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DSGVO bringt Beweislast-Umkehr für Unternehmen

Lesezeit: 1 min
02.06.2018 23:39
Die IHK Frankfurt sieht erhebliche Probleme für kleine und mittelständische Unternehmen durch die DSGVO.
DSGVO bringt Beweislast-Umkehr für Unternehmen

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Simone Bettelmann, Referentin für Datenschutz bei der IHK Frankfurt am Main, sieht in der neuen Datenschutzverordnung (DSGVO) der EU erhebliche Probleme vor allem für kleine und mittlere Unternehmen.

Deutsche Wirtschaftsnachrichten: Welche konkreten Maßnahmen haben ihre Mitglieder zur DSGVO getroffen?

Simone Bettelmann: Die meisten haben zunächst eine GAP Analyse durchgeführt, um den konkreten Anpassungsbedarf festzustellen. Sicher haben viele Unternehmen die Informationspflichten in ihren Datenschutzerklärungen an die neuen Anforderungen angepasst, Vereinbarungen über Auftragsverarbeitungen aktualisiert oder einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellt.

Deutsche Wirtschaftsnachrichten: Gibt es bei der Umstellung finanzielle oder organisatorische Hürden?

Simone Bettelmann: Einige der Neuerungen der DSGVO bedeuten vor allem einen bürokratischen - und damit letztlich auch einen finanziellen Aufwand. Die DSGVO sieht in Art. 5 Abs. 2 DSGVO eine Rechenschaftspflicht vor, die einer Beweislastumkehr gleichkommt. Neben der Einhaltung des Datenschutzes muss diese nun auch zum Nachweis dokumentiert werden. Das bedeutet zusätzlichen Aufwand. Hinzu kommt, dass die DSGVO mit 99 Artikeln und fast doppelt so vielen Erwägungsgründen ein komplexes Regelwerk ist. Nicht jeder Unternehmer verfügt über Mitarbeiter mit juristischem Hintergrund oder hat die Kapazitäten, einen Mitarbeiter hierzu zu schulen. Dann ist ggf. ein Rückgriff auf externe Berater erforderlich.

Deutsche Wirtschaftsnachrichten: Mit welchen Schwierigkeiten sehen sich die IHK-Mitglieder von nun an konfrontiert?

Simone Bettelmann: Viele Unternehmer sind verunsichert. Es stellen sich nun Fragen in der Praxis wie z. B. "Wie setzen wir die Informationspflichten konkret um?" oder "Welche technischen und organisatorischen Maßnahmen gelten als angemessen, um die Datensicherheit zu gewährleisten?". Hier bedarf es Antworten und Hilfestellungen von den zuständigen Behörden. Viele Fragen werden sicher in der nächsten Zeit geklärt werden. Unternehmer sind also gefordert, die weitere Entwicklung zu beobachten und die bisher getroffenen Maßnahmen ggf. anzupassen

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