Das geht aus der Verhandlungsgliederung hervor, die der Zweite Senat am Donnerstag veröffentlichte. Die Kläger gegen den geplanten Handelsvertrag beanstanden unter anderem, dass ein Hauptausschuss vorgesehen ist, der verbindliche Entscheidungen treffen kann. Dieser Ausschuss soll auch Anhänge und Vertragsprotokolle ändern oder ergänzen können. Kritiker warnen, damit könne der Ceta-Vertrag ohne neuerliche Zustimmung der Parlamente weiterentwickelt werden. Zudem sollen für Streitigkeiten nicht ordentliche Gerichte, sondern spezielle Schiedsgerichte zuständig werden, deren Entscheidungen bindend sind.
Der Zweite Senat hat für den 12. Oktober eine mündliche Verhandlung angesetzt, ob Deutschland im Rat der Europäischen Union dem Ceta-Vertrag nicht zustimmen darf. Dies beantragen sowohl die Linkspartei als auch Vertreter der Bürgerinitiative "Mehr Demokratie" und Umwelt-Organisationen. Ob das Bundesverfassungsgericht die Anwendbarkeit des Ceta-Vertrages bis zur endgültigen verfassungsrechtlichen Prüfung stoppt oder nicht, will der Senat unter Vorsitz des Gerichtspräsidenten Andreas Voßkuhle bereits am 13. Oktober bekanntgeben.