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In der EU kann keine Bürgerinitiative registriert werden, die die Rückzahlung griechischer Staatsschulden verhindern will. Die EU-Kommission habe die Registrierung solch einer Initiative zum Schuldenschnitt zu Recht abgelehnt, entschied der Europäischen Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg und bestätigte damit ein gleichlautendes Urteil der Vorinstanz, wie die Nachrichtenagentur AFP berichtet.
Im Ausgangsfall hatte ein griechischer Staatsbürger bereits im Jahr 2012 eine EU-Bürgerinitiative auf den Weg bringen wollen, damit Griechenland die Rückzahlung seiner Schulden wegen finanzieller und politischer Existenzgefährdung verweigern könne. Die EU-Kommission lehnte die Registrierung der EU-Bürgerinitiative mit der Begründung ab, dass sie nicht befugt sei, dem EU-Gesetzgeber solch eine Aufhebung von Staatsschulden vorzuschlagen. In den EU-Verträgen fehle eine entsprechende Vorlage dafür. Der EuGH bestätigte nun diese Rechtsauffassung.
Mit einer EU-Bürgerinitiative können Bürger die EU-Kommission zu bestimmten Gesetzesinitiativen auffordern. Zunächst entscheidet die EU-Kommission über die Registrierung der Initiative. Danach haben die Organisatoren ein Jahr Zeit, mindestens eine Million Unterschriften zu sammeln. Gelingt dies, können die Organisatoren ihr Projekt vor der Kommission und im EU-Parlament vorstellen. Die EU-Kommission muss in einer formellen Antwort erklären, welche Maßnahmen sie vorschlägt. Zur Umsetzung der Initiative ist sie aber nicht verpflichtet.