicht nachkommt, müssen die Hilfen entsprechend gekürzt oder ganz gestrichen werden.“ „Für überschuldete Staaten soll eine geordnete Staateninsolvenz möglich sein. Dazu soll auch die Möglichkeit gehören, die Eurozone vorübergehend zu verlassen und wieder eine eigene Währung einzuführen. Dieser Prozess soll durch gezielte Wirtschaftshilfe und die Möglichkeit zum Wiedereintritt in die Eurozone begleitet werden“ (Europaplan der CSU vom 10. Mai 2014). Die Staatsverschuldung Griechenlands ist, wie der griechische Ministerpräsident und der neue Finanzminister ehrlicherweise erklärt haben, nicht tragfähig. Griechenland – so beide ausdrücklich – „ist seit 2010 ein bankrotter Staat.“ Warum angesichts dessen meine Gegenstimme gegen eine Verlängerung des aktuellen (offensichtlich völlig wirkungslosenund möglicherweise kontraproduktiven) Programms meinerseits ein Verstoß gegen die CSUParteidisziplin gewesen sein soll, ist mir unklar.

Die Auseinandersetzung der Parteien, aber auch die innerparteiliche Demokratie lebt von dem Respekt der anderen Meinung und dem Wettstreit der Argumente. Wie jeder in der Parteiführung habe ich eine Verantwortung gegenüber meiner Partei, und ich habe eine Verantwortung gegenüber meinen Wählern. Und nach der Verfassung habe ich – wie jeder Abgeordnete - eine Verantwortung gegenüber dem ganzen Volk. Ich habe glücklicherweise zwischen diesen verschiedenen Schichten von Verantwortung nie einen Widerspruch sehen müssen. Denn das, was wir als Partei beschlossen haben, habe ich meinen Wählern als meine Zielsetzung vorgestellt, und ich war zugleich immer überzeugt, dass dies auch im Interesse des Gemeinwohls das ist, was getan werden muss. Wenn dies – wie geschehen – öffentlich in einen kategorischen Gegensatz zur Parteilinie gestellt wird, muss ich die Konsequenzen ziehen. Entsprechende Erklärungen habe ich – in einem persönlichen Gespräch in Sachen meines Parteiamtes – gegenüber dem CSU-Vorsitzenden und in der gesetzlich vorgeschriebenen Form gegenüber dem Bundestagspräsidenten abgegeben.

Das Schreiben an den Bundestagspräsidenten hat folgenden Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Bundestagspräsident, hiermit verzichte ich gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 4 Bundeswahlgesetz auf mein Bundestagsmandat, da ich den mir vom Wähler erteilten Auftrag nicht mehr so ausführen kann, wie ich es für richtig halte. Auf meine Zeit im Deutschen Bundestag schaue ich dankbar zurück. Es freut mich, wenn ich – auch durch streitige Auseinandersetzungen mit der Parlamentsmehrheit vor dem Bundesverfassungsgericht – einen Beitrag gegen die Ausdünnung des Demokratieprinzips leisten konnte und damit die Volksvertretung gestärkt habe. Die mir im Bundestag anvertraute Aufgabe der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik empfehle ich weiter der gesonderten Aufmerksamkeit des Hauses. Dass Sie selbst, sehr geehrter Herr Präsident Lammert, sich immer wieder für die Rechte des einzelnen Abgeordneten eingesetzt haben – auch gegen den Widerspruch der Fraktionsapparate – war mir immer sympathisch. Dafür meinen persönlichen Dank. Mit herzlichen Grüßen und allen guten Wünschen an meine Kolleginnen und Kollegen bin ich Ihr Peter Gauweiler.“

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