Die Banken müssen Kunden, die in der sogenannten Dispo-Kredit-Falle stecken, künftig über günstigere Alternativen aufklären. Die Bundesregierung verabschiedete am Mittwoch in Berlin einen Gesetzentwurf, mit dem die Geldinstitute verpflichtet werden sollen, ihre Kunden bei einer längerfristigen Überziehung des Kontos auf günstigere Kredite hinzuweisen. Das Beratungsangebot muss kostenlos sein. Außerdem müssen Banken über die Höhe ihrer Dispo-Zinsen auf ihrer Website gut sichtbar informieren.
Dem Gesetzentwurf zufolge müssen die Banken auf die Kunden zugehen, wenn der Dispositionsrahmen über einen Zeitraum von sechs Monaten zu durchschnittlich über 75 Prozent ausgeschöpft wird. Dasselbe gilt bei einer geduldeten Überziehung über drei Monate, wenn durchschnittlich über 50 Prozent des monatlichen Geldeingangs auf dem Konto in Anspruch genommen werden.
„Viele Menschen wissen oft gar nicht, dass es preisgünstigere Alternativen gibt“, sagte Justiz- und Verbraucherschutzminister Heiko Maas (SPD). Die Verpflichtung, die Höhe der Dispo-Zinsen gut sichtbar im Internet zu veröffentlichen, werde den Kunden Vergleiche erleichtern.