Länder und Kommunen kostet die Bewältigung des Flüchtlingsstroms im kommenden Jahr nach Einschätzung des Deutschen Städtetages bis zu 16 Milliarden Euro. Trotz der angekündigten Hilfen des Bundes bliebe unterm Strich ein Finanzloch in Milliardenhöhe, heißt es in dem am Donnerstag veröffentlichten Gemeindefinanzbericht 2015. Je nachdem ob 500.000 oder 1,2 Millionen Flüchtlinge nach Deutschland kämen, stünden Ländern und Kommunen im nächsten Jahr Ausgaben zwischen rund sieben Milliarden Euro und 16 Milliarden Euro bevor.
Auch wenn man die vom Bund zugesagten Mittel samt Betreuungsgeld berücksichtige, „verbliebe ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf zwischen drei Milliarden Euro und 5,5 Milliarden Euro“, sagte der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Helmut Dedy. „Die enormen Aufgaben sind nur im gemeinsamen Handeln aller Beteiligten in Bund, Ländern und Kommunen zu bewältigen.“ Dafür bräuchten die Städte nachhaltige Unterstützung.
„Die Herausforderung ist überall spürbar: zuerst beim Bereitstellen von Unterkünften, dann aber auch auf dem Wohnungsmarkt, in Schulen, Kitas und bei der Gesundheitsversorgung“, sagt Stephan Articus, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages. „Deshalb fordern wir: Die Länder müssen die vereinbarten Bundesmittel für Unterkunft und Versorgung der Flüchtlinge vor Ort vollständig an die Kommunen weitergeben, in einem transparenten bundes-einheitlichen Verfahren.“ Denn bisher sei die finanzielle Beteiligung der Länder an den kommunalen Kosten höchst unterschiedlich:
„Eines ist in den vergangenen Wochen und Monaten deutlich geworden: Es ist die lokale Ebene, die in Deutschland die stärkste Verwaltungskraft, die größte Flexibilität und die stärksten Bindungskräfte zur Bevölkerung sowie den vielen zivilgesellschaftlichen Bewegungen besitzt. Bund und Länder müssen dazu beitragen, dass die Kommunen ihre Stärken nicht nur bei der Versorgung und Unterbringung, sondern auch bei der Integration zeigen können. Damit Integration gut gelingen kann, müssen sich Bund und Länder auch maßgeblich an den notwendigen Integrationskosten beteiligen.“