Politik

Bundesregierung bringt Einwanderungsgesetz auf den Weg

Lesezeit: 2 min
19.12.2018 12:31
Die Bundesregierung ermöglicht Migranten ab 2020 die Einreise nach Deutschland zur Arbeitssuche.
Bundesregierung bringt Einwanderungsgesetz auf den Weg

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Für den Zuzug von beruflich qualifizierten Arbeitnehmern aus Staaten außerhalb der Europäischen Union (EU) sollen ab dem Jahr 2020 neue Regeln gelten. Mit dem am Mittwoch auf den Weg gebrachten Einwanderungsgesetz verbindet die Bundesregierung die Erwartung, dass mehr Fachkräfte nach Deutschland kommen.  Erstmals erhalten Migranten mit einer Berufsausbildung dann die Möglichkeit, ohne konkretes Jobangebot zur Arbeitssuche nach Deutschland einzureisen. Das war bisher Akademikern vorbehalten.

In der Wirtschaft wurden das Einwanderungsgesetz wie auch das davon abgetrennte Gesetzeswerk für eine Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung abgelehnter Asylbewerber begrüßt. Auf intensive Debatten stellt sich Innenminister Horst Seehofer indes bei den Beratungen im Bundestag ein: Vor allem in der Unions-Fraktion gibt es Bedenken gegen ein allzu freizügiges Einwanderungsrecht. "Vor drei Jahren wäre in meiner Partei ein Einwanderungsgesetz außerhalb jeder Vorstellung gewesen", sagte Seehofer über seine CSU. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) unterstrich: "Es ist kein Fachkräfteabschreckungsgesetz. Es ist ein Gesetz, das einlädt."

Die beiden der Nachrichtenagentur Reuters vorliegenden Gesetzesentwürfe sollen laut Heil zusammen zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Sie sehen unter anderem Folgendes vor:

ARBEITSSUCHE: Migranten mit qualifizierter Berufsausbildung sollen für bis zu sechs Monate zur Arbeitssuche auch ohne konkretes Jobangebot kommen dürfen. Für Akademiker gibt es diese Möglichkeit bereits. Der Bezug von Sozialleistungen wird ausgeschlossen. Das Arbeitsministerium darf per Verordnung Berufsgruppen festlegen, für die keine Aufenthaltserlaubnis zur Jobsuche erteilt wird. Wer unter 25 Jahren ist, darf auch zur Suche nach einem Ausbildungs- oder Studienplatz für sechs oder neun Monate kommen. Voraussetzungen sind gute Deutschkenntnisse und dass der Lebensunterhalt ohne staatliche Mittel gesichert ist.

BERUFSQUALIFIKATION: Im Blick hat die Regierung vor allem "Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung". Für studierte Migranten wurden die Hürden bereits verringert. Für sie gibt es zum Beispiel seit 2012 die "Blaue Karte" als Arbeitserlaubnis, die an eine Arbeitsplatzzusage und ein Mindestgehalt gebunden ist. Sie wurde seither über 80.000 Mal vergeben.

"SPURWECHSEL": Unter diesem Stichwort war in der Koalition lange darüber gestritten worden, abgelehnten Asylbewerbern einen Spurwechsel vom Asyl- in das Einwanderungsverfahren zu eröffnen - wenn sie gut integriert sind sowie einer Arbeit nachgehen und gute Sprachkenntnisse haben. Diesen Begriff hatten die Koalitionsspitzen bereits gestrichen, als sie sich Anfang Oktober in einer Nachtsitzung auf Eckpunkte verständigten.

Ein eigener Gesetzentwurf sieht dafür nun eine neue "Beschäftigungsduldung" für 30 Monate vor. Diese gilt für abgelehnte Asylbewerber, die seit mindestens 18 Monaten sozialabgabenpflichtig bei mindestens 35 Stunden pro Woche beschäftigt und seit mindestens zwölf Monaten geduldet sind. Damit will die Bundesregierung ausschließen, dass ein abgelehnter Asylbewerber unmittelbar nach dem Bescheid eine Beschäftigungsduldung erhält, bevor die Ausländerbehörden ihn abschieben können. Die Regelung zur Beschäftigungsduldung wird auf Wunsch der Union zunächst bis Mitte 2022 befristet.

AUSBILDUNGSDULDUNG: Die Regelung, dass abgelehnte Asylbewerber in der Ausbildung nicht abgeschoben werden sollen und nach Abschluss der Lehre noch zwei Jahre in Deutschland arbeiten dürfen, wird ausgedehnt auf Helferberufe, sofern darauf eine qualifizierte Ausbildung in einem Mangelberuf folgt. Die Drei-plus-Zwei-Regelung soll zudem in allen Bundesländern einheitlich angewendet werden.

KEINE BESCHRÄNKUNG AUF BESTIMMTE BERUFE: Wenn ein Arbeitsvertrag unterschrieben ist, sollen Akademiker und Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung in allen Berufen, zu denen die erworbene Qualifikation befähigt, in Deutschland arbeiten können. Die bisherige Beschränkung auf Berufe, in denen die Bundesagentur für Arbeit (BA) Engpässe festgestellt hat, fällt weg. Das sind derzeit 61 Berufe und Untergruppen, 14 mehr als Ende 2017. Auch auf die Prüfung, ob nicht ein einheimischer Jobbewerber Vorrang hätte, wird im Grundsatz verzichtet. Es soll aber möglich sein, diese Prüfung zum Schutz einheimischer Arbeitnehmer rasch wiedereinzuführen.


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