Die Europäische Union hat ihre Sanktionen gegen den Iran um ein Jahr verlängert. Die EU-Mitgliedstaaten beschlossen, die Strafmaßnahmen bis zum 13. April 2019 beizubehalten, wie der EU-Rat am Donnerstag mitteilte. Dabei geht es um Einreiseverbote und Vermögenssperren für 82 Iraner. Auch das Vermögen einer Organisation bleibt eingefroren. Darüber hinaus bekräftigte die EU ein Exportverbot für Güter, die „zur Unterdrückung und Überwachung“ der Bevölkerung genutzt werden können.
Die EU verwies als Begründung der Verlängerung auf anhaltende schwere Menschenrechtsverletzungen im Iran. Dies ist bemerkenswert, weil gegen Staaten wie Saudi-Arabien – wo ebenfalls schwere Menschenrechtsverletzungen stattfinden – keine Sanktionen erhoben werden.
Von den Sanktionen betroffen sind unter anderem hochrangige Vertreter der iranischen Sicherheits- und Justizbehörden. Die EU hat entsprechende Sanktionen seit 2011 verhängt und seitdem trotz der Einigung mit Teheran auf ein Atomabkommen 2015 verlängert.
Das Atomabkommen erlaubt dem Iran die zivile Nutzung der Atomtechnologie, soll aber zugleich sicherstellen, dass der Staat keine Atomwaffen entwickeln kann. Teheran muss dafür seine Urananreicherung drastisch zurückfahren und verschärfte internationale Kontrollen zulassen. Im Gegenzug werden schrittweise die Sanktionen aufgehoben, die wegen des iranischen Atomprogramms verhängt wurden.
***
Für PR, Gefälligkeitsartikel oder politische Hofberichterstattung stehen die DWN nicht zur Verfügung. Bitte unterstützen Sie die Unabhängigkeit der DWN mit einem Abonnement:
Hier können Sie sich für einen kostenlosen Gratismonat registrieren. Wenn dieser abgelaufen ist, werden Sie von uns benachrichtigt und können dann das Abo auswählen, dass am besten Ihren Bedürfnissen entspricht. Einen Überblick über die verfügbaren Abonnements bekommen Sie hier.