Finanzen

Mecklenburg-Vorpommern: Windkraft-Investoren müssen Bürger entschädigen

Lesezeit: 1 min
07.10.2015 10:17
Künftig müssen sich Windkraft-Investoren auf zusätzliche Kosten gefasst machen, wenn Sie Windräder in Mecklenburg-Vorpommern errichten lassen. Die Landesregierung hat ein entsprechendes Gesetz verabschiedet, das eine Beteiligung oder Ausgleichsabgaben für Bürger vorsieht.
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Erstmals in Deutschland sollen Kommunen und Hausbesitzer, in deren unmittelbarer Nähe Windräder stehen, eine gesetzlich verbriefte Entschädigung bekommen. Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns billigte am Dienstag einen Gesetzentwurf, der betroffenen Gemeinden und Bürgern eine direkte Beteiligung an Windparks und deren Erträgen ermöglichen oder Strompreisnachlässe sichern soll. Windkraft-Investoren werden darin verpflichtet, Anliegergemeinden und Privatpersonen Beteiligungen von insgesamt 20 Prozent anzubieten oder alternativ Ausgleichsabgaben zu vereinbaren. Ein Anteil darf maximal 500 Euro kosten. „Wir gehen als erstes Bundesland diesen Weg“, sagte Energieminister Christian Pegel (SPD). Ähnliche Regelungen gebe es nur in Dänemark.

Betroffen davon sind Windkraftanlagen, die einer Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz unterliegen: Anlagen ab einer Höhe von 50 Metern. „Kaufberechtigt bei der Ausgabe der Gesellschaftsanteile sind Anwohner, die seit mindestens 3 Monaten ihren Wohnsitz im Umkreis von fünf Kilometern um eine Anlage haben, sowie die Sitzgemeinde und Nachbargemeinden innerhalb des Fünfkilometerradius“, so die Landesregierung. Berechtigte Gemeinden könnten auch zugunsten des Amtes, eines Kommunalunternehmens oder eines Zweckverbands auf eigene Anteile verzichten.

Die Projektträger können den Sitz- und Nachbargemeinden im Umkreis von 5 Kilometern anbieten, statt Anteilen an der Gesellschaft zu erwerben, die den künftigen Windpark betreibt, eine jährliche Ausgleichsabgabe zu erhalten. „Die Gemeinden treffen die Entscheidung darüber, ob sie eine solche jährliche Zahlung für die Betriebszeit der Windkraftanlagen annehmen oder das originäre gesetzliche Verfahren der Beteiligung an der Projektgesellschaft wählen.“

Darüber hinaus kann der Projektträger aber auch den Bürgern anstelle von Anteilen ein Sparprodukt anbieten. Das reduziere das Risiko für die privaten Anleger. „Mit dem Erwerb von Anteilen würden sie neben Gewinnen auch Verluste eines Projektes im Rahmen der jeweiligen Einlage mittragen.“ So könnte der Windanlagenbetreiber beispielsweise entscheiden, Gewinne in Höhe von 10 Prozent der Projektgesellschaft einer Bank zu übertragen. „Bei dieser Bank können Nachbarn im Fünfkilometerradius um die Anlage beispielsweise Sparbriefe oder Festgeldanlagen einrichten.“ Mit dem Gewinn aus dem Windpark erfolgt dann die Verzinsung des angelegten Geldes.

„Wir betreten absolutes gesetzliches Neuland. Aber wir sind sicher, damit das Richtige zu tun“, sagte Energieminister Pegel. „Die Menschen wollen die Energiewende. Und zu Recht wollen sie davon auch direkt profitieren. Mit unserem Gesetz ermöglichen wir dies.“


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