Finanzen

EU: Rechnungshof wirft EZB mangelhafte Banken-Aufsicht vor

Lesezeit: 2 min
17.01.2018 17:12
Der Europäische Rechnungshof wirft der EZB Versäumnisse bei der Aufsicht über die Banken der Eurozone vor.
EU: Rechnungshof wirft EZB mangelhafte Banken-Aufsicht vor

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Der Europäische Rechnungshof hält die zentrale Bankenaufsicht unter Führung der Europäischen Zentralbank für verbesserungsbedürftig. „Der operative Rahmen der EZB für das Krisenmanagement weist einige Mängel auf, und es gibt Anzeichen für eine ineffiziente Umsetzung“, erklärten die Prüfer am Dienstag in Luxemburg, wie die dpa berichtet.

Der Europäischen Zentralbank (EZB), die seit November 2014 die bedeutendsten Banken im Euroraum zentral überwacht, fehlen nach Einschätzung der Prüfer unter anderem objektive Kriterien zur Beurteilung, wann sich eine Bank in einer Krisensituation befindet, wie aus dem kürzlich veröffentlichten Sonderbericht des Rechnungshofes hervorgeht.

„Die Arbeitsanweisungen für die Prüfung zur Anwendung von Frühinterventionsmaßnahmen sind nicht ausgereift und umfassen keine Definition objektiver Kriterien oder Indikatoren zur Feststellung, ob eine Bank sich in einer Krisensituation befindet. Arbeitsanweisungen zur bestmöglichen Nutzung der Befugnisse der EZB in bestimmten Szenarien fehlen, und die Arbeitsanweisungen zur Bewertung des Kriteriums „ausfallend oder wahrscheinlich ausfallend sind nicht umfassend und ausführlich genug“, heißt es in dem Bericht.

Zudem habe sich die Notenbank geweigert, einige vom Rechnungshof angeforderte Dokumente und Unterlagen herauszugeben. Dadurch sei es letztlich nicht möglich gewesen, die Effizienz des Krisenmanagements der EZB-Bankenaufsicht umfassend einzuschätzen.

In seinem Sonderbericht schreibt der Rechnungshof den Bankenaufsehern acht Empfehlungen ins Stammbuch. Unter anderem wird der EZB nahegelegt, eindeutige Kriterien und Schwellenwerte zu definieren, an denen eine Verschlechterung der finanziellen Lage einer Bank festgemacht werden kann. Rechtlich ist die EZB nicht verpflichtet, die Empfehlungen umzusetzen. Die Notenbank hat nach eigenen Angaben aber sechs der Punkte akzeptiert, einige würden bereits umgesetzt.

„Die EZB schätzt die Arbeit des Europäischen Rechnungshofs und seinen Beitrag zur weiteren Stärkung der operativen Effizienz der Banken-Aufsicht im Bereich des Krisenmanagements“, erklärte die Notenbank in Frankfurt. Die EZB haben während der gesamten Prüfung voll mit dem Rechnungshof zusammengearbeitet, alle notwendigen Dokumente und Erläuterungen seien geliefert worden.

Die gemeinsame Bankenaufsicht („Single Supervisory Mechanism“/SSM) war als Antwort auf die Finanzkrise 2007/2008 geschaffen worden, um die Stabilität der Eurozone und des Bankensektors zu erhöhen. Aktuell überwacht die EZB 119 Institute, die als systemrelevant gelten – darunter in Deutschland unter anderem Deutsche Bank und Commerzbank. Zur Sanierung und Schließung von Instituten in Schieflage, steht zudem der gemeinsame Abwicklungsmechanismus (SRM) bereit. Beim Austausch und der Zusammenarbeit zwischen beiden Institutionen sieht der Rechnungshof noch Verbesserungsbedarf.

Die Rechnungsprüfer hatten der EZB bereits im Zuge der Aufarbeitung der Griechenland-Krise Intransparenz vorgeworfen. Die Zentralbank habe den Prüfauftrag des Rechnungshofs infrage gestellt, und keine Auskünfte erteilt, hieß es damals. Griechenland wird seit 2010 mit internationalen Krediten vor der Pleite bewahrt. Das Geld kommt von den Euro-Partnern sowie dem Internationalen Währungsfonds (IWF). Die EZB ist Teil der Kontrollgruppe der internationalen Geldgeber.

Aufgabe des Europäischen Rechnungshofs ist es, im Interesse der Steuerzahler unter anderem Einnahmen und Ausgaben der EU sowie einzelne Personen und EU-Institutionen zu überprüfen.


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