Politik

Brandenburg führt Frauen-Quote für Wahllisten der Parteien ein

Lesezeit: 1 min
31.01.2019 14:33
Ein neues Gesetz in Brandenburg sieht eine 50-prozentige Frauenquote bei den Listenmandaten für den Landtag vor.
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Ein Sprecher des Landtags Brandenburg teilte den Deutschen Wirtschaftsnachrichten mit, dass das “Inklusive Parité-Gesetz” zur Geschlechterparität in den Parlamenten am Donnerstagnachmittag vom brandenburgischen Landtag beschlossen wurde. Es sieht eine 50-prozentige Frauenquote bei den Wahllisten der Parteien vor.

Elke Ferner, Vorstandsmitglied des Deutschen Frauenrats (Lobby der Frauen in Deutschland e. V.)  und Parlamentarische Staatssekretärin a.D., sagte den Deutschen Wirtschaftsnachrichten: “Das Parité-Gesetz in Brandenburg ist ein gleichstellungspolitischer Meilenstein, auch wenn das Gesetz nur für die Listenmandate und nicht für die Direktmandate gilt. Im nächsten Schritt muss das Gesetz auch auf die Direktmandate Anwendung finden. Wir wundern uns nicht, dass die Fraktionen, die den geringsten Frauenanteil aufweisen (CDU und AfD, Anm. d. Red.) gegen das Gesetz sind. Natürlich geht es hier um eine Umverteilung von Macht.”

Auf Nachfrage der Deutschen Wirtschaftsnachrichten, ob das Argument, wonach Positionen nach Leistungen und nicht nach Geschlechtern verteilt werden sollen, realistisch ist, antwortete Ferner: “Wenn Eignung und Leistung die einzigen Maßstäbe zur Vergabe von Spitzenpositionen in Wirtschaft und Politik wären, müssten längst viel mehr Frauen in Spitzenpositionen sein. Dem ist aber nicht so.”

Der Sprecherin zufolge könnte das Parité-Gesetz auch in anderen Bundesländern Nachahmer finden. Ähnliche Vorschläge seien in den Koalitionsvereinbarungen  in Thüringen und Baden-Württemberg vorzufinden.


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