Die österreichische Wirtin Alexandra P. hatte inmitten des Corona-Lockdowns ihr Lokal geöffnet. Daraufhin erhielt sie etwa 45 Anzeigen. Ihr droht eine Geldstrafe von bis zu 30.000 Euro. Die Gäste, die ihr Lokal besuchten, müssen mit Geldstrafen von bis zu 1.450 Euro rechnen. „Ich bin keine Corona-Leugnerin, ich bin keine Aluhutträgerin, ich bin einfach eine Mama und ich werde von der Regierung gezwungen die Verordnungen zu brechen, weil ich sonst mein Kind nicht mehr ernähren kann“, zitiert „Hitradio Ö3“ die Wirtin.
„Heute.at“ zitiert sie mit den Worten: „Ich bin nicht heiß darauf, eine Art Vorreiterin zu sein, indem ich gegen die Regeln der Bundesregierung verstoße. Aber die Verzweiflung zwingt mich dazu, aufzusperren. Denn ich weiß, dass wir es sonst finanziell nicht schaffen. Ich muss meine Bar aufmachen, sonst bin ich bald obdachlos.“
Über die Wirtin haben zahlreiche österreichische Medien berichtet. Im Gespräch mit „OE24.TV“ sagte sie, dass 20 Minuten nach der Öffnung ihres Ladens die Polizei mit einem Großangebot ankam, um ihre und die Daten der Gäste zu erfassen. Anschließend seien sie zunächst gegangen, weil sie keine rechtliche Grundlage dafür hatten, ihren Laden schließen zu lassen. Sie habe den Laden dann bis 20 Uhr aufgelassen. Um 20 Uhr sei dann erneut die Polizei mit einem Vertreter der Gesundheitsbehörde gekommen. Sie hätten einen Beschluss des Bürgermeisters von Linz dabeigehabt. Aus dem Beschluss ging hervor, dass der Laden sofort geschlossen wird. Gegen sie und ihre Gäste sei ein Betretungsverbot ausgesprochen worden.